Diffamierung
"(1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen
(Anspruch), unterliegt der Verjährung."
In dem von dir zitierten Paragraphen wird kein verbrieftes "Recht" legal definiert, sondern einzig und allein der "Anspruch" (ein bereits subjektiv hinreichend bestimmtes Recht). Aber Azur tut gerne so, als kennzeichne sich ein Inhaberpapier durch einen "verbrieften Anspruch", obwohl es sich laut allgemeiner Auffassung um verbriefte Rechte handelt, deren Inanspruchnahme eine Option ("kann") darstellt.
"Inhaberpapiere sind Wertpapiere, bei denen der jeweilige Inhaber des Wertpapiers das verbriefte Recht geltend machen kann."
Dass es sich hier statt um einen Anspruch, der bereits gegen eine bestimmte Personen gerichtet werden muss, um ein verbrieftes Recht handelt, ein subjektives Recht (Anspruch) in Zukunft gegen Jemanden richten zu können, der sich kraft objektivem Recht (BBankG) dazu gesetzlich verpflichtet, das begreifst du nicht. Das liegt ganz klar daran, dass du die falsche Universität besucht hast. Hättest mal mit in die Schweiz kommen sollen. Ja richtig Azur, in der Schweiz hätteste mehr vom deutschen Recht gelernt als während den Weiterbildungen bei deinem Arbeitgeber.
§ 14(1)S.2 BBankG: "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel."
Dort wird das Entstehen eines Anspruchs, mithin einer Forderung geprüft.
Ein Inhaberpapier muss keinen Anspruch verbriefen, sondern ein Recht. Das ist im objektiven Sinne gemeint, so dass der Anspruch (aufgrund der Bestimmung als gesetzliches Zahlungsmittel) später an eine noch zu bestimmtende Person gerichtet werden kann.
@andere: es gäbe auch in diesem letzten Ashitaka-Post noch mehr grobe
Fehler, die man richtig stellen sollte. Aber wer soll das alles leisten?
Unser kleiner Diffamierungskünstler wird langsam ratlos, was?
Wie wäre es mal mit argumentativen "Eingehungen", statt dem Versuch, die Unterhaltungen um Debitismus und Geld mit diesem Input zu trollen, der völlig an den Tatsachen vorbei geht. Ich weiß, dass den simplifizierten Lösungswegen viele gerne zustimmen würden, nur gibt es nach Entschlüsselung deiner trivialen Argumentationen und Umherkreisungsversuche gar kein Konstrukt mehr, dass man im azurschen Stil (Wiki, Übrigens, Hubschrauber, lingusitisches und diffamierendes Lehrergehabe) simplifizeiren müsste.
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Ashitaka: Machttheorie
Azur: "Ach nö! Ich lass mich freiwillig aufbocken. Hörst du die Vögel zwitschern?!"
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Ashitaka: Es gibt kein Eigentum an Forderungen
Azur: "Und im übrigen liebes Forum: Es gibt nun Eigentum an Forderungen. Denn ich, Azur, habe Feuer gemacht!
Ashitaka: Inhaberpapiere sind Wertpapiere bereits dann, wenn der jeweilige Inhaber des Wertpapiers zukünftig ein verbrieftes Recht geltend machen kann.
Azur: Quatsch! Inhaberpapiere sind Wertpapiere erst dann, wenn der Inhaber des Wertpapiers eine gegenüber einer hinreichend bestimmten Person gerichteten Anspruch geltend machen kann. Oder kann man etwa frei entscheiden, wem man Eurobanknoten aushändigt?!"
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Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.