Du verwechselst Kredit mit Darlehen ..
Vernichtung von Zahlungsmitteln, aber niemals durch Kredittilgung
Dazu komme ich gleich ...
Danke für Deine Hinweis auf Deine Antwort an Liated, die aber nicht widerlegen kann, was rechtlich dazu gilt.
Ein Schuldverhältnis besteht zwischen einem Schuldner und einem Gläubiger. Geld ist kein Inhaberpapier, weil ihm keine Forderung zu Grunde liegt.
Nenne mir bitte ein Gerichtsurteil, wo diese Frage rechtsgültig entschieden wurde. Was Du sagst, ist deine persönliche Meinung .. immerhin.
Sollte Bar- oder Giralgeld kein Inhaberpapier (evtl. digital) im juristischen Sinne sein, so ist es doch einem Inhaberpapier praktisch und in vieler Hinsicht vergleichbar. Darum geht es mir, dies aufzuzeigen.
Aber auch das Übrige ist leider fast durchweg nicht richtig.
So so, dann lass es uns sehen ...
Das Geld ist ja nie weg, es hat nur ein anderer.
Wenn Du den Inhalt Deines Portemonnaies, Deine Banknoten, verbrennst (Dereliktion), dann ist das Geld mit Sicherheit weg und bei keinem anderen.
Jene Äußerung ist nicht von mir. Bitte, genauer lesen und mich zitieren!
Nein, Geld ist nicht nie weg. Das sind Sprüche aus der Mickey Mouse-Oekonomie. Es verschwindet hin und wieder durch Abschreibung.
Bargeld das verbrennt, Münzen die auf einer Schiene platt gepresst wird: weg. Für immer.
Sorry, auch dies ist nicht meine Äußerung. Diskutiere mit mir bitte meine Äußerungen.
Nein, durch Abschreibung verschwinden lediglich Geldforderungen, jedoch keine Zahlungsmittel (GELD).
Richtig.
Das war meine Äußerung. Danke für die Bestätigung.
Zahlungsmittel verschwinden nur durch Kredittilgung.
Wie bitte?! Falsch!
Was?! Du weisst nicht, dass GBanken keine Darlehen vermitteln, sondern bei Kreditvergabe neues Kreditgeld erschaffen und bei Kredittilgung die Kreditsumme buchstäblich vernichten (löschen, ausbuchen)? Und das, obwohl Du hier seit Jahren das Geldsystem diskutierst!? Du kennst nicht den Unterschied zwischen einem Darlehen und einem Kredit?
Mich wundert hier gar nichts mehr!
Wenn Du einen Kredit, also eine Geldschuld mit Geld tilgst, ist das Zahlungsmittel doch davon nicht weg! Das ist dann beim anderen.
Was Du sagst, ist definitiv falsch. Du verwechselst Kredit mit Darlehen.
Was verschwindet ist die Geldforderung, denn diese Schuld ist durch Erfüllung (siehe BGB) erloschen (siehe BGB). Aber doch nicht das Zahlungsmittel!
Nein, es verschwindet die Kreditsumme, das entsprechende Giralgeld des Kreditnehmers, dessen Sichteinlage, mit dem/der er tilgt. Es wird aus dem System ersatzlos ausgebucht. Ja doch, das Zahlungsmittel des tilgenden Bankkunden!
Fehlen hier etwa ganz elementare Kenntnisse?
Über den Satz habe ich mich neulich schon amüsiert. In mancher Hinsicht.
Ich hoffe, dass Du darüber immer noch amüsiert sein kannst.
Mit Gruß, Beo2