EOD meinerseits hierzu!

QuerDenker, Donnerstag, 29.01.2015, 17:01 (vor 3563 Tagen) @ azur13655 Views

Hallo azur,

Wenn Dir die Diskussion offen erscheint, dann denke ich an:
Mark Twain — 'Never argue with a fool, onlookers may not be able to tell
the difference.'

Schönes Zitat!
Aber ich denke wir haben uns so und so schon verstanden. [[top]]

(Du bist dabei klar der onlooker)

'Fool', z.B. augenzwinkernd gesehen als 'Trickster' usw., hat auch manchmal Vorteile - vgl. 'Hofnarr' usw.

Dann ist es sinnlos.
Ashitaka kennt weder das Recht, hat keine Ausbildung darin und liest nicht
mal in der Rechtsliteratur - mal abgesehen vom Gesetz.*
* und daher kann er eben auch nichts erläutern. Es fehlt an Wissen und
Verstandenhaben der einschlägigen Materie, die ausweist, was der
Gesetzgeber damit für verbindlich erklärt hat.

Was @Ashitaka kennt, und nicht kennt, kann ich nicht beurteilen!
Wenn Du das so wie oben formulierst, setze ich natürlich voraus, dass es Du beurteilen kannst!

Wie ich unten auch nochmal schreibe, sollte doch wohl Normenklarheit, Rechtssicherheit usw. ja bedeuten, dass jeder Bürger jedes Gesetz auch ohne das was Du Rechtskundigen nennst verstehen kann, und damit z.B. sein Handeln darauf ausrichten kann.

Aber Dir erscheint die Diskussion offen. Aha, wie befürchtet.

Ich meinte erstmal die zwischen uns beiden!
Denn wie ich schrieb, halte ich mich bei der 'übergeordneten Diskussion' mit @Ashitaka raus!

Ich bin nur ja eher zufällig auf das 'Vermögen' bzgl. 'Geldschöpfung' durch den 'Gesetzgeber' gestoßen, wo ich anmerkte:

1. Gesetzgeber ist wg. Gewaltenteilung usw. wohl grundsätzlich ohne 'Vermögen der (direkten) Geldschöpfung'
2. BuBa verlor eben diverse Privilegien wegen bzw. an die EZB...
usw.

Aber es geht um die Macht, dass ein Machthaber es vermag (Vermögen) zu
definieren, was gilt.

Nicht Ashitaka kann erklären, im Sinne wie anordnen wie es ist, sondern
nur Gesetzgeber und Justiz.

Müßte nicht sowohl Bürger wie auch Justiz (also grob die Judikative) (und die Legislative, die Du auch als 'Gesetzgeber' einbeziehst) aus eindeutigen 'Normen' (also Gesetzen, Verordnungen usw.) identisch interpretieren können?
Was ich sagen will ist, dass nicht Justiz usw. anordnen, sondern ja zweifelsfrei nur eindeutiges Recht umzusetzen haben!

Und dieses eindeutige Recht sollte im Idealfall der Bürger genauso 'lesen'!

Und sobald hier (oft ja sogar widersprechende...) Kommentare usw. (es gibt ja z.B. auch 'Ausführungserlasse' u.v.m.) anstatt der reinen für alle (Bürger+...) eindeutigen Originalnormen notwendig werden, darf man sicher erste Zweifel an dieser grundsätzlichen inhaltlichen Eindeutigkeit hegen, oder?

Und wäre nicht der aktuelle Fall, wo Du und @Ashitaka hier (eigentlich eindeutige) Rechtsnormen bzgl. 'Validität' unterschiedlich 'lest', ein Indikator für mangelnde Eindeutigkeit?

Aber Du kannst versuchen aus einer Banknote zu klagen. Es wird Dir jeder
Jurist sagen, dass das nicht geht, weil die Eurobanknote keine Recht (bei
einem Inhaberpapier ist damit ein Anspruch gemeint) verbrieft. Aber versuch
es doch.

Warum nicht einfacher mit der Banknote zur nächsten BuBa-Niederlassung gehen und einfach (EM sollen ja sehr beliebt sein) 'einlösen'?
Und danach mit einer weiteren Banknote volltanken. [[zwinker]]

Auch laut BBankG §4 - gesetzliches Zahlungsmittel - ist diese Banknote (Ausnahmen, wie z.B. am Kiosk die Tageszeitung nicht mir 500er bezahlen usw., lassen wir vereinfachend weg) sowohl von BuBa, wie auch der Tankstelle, anzunehmen.
Wie soll die Nichtannahme einer gültigen Banknote denn begründet werden?
Wie ist die Verweigung der Annahme von gesetzl. Zahlungsmitteln eigentlich geregelt?

Jetzt lasse ich Dich mit @Ashitaka weiterdiskutieren, und erwarte beiderseits einfach Offenheit für die Argumente beider Seiten!

Nochmals Grüße

QuerDenker

--
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