Antwort

Ashitaka, Mittwoch, 21.01.2015, 23:36 (vor 3571 Tagen) @ Leserzuschrift14561 Views

> Wer eine Eurobanknote als Zahlungsmittel nutzt, der hat das Recht, ein
Tun oder Unterlassen zu verlangen (verwirklicht den Anspruch), der fordert
z.B. Leistung von seinem Gegenüber (Tun).

Dieser Anspruch auf Leistung steckt nicht in der Eurobanknote, sondern im
abgeschlossenen Kaufvertrag, der beide Seiten zur Erfüllung
verpflichtet.

Ein Anspruch steckt weder in der Eurobanknote, noch in einem Vertrag, sondern wird gegenüber Personen erhoben. Die Eurobanknote verbrieft ein Akzeptanzrecht in Hinblick auf die Bezahlung, niemals den Anspruch. Auch ein Vertrag erweckt keinen Anspruch, sondern regelt lediglich die Verpflichtung der Parteien. Der Anspruch wird erst durch das Verlangen der rechtlich bzw. vertraglich auferlegten Pflichten einer Person erhoben. Ansprüche entstehen durch das Verlangen eines Tun oder Unterlassen. Ohne dieses Verlangen, kein Anspruch, sondern Ruhe.

Nehmen wir einen Kaufvertrag: Wenn der Anspruch erhoben wird (d.h. die Eurobanknote als Zahlungsmittel gegenüber dem Verkäufer genutzt = übereignet wird), kann nur das das Recht bleiben, ein Tun oder Unterlassen vom Verkäufer zu verlangen. Es muss nicht verlangt werden, es kann.

Mittels der Eurobanknote kann der Anspruch erhoben werden; d.h. die Schuld des Käufers erlischt. Alles was verbleibt, ist der Anspruch (die Forderung gegen den Verkäufer). Die Schuld des Käufers erlischt nicht bereits durch Bezahlung des Kaufpreises mit der Geldsumme, sondern mit dem Bewirken der Leistung (der Übereignung der Eurobanknoten an den Verkäufer).

Es reicht eben nicht, dass man nur den Kaufpreis in Geldsumme zählt (bezahlt). Denn dadurch kommt der Verkäufer nicht zur Sache (den Eurobanknoten).

> Er muss aber nicht verlangen (Anspruch erheben), der kann einen
Anspruch erheben.

Erst nach Vertragsabschluss.

Ja, das ist richtig. Alleine deshalb kann eine Eurobanknote alleine schon keinen Anspruch (Forderung) verbriefen, sondern nur ein Recht.

Schade, dass es für den Fall der Eurobanknote als Inhaberpapier nicht den Begriff "Akteptanzrecht" für das verbriefte Recht gibt. Wirklich schade.

> Geh morgen früh zum Bäcker und teste das doch mal. Musst du
Käsebrötchen von einem hinreichend bestimmten Bäcker verlangen oder
kannst du Käsebrötchen von jedem möglichen Bäcker mit den Eurobanknoten
(Inhaberwertpapieren) verlangen? Vorsicht, Fangfrage.

Du kannst mit nur der Eurobanknote in der Hand überhaupt nichts
verlangen.

Fangfrage erkannt, richtige Antwort. Eine Eurobanknote verbrieft keinen Anspruch, sondern ein Recht. Es bedarf also vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen, um den Anspruch aus Sicht des Beanspruchenden überhaupt erheben zu können.

Jeder Bäcker darf Dich
ungestraft
ignorieren, falls er nicht gewillt ist, mit Dir ins Geschäft zu kommen.

Natürlich, alleine deshalb verbrieft die Eurobanknote schon keine Forderung. Gegen wen denn auch? Es ist ein Recht, das verbrieft wird. Und ein Inhaberpapier verbrieft Rechte, keine Ansprüche. Die Ansprüche werden mittels des Inhaberpapiers (Eurobanknote) erhoben.

Dass der Bäcker etwas so Wertloses wie einen bunt bedruckten Zettel
überhaupt im Tausch gegen ein Käsebrötchen annimmt, liegt daran, dass er
den auf diesem Zettel transportierten Geldbetrag braucht, um seine eben auf
solche Geldbeträge lautenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

Natürlich. Er will die Funktion der beurkundeten Geldsumme (die Zahlungsfunktion) und das Recht aus der Eurobanknote für sich nutzen. Er nimmt nicht einfach irgendwelche Eurobanknoten, sondern nur diejenigen, mit der sich die Geldsumme zuvor zählen lässt (bezahlt werden kann).

Der "Anspruch" steckt demnach nicht in der Eurobanknote sondern in den
Schulden des Bäckers, und der "Wert" der Eurobanknoten ergibt sich
ausschließlich aus der den Geldschuldnern bei Nichterfüllung ihrer
Zahlungsverpflichtungen drohenden Sanktionen.

Das sehe ich ähnlich. Wobei ich sagen würde, dass der Anspruch nicht in der Schuld selbst steckt, sondern der Anspruch durch den Gläubiger auf Grundlage der vertraglichen Schuld (Verpflichtung) gegenüber dem Schuldner erhoben wird.

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.


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