War ja klar, dass Du das missverstehst
Ein Geldschein, von Geld, dass nicht auf EM basiert, ist kein
Inhaberpapier. Kann es nicht sein.
Sag nicht du bist einer von diesen Goldfans, die glauben, die
Einlösepflicht müsse zwingend in etwas Glitzerndem (Sache) bestehen.
Es war ja klar, dass Du das missverstehst.
Es war ein einfaches Bespiel, wann eine Banknote eine Forderung verbriefen würde: Auf Herausgabe eine Äquvalents in EM.
Aber da es das nicht gibt beim Euro, gibt es keine Forderung daraus.
Nichts mit Ansprüchen oder subjektiven Rechten (es gibt auch andere, als Ansprüche, die aber bei Inhaberwertpapieren verbrieft sein müssen und werden) daraus.
Die nicht vorhandene Golddeckung: Es funktioniert im Alltag und in fast allen Belangen der Wirtschaft klar auch ohne diese. Deswegen kann ich da leidenschaftlos sein (wie die absolute Masse).
Es beeinflusst mein Wissen ums Recht kein bisschen.
Ich
ahne, weshalb du so engstirnig unterwegs bist.
Wenn es darum geht genau zu sein, und zwar bei dem was gilt, dann mag es Dir ruhig so erscheinen.
Phantasien, Selbstgebasteltes und wild verwendete - weil unerlernte und unverstandene - Fachbegriffe sind eben schlicht als solches zu kennzeichnen.
Es gähnt langsam.
Aus meiner Sicht auch.
Die meisten der angesprochenen Dinge sind genau genug ausgeleuchtet.
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ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)
Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.