Sinn & Zweck von Begriffen ..
Ich möchte mit Dir gewisse Phänomene der Volkswirtschaft, so z.B. das Geldsystem, diskutieren und keine Paragraphen aus dem Gesetzbuch. Hinweise auf Paragraphen sind zwar gewiss nützlich und hilfreich, damit die eigene Wort-/Begriffswahl gegebenenfalls verbessert werden kann (um auch den Juristen etwas entgegen zu kommen), aber es darf nicht dazu ausarten, dass die ursprüngliche Fragestellung dabei völlig verloren geht.
Darf ich Dich zitieren: "Du verwechselst Kredit mit Darlehen"
Jetzt verstehe ich dich besser. Ich und Andere machen da eben einen begrifflichen Unterschied, wie ich es bereits erklärt habe .. einfach der besseren Verständigung wegen. Normalerweise scheitert hieran keine Diskussion über das Geldsystem. Ohne diese inhaltliche Unterscheidung kann mensch m.M.n. das heutige Geldsystem nicht begreifen.
Das aber ist, wie gezeigt, eben nicht möglich, das ein Kredit einer Geldschuld immer auf einem Darlehn beruht. Hättest Du es gewusst, hättest Du das so nicht gesagt.
Ich hätte vermutlich eine andere Wortwahl gesucht. Meine inhaltliche Unterscheidung hätte ich allerdings aufrechterhalten und tue es immer noch.
Ich kann mich z.B. auch auf Begriffe wie Kreditschöpfung und Kreditvermittlung problemlos einlassen. Vielleicht hast Du da aber noch einen besseren Vorschlag? Eigene (Kompromiss-) Vorschläge zu machen, ist immer die bessere Art, einen Streit beizulegen.
Bin da recht flexibel und streite nicht gerne um Definitionen. Diese sind immer frei gewählt bzw. willkürlich. So auch die Paragraphen. Bei den diskutierten Sachverhalten in der Makroökonomie sieht es aber m.M.n. anders aus.
Aber Du sagst ja nun auch, dass es hilfreich ist, wenn man die Begrifflichkeiten genauer kennt.
So sehe ich es nicht. Begrifflichkeit muss und sollte jeweils in der momentanen Kommunikation gegengeprüft und notfalls angepasst werden, sonst redet mensch bestenfalls aneinander vorbei .. oder die "Kommunikation" artet in so etwas aus, was Du hier mit deinen Kontrahenten tagelang praktizierst. Eine Einigung ist nicht in Sicht. Unter Juristen ist das ja auch in Ordnung; das Streiten ums "Recht behalten" ist doch Euere liebste Beschäftigung. Es ist doch bekannt: In der Juristerei geht es nicht um das "Recht haben", sondern um das "Recht bekommen".
Wir beide sind aber beim ursprünglichen Thema immer noch keinen Deut weitergekommen. Wird uns wohl auch kaum gelingen. Eher wird diese Gesellschaft an den Paragraphen und den Juristen den Bach runter gehen. Sie sitzen mehrheitlich auch im Bundestag. Ihre Ergebnisse sprechen deutliche Sprache.
Du weißt also auch, auf Grund welcher Rechtsgrund eine Bank klagen würde, wen eine Hauptleistungsverpflichtung aus einem Kreditvertrag nicht eingehalten wird? Das übrigens auch, wenn die Bank sich von einer anderen Stelle Kapital in auf Grund eines Kredites verschafft.
Nein, weiss ich nicht. Ich brauche es auch im Moment nicht so genau zu wissen. Ich beziehe mein Wissen (durch Analyse & Synthese) hauptsächlich aus meinen Alltagserfahrungen. Und gewiss, ab und zu schlage was in schlauen Büchern und Artikeln nach; anders geht es nicht.
Es wäre Dir nun vor allem wichtig die Geldschöpfung per Kredit zu klären - und zwar volkswirtschaftlich. Das wird hier immer weiter diskutiert.
Richtig.
Als Jurist kann ich nicht mit Vielem dienen, was dazu gilt und damit auch in der Volkswirtschaft wirkt:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Systemtheorie_Luhmann_b.png
Das habe ich schon gemerkt. Möglicherweise aber interessiert dich das auch gar nicht, was ich Dir darüber berichten möchte.
Die Kreditwirtschaft jedenfalls schätzt den § 488 BGB, der Dir nicht geläufig war - sieh die Rechtsprechung unten (es könnte ja auch sein, dass Du es wieder als Privatmeinung abtun wolltest):
http://dejure.org/gesetze/BGB/488.html
Meine Fragestellung wird dort aber nicht beantwortet.
Mit Gruß, Beo2