Geld-Kredit ist immer Darlehn
Hallo Beo2,
nein, das amüsiert mich nicht. Wofür wäre Dir das wichtig?
Zunächst: es ist sonnenklar, dass ein Kredit, bei dem Geld gewährt wird, dass später zurück gewährt werden muss, immer ein Darlehn ist (beide Schreibweisen sind korrekt: Darlehen und Darlehn).
(http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=314407 )
http://dejure.org/gesetze/BGB/488.html
Siehe Details: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=314416 und folgende genauen Darlegungen zu genau dieser Frage.
Elementare Grundkenntnisse, oder wie hast Du das unlängst geschrieben?
Es ist zu befürchten, dass hier Ahitaka-Style geboten werden soll. Darauf habe ich überhaupt keine Lust.
Nun kommt auch noch die ausgelaschte Posse, dass das alles nur meine Privatmeinung wäre:
Nenne mir bitte ein Gerichtsurteil, wo diese Frage rechtsgültig
entschieden wurde. Was Du sagst, ist deine persönliche Meinung ..
immerhin.
Immerhin...
Habe bisher immer Quellen im Gesetz, in Rechtsliteratur oder laienfreundlich bei wiki angegeben. Das, was ich hier mitteile, sind unbestrittene Standards. Es gibt im Recht viel Umstrittenes, aber das meist in tiefergehenden Schichten (wir sind hier immer nur an der Oberfläche, dem ganz Grundsätzlichen). Man lernt schon im Beginn des Jurastudiums solche Streitstände, wie sie genannt werden, auszuweisen.
Das war hier nicht notwendig (und würde auch, nach aller Erfahrung, zu vielen Miussverständnissen führen).
Sollte Bar- oder Giralgeld kein Inhaberpapier (evtl. digital) im
juristischen Sinne sein, so ist es doch einem Inhaberpapier praktisch und
in vieler Hinsicht vergleichbar. Darum geht es mir, dies aufzuzeigen.
Wenn der BGH sagt den Inhaberpapieren gleichgestellt: Was wird das wohl bedeuten?
Auf jeden Fall: "in vieler Hinsicht vergleichbar".
Das Geld ist ja nie weg, es hat nur ein anderer.
Wenn Du den Inhalt Deines Portemonnaies, Deine Banknoten, verbrennst
(Dereliktion), dann ist das Geld mit Sicherheit weg und bei keinem
anderen.[/i]Jene Äußerung ist nicht von mir. Bitte, genauer lesen und mich
zitieren!
Habe nur erläutert, dass es eben weg sein kann. Eben wenn das Zahlungsmittel vernichtet wurde.
Nein, durch Abschreibung verschwinden lediglich Geldforderungen, jedoch
keine Zahlungsmittel (GELD).
Richtig.
Das war meine Äußerung. Danke für die Bestätigung.
Gern.
Zahlungsmittel verschwinden nur durch Kredittilgung.
Wie bitte?! Falsch!
Was?! Du weisst nicht, dass GBanken keine Darlehen vermitteln, sondern bei
Kreditvergabe neues Kreditgeld erschaffen und bei Kredittilgung die
Kreditsumme buchstäblich vernichten (löschen, ausbuchen)?
Mein Gott, es werden Forderungen ausgebucht. Aber das Zahlungsmittel wird doch durch Bezahlung nicht zerstört!
Und das, obwohl
Du hier seit Jahren das Geldsystem diskutierst!? Du kennst nicht den
Unterschied zwischen einem Darlehen und einem Kredit?
Siehe oben. Es gibt den Unterschied Kredit auf Geld und anderes (und weitere Bedeutungen). Wir reden hierbei, wie Du hier, stets davon, dass Geld zu Verfügung gestellt wird, dass zurückgewährt werden muss.
Das ist immer ein Darlehn.
Mich wundert hier gar nichts mehr!
Ja, das kannst Du noch was lernen, wie man sieht.
Als ich las, was Du von den vielen Forendiskussionen woanders hörte, hoffte ich, dass es vielleicht dort schon klar geworden.
Wenn Du einen Kredit, also eine Geldschuld mit Geld tilgst, ist das
Zahlungsmittel doch davon nicht weg! Das ist dann beim anderen.[/i]
Was Du sagst, ist definitiv falsch. Du verwechselst Kredit mit Darlehen.
Tut mir leid, aber das ist eben in zweifacher Hinsicht grob falsch.
1) Geld-Kredit = Darlehn = Geld-Kredit
2) Wir nehmen an, A hat bei B eine (fällige, einredefreie) Zahlschuld in Höhe Summe X.
B hat also gegenüber A eine Forderung in Höhe X.
A will bezahlen und nutzt dafür - was für ein Wunder - das entsprechende Zahlungsmittel.
Stand nach Vertragssschluss, vor Bezahlung: B hat eine Forderung gegen A, A hat das entsprechende Zahlungsmittel.
Stand nach Bezahlung: B hat keine Forderung gegen A mehr (aus dieser Sache), und nun hat B das entsprechende Zahlungsmittel.
(Kannst Dir selbst die Buchungen schreiben, oder hier nachgucken: unter speziell Hälfte: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=322332 )
Was verschwindet ist die Geldforderung, denn diese Schuld ist durch
Erfüllung (siehe BGB) erloschen (siehe BGB). Aber doch nicht das
Zahlungsmittel![/i]Nein, es verschwindet die Kreditsumme, das entsprechende Giralgeld des
Kreditnehmers, dessen Sichteinlage, mit dem/der er tilgt. Es wird aus dem
System ersatzlos ausgebucht. Ja doch, das Zahlungsmittel des tilgenden
Bankkunden!
Du willst Grundlegendes verdrängen und kommst daher zu solchen Schlüssen.
Kredit:
Vertrag: Bank B gewährt Kunden A Geldsumme in Höhe X.
Erfüllung des Vertrages durch B: Bereitstellung.
Nun hat die B einen Rückforderungsanspruch gegen A.
B hat also in den Büchern eine Forderung gegen A.
A tilgt, in dem er zurückzahlt an B.
B hat also in den Büchern keine Forderung mehr gegen A (aus dieser Sache).
Die Geldschuld ist durch Erfüllung (hier Rückzahlung) erloschen (so nennt es jeder Jurist in D - denn es steht ja genau so im BGB - Sculdrecht - bitte Nachlesen!).
Wenn das Zahlungsmittel Bargeld ist, ist es durch die Einzahlung natürlich nicht, wie die Forderung, die den Grund für die Zahlung darstellt, untergegangen. Das Bargeld ist dannach wohlerhalten im Eigentum der Bank.
Und die Forderung ist erloschen, der Anspruch B gegen A untergegangen (auch Fachsprache).
Fehlen hier etwa ganz elementare Kenntnisse?
Über den Satz habe ich mich neulich schon amüsiert. In mancher
Hinsicht.[/i]
Ich hoffe, dass Du darüber immer noch amüsiert sein kannst.
Nein, wie gesagt nicht.
Das ist alles so grundlegend, dass Du es im jedem Fachbuch so findest. Nimm Kommentare, Lehrbücher, Urteile, Fachartikel.
Genannt habe ich genug.
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Viele freundliche Grüße
azur
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