Falsch - Deutliche Distanzierung (Edit: Unbedingt noch einmal schauen, was der hohe Abstraktionsgrad im BGB meint - Edit2)
Du kannst es nicht, was Ashitaka?
Es ist genau erklärt worden.
Was ist ein Inhaberwertpapier?
Ein Verbrieftes Recht.
Was meint dabei Recht?
Eben ein Recht, wie im § 194 I erster Satzteil BGB.
"(1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu
verlangen
(Anspruch)[/b], unterliegt der Verjährung."
In dem von dir zitierten Paragraphen wird kein verbrieftes "Recht" legal
definiert, sondern einzig und allein der "Anspruch" (ein bereits subjektiv
hinreichend bestimmtes Recht).ushändigt?!"
Nein, es wird der Teil Recht definiert!
Niemand hier hat behauptet, dass im 194 ein verbrieftes Recht definiert, wird sondern das, was dort steht:
"(1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu
verlangen(Anspruch)
Es ist ohne Zweifel so, dass ein solches Recht oder ein solcher Anspruch eine Forderung darstellt.
Und die ist für ein Wertpapier konstitutiv.
Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Verbriefung - speziell auch dort Allgemeines.
Tiefer und mit weiteren Nachweisen: Das Inhaberpapier: Von Der Verbriefung Zum Unverbrieften Wertrecht?
Daniel Meppen, unipress Göttingen, 2014
Absurder geht es ja nun schon nicht mehr, was Du hier abziehst.
Noch was: Ich distanziere mich in aller Schärfe von Deiner Schmierenkomödie.
Wenn etwas Diffamierung ist, dann Deine Unterstellungen von Äußerungen, die ich nicht vornahm, unter Ausweis meines Namens.
Schundromanpuzzleteile, aber das hat nichts mit mir zu tun, sondern ich zitiere Mal Faust Teil 1, Nacht:
"Du gleichst dem Geist, den du begreifst,
Nicht mir!"
Im Übrigen ist es Unfug es auf meine Uni schieben zu wollen, denn das was ich hier herbete, ist Allgemeingut. Das ist Meinung des BGH, die jeder Jurist verstehen kann.
Klar, die haben alle nicht in der Schweiz studiert, das isses... Muss man erst Mal mal darauf kommen..!
Und: Such Dir doch einen Wertpapierler, der Dir zuhört.
Edit2: für die anderen: Ein Skript für Laien Wertpapierrecht: http://www.fhr.nrw.de/infos/publikationen/fachbeitraege/aktuelle_beitraege/wertpapier/i...
Dort ab Seite 8.
Viele freundliche Grüße
azur
Edit: Für den, den es wirklich interessiert: Unbedingt noch einmal schauen, was der hohe Abstraktionsgrad im BGB meint (nicht mit Abstraktionsprinzip verwechseln, was etwas ganz anderes, eigenes meint): Begriffe werden, und das gibt es auch in anderen Gebieten des Rechts, nicht alles vollständig erläutert, sondern wie in einem Baukastensystem (so wird das auch immer wieder erklärt) an verschiedenen Stellen. Das muss man halt lernen, wo das was zu wem passt.
Das Rechtskenntnisse muss man eben im gründlichen Studium lernen. Und Gesetze lesen lernen. Sonst ist das alles eben alles nix, nicht mal halbseiden, sondern zumeist falsch, was dabei herauskommt (zumal mit solchem Bias).
Edit-2: es ist hanebüchen wenn wenn behauptet wird, die verbrieften Rechte könnte nur zukünftig geltend gemacht werden. Sowohl, als auch. Aber vor allem: In dem Moment der Übertragung einer Forderung (Abtretung) besteht diese natürlich! Also wäre eine Geltendmachung der Forderung doch immer erst der nächste Schritt, mithin zukünftig! Das liegt doch auf der Hand!
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