Fibu-Fritzen: Von Unschuldslämmern zu Schlitzohren
Sali Kostan
Meiner Meinung nach hat damit die Buchhaltung ihre Unschuld verloren. Ein
eigentlich neutrales Verfahren wird als Machtmittel zweckentfremdet.Nochmals zu deinem Satz:
"Ich selber finde bereits monetäres Bewerten von Dingen (sei es
kameralistisch oder in Bilanzen) als Denkschritt mehr als fragwürdig".
Was bleibt uns Menschen denn anderes Übrig?
Wir leben (=arbeiten und relaxen, konsumieren, ...).
Wir nützen dabei unsere Kulturtechniken (Sprache, Schrift, Mathematik).
Warum sollten wir keine Verträge in denen die Werteinheit EURO (USD oder
...) vorkommt?
Den Satz bezog ich auf die Firmen-Ebene. Du -oder wir Normalos (sogen. natürliche Personen)- können keine luschen Fibu-Tricks anwenden, die erst noch legal sind, aber nur für juristische Person, d.h. Unternehmen wie Produzenten oder Banken . Im wesentlichen handelt es sich darum, Bilanzen zu verfälschen. Ziel: Entweder den steuerbaren Gewinn verschwinden zu lassen oder via Luftbuchungen bewusst zu erzeugen, die zwar den steuerbaren Gewinn erhöhen. Aber solche luftig-windigen Geschäfte sind derart einträglich, da die Steuern darauf "Peantus" darstellen: Das versteckt im harmlos scheinenden Wieselwort-Begriff "fair vaule Prinzip"., Es verstösst das gegen das strenge "Realisations-Prinzip" aka: scharfes Tatsachen-Prinzip (Folgend TP), wie hier @Billhicks erklärt.
Wichtig: Das TP umschwirrt uns tagtäglich, ohne aufzufallen. (Fast) niemand nimmt es wahr. Beispiel: Du hast im Fisch-Restaurant gegessen. Die Wirtin bringt dir den Kassabeleg im Original (ein Kopie¹ davon auf der Kassarolle). TP= Du bist ab *jetzt* verschuldet, das Fischlokal verguthabt: Ein paar Minuten lang. Bis Du diese Rechnung begleichst, den Kassabeleg als Quittung behalten darfst. Sie beweist, du bist aus der Schuld entlassen: Du und das Lokal seid quitt.
Kurz gesagt: Wirtschaften und Steuernzahlen unter dem scharfen TP ist für mich die unabdingbare Basis für den ersten Denkschritt in Richtung von Kurt's Kühler
Freundlicher Gruß
Liated
PS
¹ Fibu-Beleg gem. Belegspflicht. (Nur) weil die Forderung des Lokals gegen Dich wenige Minuten daurte, muss die Wirtin sie nicht als Forderung (via Erfolgsrechnung (ER)) buchen und dann ausgleichen, sobald Du bezahlst: Sie darf es saldiert direkt verbuchen: Kassaeingang an ER .