"Dar|leh|en" ist der Moment der "Auszahlung des Geldbetrages"

Ashitaka, Mittwoch, 21.01.2015, 00:12 (vor 3572 Tagen) @ azur14842 Views

und der Darlehensvertrag regelt diesbezüglich die Pflichten der Parteien, wohingegen der Kredit das beidseitige "Vertrauen in eine noch zu erfolgende "Auszahlung des Geldbetrages" inklusive aller Verpflichtungen und Akzeptanzen bis zur Hingabe regelt (Alles im Rahmenvertrag der Geschäftsbesorgung), offenkundig, dass das Geld noch nicht existieren muss.

Zunächst: es ist sonnenklar, dass ein Kredit, bei dem Geld gewährt wird,
dass später zurück gewährt werden muss, immer ein Darlehn ist (beide
Schreibweisen sind korrekt: Darlehen und Darlehn).

In den Jahren, in denen ich Anträge auf Landesbürgschaften geprüft habe, habe ich nicht drauf geachtet. Heute ist es mir nach nochmaligen Einsichten in die Vertragsmuster klar, weshalb Kredit- und Darlehensvertrag unzertrennbar ineinander verschachtelt sind.

Der Kreditvertrag (i.S. KWG) ist zunächst an den Sicherheitenvertrag (über die AGBs) gebunden (EZB-Richtlinien über Kreditvergaben). Der Darlehensvertrag regelt erst alles ab dem Moment der Hingabe. Der Kreditvertrag regelt, was die Parteien bis zur Hingabe zu erfüllen haben. Alle Notwendigkeiten, damit es zur Auszahlung kommt (Sicherheitenstellung, Abruffristen) werden zwischen Kreditnehmer- und -geber vereinbart. Jedoch sämtliche Nachbesicherungspflichten, spätere Tilgungsvereinbarungen, Mitteilungspflichten des Darlehensnehmers, alles dies findet im Vertrag zwischen Darlehensnehmer und -geber statt.

Das ist verständlich, denn mittels Rahmenvertrag (Geschäftsbesorgung), Kreditvertrag und Sicherheitenvertrag wird erst die Grundlage geschaffen, um die Sichtguthabenbasis zu gewähren, auf der neue Geldsummen über geldpolitische Geschäfte mit der EZB (ex nunc) entstehen. Vom Kredit ist in nahezu allen Vertragsmustern nur die Rede im Zusammenhang mit der Geschäftsbesorgung. Bei allen vertraglichen Regelungen, die sich auf den ausgezahlten Geldbetrag beziehen (nach Besorgung), sind ausschließlich Regelungen in Bezug auf den Darlehnsvertrag getroffen (Zins- und Tilgungsvereinbarungen). Regelungen, die die Bereitstellungszeiträume betreffen, beziehen sich bereits ausschließlich auf das Darlehen.

Wir hatten den Gedanken ja schon mal aufgegriffen, weshalb die Unterscheidung zwischen Kredit- (ex nunc) und Darlehensteil (ex ante) der Vertragsgestaltung so interessant ist. Ganz klar ist der Kreditvertrag ein in sich geregelter Teil des Darlehensvertrags, der auf die Zeiträume nach der Auszahlung bzw. Bereitstellung keinen Einfluss nehmen kann. Denn dann ist das Geld gezahlt.

Im Grunde gilt es zu verstehen, dass ohne zeitlich vorgeschaltete Kreditgewährung nach KWG keine Verpflichtungen im Rahmen eines Geld-Darlehensvertrages nach 488 BGB entstehen kann. Denn ohne vorgeschaltete Kreditgewährung (bis zum Zeitpunkt der Auszahlung bzw. Bereitstellung des Geldbetrages) entsteht im System kein Geld. Die Kreditbasis als Notwendigkeitd er Existenz von Geld zu verstehen, das ist der Kern. Dottore hat ja oft genug erklärt, dass die Vorstellung des "sich ausleihen" von eingelegtem Geld anderer Sparer im Einzelfall zwar zutreffen kann, aufgrund der zeitlich befristeten geldpolitischen Geschäfte aber ursächlich jeder Geldbetrag (egal wie oft er durch Refinanzierung vervielfältigt wurde) einen zeitlich vorgeschalteten Kreditvertrag als Basis der Geldentstehung benötigt, egal wie oft sich anschließend refinanziert wird.

Ohne Kreditvertrag (KWG) kommt es niemals zum Darlehensvertrag über Geld (BGB). Denn Geld entsteht dadurch, dass der Kredittitel (Schuldtitel) als notenbankfähige Sicherheit bei der Zentralbank hinterlegt wird, wordurch das Geld an der Basis entsteht (Bilanzsumme ZB sich durch geldpolitische Operation entsprechend ausweitet).

Gibt ja mindestens einen Sachbearbeiter einer Leasingbank hier, der diesen wesentlichen Unterschied in den verträgen der Kreditinstitute und blossen Geschäftsbanken (kein Kreditinstitut im Sinne des KWG) kennt. Letztere vergeben niemals Kredit, können kein Geld durch geldpolitische Geschäfte mit der ZB schaffen, sondern sich ausschließlich am Geldmarkt bereits geschaffene Gelder einsammeln (Kapitalsammelstellen).

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.