Frage zur BuBa

QuerDenker, Donnerstag, 29.01.2015, 10:59 (vor 3657 Tagen) @ azur13642 Views

Hallo azur,

nur kurzer Einwurf:

Weder im Sinne einem Gesetzgeber, der erklärt was sein soll (der vermag,
im Gegensatz zu Dir - hat das entsprechende Vermögen), noch einem
Rechtskundigen (ebenso).

Worauf bezieht sich das von Dir genannte 'Vermögen' des Gesetzgebers?

a) im Sinne des '.. non olet'
b) im Sinne von 'Macht'

Da es ja im Faden um 'Wert' geht, wohl eher a), oder?
Aber natürlich im debitistischen Sinne, immer auch b) [[zwinker]]

Das Problem, das sicher nicht nur ich hier sehe, ist aber, dass weite Rechte der BuBa u.A. an die EZB ausgelagert wurden - was ja bedeutet, dass ebendiese BuBa eben nicht mehr die 'Geldschöpfungshoheit' innehat, und (auch) damit das was Du 'Gesetzgeber' nennst und ein 'Geldschöpfer' ebenso entkoppelt wären, oder? Nur, wo ist denn jetzt das o.g. 'Vermögen (a) oder b) oder ?) des Gesetzgebers'?

Das mit dem strukturbedingt und multilateralen/-direktionalen 'fehlenden Einflußvermögen' (auf 'Geldschöpfung' usw.) war ja auch schon wiederholt Thema in den höchsten Gerichtsbarkeiten...


Weiter mische ich mich natürlich in Deine Diskussion mit @Ashatika ausdrücklich _nicht_ ein!

Grüße

QuerDenker

--
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