Inhaberpapier vs. Klopapier

Ashitaka, Mittwoch, 28.01.2015, 19:18 (vor 3664 Tagen) @ azur13678 Views

Subjektive Rechte - welche im Privatrecht, wie Du hoffentlich erkannt
hast, neben Ansprüchen auch z. B. Gestaltungsrechte sind, und es gibt auch
weitere - rühren eben nicht aus der Banknote, sondern aus Gesetz.

Ich erklärte bereits, dass subjektive Rechte aus der Rechtsordnung abgeleitet werden. Durch den Besitz einer Eurobanknote erlangt das Subjekt Rechtsmacht (die Befugnis verlangen zu können). Durch den Besitz einer Eurobanknote wird nicht bereits ein Verlangenkönnen (Anspruch) begründet, sondern das Subjekt erhält nur die Befugnis (d.h. das aus der Rechtsordnung abgeleitete subjektive Recht ist entstanden).

sondern später
(immer) Ansprüche gegen andere Subjekte erschaffen können.


Nein, da wird kein späterer Anspruch darauf begründet. Du kannst mit
Geld lediglich Geldschuld, also Zahlungspflichten erfüllen.

Natürlich wird erst später ein Anspruch ("hat ein Gläubiger als Zahlungsmittel zu akzeptieren" = Verlangenkönnen begründet. Der Gläubiger ist zur Akzeptanz gesetzlich verpflichtet.

Man könnte, was kaum vorkommen wird, Ansprüche aus Annahmeverzug haben.
Siehe Annahmeverzug und siehe Hinterlegung, die Leistungsbefreiend wirken
können, eben ein Surrogart zur eigentlichen Erfüllung darstellen.

Raus aus dem Helikopter Azur, bleib beim Thema.

Diese Rechte (hört auf mit Befugnissen an dieser Stelle: Es ist kein
Kaperbrief oder Ausweis, wobei diese auch nur Rechte ausweisen, die anders
begründet sind!) rühren aus Gesetz und nicht aus Bargeld.

Jedes subjektive Recht rührt aus der Rechtsordnung, d.h. die Rechtsmacht eines Subjektes wird immer aus der Rechtsordnung abgeleitet. Die Eurobanknote verbrieft diese Ableitung (das subjektive Recht). Durch den Besitz einer Eurobanknote ist eine Person immer befugt (hat die Rechtsmacht), die Akzeptanz der Eurobanknote als Zahlungsmittel zu verlangen.

Das ist doch nun so sehr einfach, dass man es doch leicht findet:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html
"Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche
Zahlungsmittel."
Und darauf nimmt man dann auch in den Zivilrechtskommentaren, und wo immer
es um Bezahlung geht, Bezug. Und das reicht auch. Da muss man sich nichts
zusammenreimen.

Nein Azur, das soll nach deiner Überzeugung reichen. Es ist doch jedem klar, dass es eine Ableitung des Rechts, d.h. die Befugnis des Subjekts bedarf. Das Gesetz alleine reicht nicht aus. Und ein Subjekt alleine reicht auch nicht aus. Geh doch bitte ohne ein verbrieftes Recht (Eurobanknote) zum Bäcker und versuche ihm gegenüber ein Verlangenkönnen (deinen Anspruch ihm gegenüber auf Akzeptanz deiner Taschentücher als Zahlungsmittel) zu begründen. Der Bäcker wird dich fragen, was du eigentlich von ihm willst und du hüpfst nach Hause.

Immer schön mit den Gedanken im Leben bleiben, Azur.

Dieses Recht verbrieft die in deiner Hand gehaltene Eurobanknote.

Unfug.
Die Banknote verbrieft kein Recht.

Dann wisch dir damit bitte gleich den Popo ab.

Siehe noch einmal, was Verbriefung ist. Dabei werden Rechte verbrieft. Aus
der Banknote rührt kein Recht, das hier ja nur ein Anspruch als Gegenstand
einer Forderung sein könnte. Aber es gibt keinen eigentlichen Anspruch
gegegen irgendwen, aus der Banknote.

Azur besitzt eine Eurobanknote über 10 GE. Um die Begründung eines Anspruchs (Verlangenkönnen) geht es mangels einer sofort und eindeutig verpflichteten Person nicht. Das Recht aus der Eurobanknote ist nicht der Anspruch gegen eine Person, sondern die Befugnis (Rechtsmacht = subjektives Recht), einen solchen Anspruch begründen zu können (zukünftig die Akzeptanz als Zahlungsmittel zu verlangen).

Wenn es
anders wäre, würdest du dir mit der Eurobanknote deinen Arsch

abwischen.

Wie meinen?!

Eurobanknote aus der Tasche ziehen, Popo wie mit Klopapier abwischen. Wenn die Eurobanknote dich zu nichts befähigt (dir keine Befugnis / Rechtsmacht verbrieft), dann darfst du dir damit selbstverständlich den Popo abwischen.

Geld ist nicht dafür da subjektive Rechte zu schaffen (das kann nur einem
Laien so vorgeistern, weil er sich nicht mit den Bedeutungen der von ihm
passend empfundenen Fachbegriffe, und vor allem nicht mit dem System des
Rechts, auskennt), sondern Zahlungspflichten zu erfüllen.

Du musst verstehen, dass die Eurobanknote (diese Urkunde) kein Geld ist, sondern Geld (=Schuldverhältnis) beurkundet. Geld ist ein Schuldverhältnis (Kredit). Das Geld ist nicht die Beurkundung bzw. Wahrung (Währung) des Geldes. Dadurch, dass die Noten-/Zentralbanken geldpolitische Operationen anbieten, wird das Schuldverhältnis nicht zur Eurobanknote, sondern durch die Eurobanknote beurkundet. Das bei der Noten-/Zentralbank hinterlegte Schuldverhältnis ist damit zugleich Geld.

Wie Du es auch hinbiegen willst: Das wird so nichts. Es gibt bei Bargeld
keine verbriefte Forderungen. Gegen niemanden.

Die ausführliche Durchleuchtung und Erklärung klappt dank deiner Mithilfe doch wunderbar. Das ist deine Aufgabe, falls du es noch nicht bemerkt hast.

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.


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