Sinnloses Geld?! - § 14 BBankG: Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.

azur, Mittwoch, 28.01.2015, 13:58 (vor 3564 Tagen) @ Ashitaka14036 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 28.01.2015, 14:03

Es tut mir ja leid, aber leider kann man nicht mit Rechtsbegriffen überzeugen, wenn man sich nicht auskennt.

Subjektive Rechte - welche im Privatrecht, wie Du hoffentlich erkannt hast, neben Ansprüchen auch z. B. Gestaltungsrechte sind, und es gibt auch weitere - rühren eben nicht aus der Banknote, sondern aus Gesetz.

Und auch das ist nur zurecht konstruiert:

sondern später
(immer) Ansprüche gegen andere Subjekte erschaffen können.

Nein, da wird kein späterer Anspruch darauf begründet. Du kannst mit Geld lediglich Geldschuld, also Zahlungspflichten erfüllen.

Dabei ist das Geld eben nur ein Mittel, ein Zahlungsmittel.

Man könnte, was kaum vorkommen wird, Ansprüche aus Annahmeverzug haben. Siehe Annahmeverzug und siehe Hinterlegung, die Leistungsbefreiend wirken können, eben ein Surrogart zur eigentlichen Erfüllung darstellen.

Diese Rechte (hört auf mit Befugnissen an dieser Stelle: Es ist kein Kaperbrief oder Ausweis, wobei diese auch nur Rechte ausweisen, die anders begründet sind!) rühren aus Gesetz und nicht aus Bargeld.

Damit ist
nicht der Anspruch auf Leistung aus einem späteren Vertrag gemeint,
sondern das Verlangenkönnen der Akzeptanz als Zahlungsmittel für
Geldschulden.

Das ist doch nun so sehr einfach, dass man es doch leicht findet:

http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html

"Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel."

Und darauf nimmt man dann auch in den Zivilrechtskommentaren, und wo immer es um Bezahlung geht, Bezug. Und das reicht auch. Da muss man sich nichts zusammenreimen.


Dieses Recht verbrieft die in deiner Hand gehaltene Eurobanknote.

Unfug.

Die Banknote verbrieft kein Recht.

Siehe noch einmal, was Verbriefung ist. Dabei werden Rechte verbrieft. Aus der Banknote rührt kein Recht, das hier ja nur ein Anspruch als Gegenstand einer Forderung sein könnte. Aber es gibt keinen eigentlichen Anspruch gegegen irgendwen, aus der Banknote.

Wenn es
anders wäre, würdest du dir mit der Eurobanknote deinen Arsch abwischen.

Wie meinen?!

Die Praxis zeigt Dir doch, dass es funktioniert, dass Bezahlen mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel nach § 14 Bundesbankgesetz.

Jeder kann damit auch den Mund abwischen. Aber warum, wenn man doch damit erwerben und bezahlen kann, und es Servietten gibt.

Alles leicht zu finden: http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel#Deutschland

Und auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel#Eurozone (es wird auf die gleiche Norm verwiesen!)

Geld ist nicht dafür da subjektive Rechte zu schaffen (das kann nur einem Laien so vorgeistern, weil er sich nicht mit den Bedeutungen der von ihm passend empfundenen Fachbegriffe, und vor allem nicht mit dem System des Rechts, auskennt), sondern Zahlungspflichten zu erfüllen.

Wie Du es auch hinbiegen willst: Das wird so nichts. Es gibt bei Bargeld keine verbriefte Forderungen. Gegen niemanden.

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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