Anmerkung

Ashitaka, Mittwoch, 28.01.2015, 13:19 (vor 3564 Tagen) @ azur13825 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 28.01.2015, 13:24

Eine Eurobanknote verbrieft eben kein Recht.
Das haben wir doch zig mal erläutert.

Wenn die Subjekte mittels der Eurobanknote kein subjektives Recht (Befugnis = Rechtsmacht) aus der Rechtsordnung/Norm ableiten können, dann hat die Eurobanknote keinen Wert.

Sie verbrieft aber genau diese Rechtsmacht, die ohne Verbriefung nur objektive Norm bleibt und sich nicht entfaltet.

Wir alle, die tagtäglich Eurobanknoten mit uns tragen, leiten mittels der Eurobanknote alle das subjektive Recht (die Befugnis) aus der Rechtsordnung ab, dass wir kraft dieser Befugnis nicht nur sofort, sondern später (immer) Ansprüche gegen andere Subjekte erschaffen können. Damit ist nicht der Anspruch auf Leistung aus einem späteren Vertrag gemeint, sondern das Verlangenkönnen der Akzeptanz als Zahlungsmittel für Geldschulden.

Dieses Recht verbrieft die in deiner Hand gehaltene Eurobanknote. Wenn es anders wäre, würdest du dir mit der Eurobanknote deinen Arsch abwischen.

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.


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