Über das Verlangen

Leserzuschrift, Freitag, 23.01.2015, 19:55 (vor 3569 Tagen) @ Ashitaka14696 Views

> Wir dürfen den Begriff "Recht" durch den Begriff "Befugnis" ersetzen.

Aber nur in diesem Kontext, sonst ist der Begriff Recht zu allgemein.

Das subjektives Recht, d.h. "die konkrete Berechtigung eines Rechtssubjekts (etwas zu tun, zu unterlassen oder von einem anderen zu verlangen), die sich entweder unmittelbar aus dem objektiven Recht ergibt oder in ihm ihre (Ermächtigungs-)Grundlage hat" deckt sich halbwegs mit der Definition der Befugnis, d.h. der "Berechtigung, Erlaubnis etwas tun zu dürfen".


> 1. Ist die Befugnis nun dasselbe, wie das "Verlangen des Tun oder Unterlassen" vom Verpflichteten (der Anspruch)?

Dazu Wikipedia: "Unter Anspruch im materiellrechtlichen Sinne versteht die Rechtswissenschaft das Recht eines Einzelnen (subjektives Recht), von einem anderen ein Tun, etwa die Zahlung eines Geldbetrags, die Abgabe einer Erklärung oder die Übergabe einer Sache, oder ein Unterlassen, beispielsweise das Unterlassen von unzumutbarem Lärm, zu verlangen".

Demnach: Anspruch = Befugnis.


> 2. Oder erwächst der Anspruch (das Verlangenkönnen) nicht vielmehr erst dadurch, das man befugt ist?

Der (Rechts-)Anspruch ist die "Befugnis". Ob man ihn dann wahrnimmt bzw. durchsetzt, ist ein ganz anderes Thema.


> 3. Wie kann die Befugnis zum Verlangen (Recht) zugleich das Verlangen (der Anspruch) sein?

Weil der Anspruch eben nicht das "Verlangen" ist, sondern das "Verlangen-Können". Das hattest Du ja selbst im Punkt 2 noch so geschrieben.

Das "Verlangen" wäre dann die Durchsetzung des Anspruches.

Dazu Wikipedia: "Im Schuldrecht wird als Gläubiger bezeichnet, wer von einem anderen, dem Schuldner, eine Leistung fordern kann (§ 241 Abs. 1 Satz 1 BGB). Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird als Schuldverhältnis bezeichnet. Die Gesamtheit derjenigen, die Forderungen gegenüber dem Schuldner haben, wird als Gruppe der Gläubiger bezeichnet. Zur Durchsetzung machen diese einen Anspruch geltend."

Ist das wirklich so schwer zu verstehen?


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