Man kann es nicht mit ansehen: Was ein Anspruch wirklich ist! Wovor man warnen muss

azur, Donnerstag, 22.01.2015, 03:26 (vor 3571 Tagen) @ Ashitaka14663 Views

Hallo Ashitaka,

woher nimmst Du es nur her, solche t. w. schwerwiegend falschen Sachen zu behaupten.

Das ist so ein Schmarrn, wie Du doch selbst herausfinden könntest:

Ein Anspruch steckt weder in der Eurobanknote, noch in einem Vertrag,
sondern wird gegenüber Personen erhoben.

Falsch! Siehe unten.

Was erfreut ist nur:

Die Eurobanknote verbrieft ein
Akzeptanzrecht in Hinblick auf die Bezahlung, niemals den Anspruch.

Heißa! Ob wirklich verstanden wurde, warum, lassen wir mal dahingestellt.

Aber es geht gleich ganz grob flasch weiter. Ashitaka, Dich scheint es doch zu interessieren, also lies bitte endlich nach!!!

Einfache Fachbücher, oder das hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanspruch

Anspruchsarten und ihre Prüfungsreihenfolge
http://www.jurrum.de/main/pdf_docs/zivilrecht/bgbat1.pdf

Mithin ist das dermaßen falsch:

Auch
ein Vertrag erweckt keinen Anspruch, sondern regelt lediglich die
Verpflichtung der Parteien.

Natürlich ergeben sich aus Verträgen immer Ansprüche! Und zwar sofort mit Vertragsschluß!

Darum werden sie doch vor allem geschlossen. Der andere soll an seiner Verpflichtung gebunden sein.

In einem Vertrag ist immer zumindest eine Leistung geschuldet.

Die Schuld ist spiegelbildlich eine Forderung der Gläubig4ers. Dieser hat einen Anspruch.

EINE VERPFLICHTUNG DER EINEN SEITE - IST DER ANSPRUCH DER ANDEREN SEITE.

IMMER!!

Der Anspruch wird erst durch das Verlangen der
rechtlich bzw. vertraglich auferlegten Pflichten einer Person erhoben.

Was Du hier herbeiphantasierst, ist unglaublich! Mein Vorschlag: Frag, wenn Du was wissen willst, aber höre auf so zu tun, als hättest Du irgend eine Ahnung davon!

Es gibt keinerlei Notwendigkeit zu dieser falschen Unterscheidung!

Wenn ein Vertrag geschlosen wurde (oder ein gesetzlicher Tatbestand wie z. B. § 823 I BGB Schadensersatz erfüllt ist) IST der Anspruch automatisch gegeben.

Wenn er nicht geltend gemacht wird, oder durchgesetzt wird, ist er doch IMMER VORHANDEN.

Das sind Grundbausteine aus dem ersten Semester Jura.

Woher Du meinst es irgenwie besser zu wissen, ist nicht nur schleierhaft, sondern fatal!

Ansprüche entstehen durch das Verlangen eines Tun oder Unterlassen.

Nein, falsch!

Lies die Legaldefinition und Erläuterungen und denk Dir nicht solche falschen Behauptungen aus:

"Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch)"

Das heißt glasklar:

Anspruch IST das Recht ein Tun oder Unterlassen verlangen zu können.

Ohne
dieses Verlangen, kein Anspruch, sondern Ruhe.

FALSCH!!!!

Auf den Rest gehe ich wieder nicht mehr ein, weil es un,öglich ist alles gerade zu Rücken, was Du hier unrichtig und ohne Wissen in die Welt setzen willst.

Kann nur jeden eindringlich vor Deinen wüsten und fast durchweg falschen aussagen zum Recht warnen. Das basiert auf keiner Kenntnis und ist schlicht zurechtgebogen. Der Gedanke an Rechtsbeugung liegt leider auf der Hand. Willst Du das wirklich?

Unglaublich, woher Du annimmst ohne jede Ausbildung, und ja ohne jedes Nachlesen bescheid wissen zu wollen.

Hör bitte auf. Es kommt nichts Vernünftiges dabei heraus, sondern ganz überwiegend nur Unrichtiges. Willst Du die Debatten dadurch sabotieren? Doch wohl nicht. Ob Du es willst oder nicht: Es stört erheblich, in dem es durch massig Fehler verwirrt. Grundlegende Fehler! Es ist wie bei einer steten Desinformation!

Kannst Du nicht bei Deinen Leisten bleiben?!

Vom Recht jedenfalls hast Du nun wirklich überhaupt keine Ahnung!

Nimms mit Fassung!

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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