Geld = durchsetzbare Forderung ..

Beo2, NRW Witten, Montag, 19.01.2015, 22:19 (vor 3573 Tagen) @ azur15426 Views

Wenn man nun einen Geldschein bei einer Bank auf sein Konto einzahlt, erhält man einen Anspruch auf Rückgewähr (bzw. es kann mit anderem verrechnet werden - rechtlich heißt das aber lt. BGB Aufrechnung). Hierbei gibt es also einen Schuldner und einen Gläubiger. Anders bei einer Banknote.
Die Kardinalfrage ist immer, ob es eine Forderung gibt, die sich von einem Gericht erkennen und von einem Gerichtsvollzieher vollstrecken lässt.

Aber gewiss gibt es die: Du kannst es z.B. gegenüber deiner Hausbank gerichtlich durchsetzen, dass sie Dir für deine Giro-Sichteinlagen, welche Schuldschein deiner Bank sind, das geschuldete BuBa-Geld, das gesetzliche Zahlungsmittel, nämlich den echten Euro herausrückt. Das kannst Du wohl auch pfänden lassen.

Nun stelle man sich die entscheidende Frage, ob der Inhaber einer Banknonte eine Forderung gegen jemanden gerichtlich durchsetzen kann. Das kann man auch praktisch versuchen.

Ganz gewiss kann er das durchsetzen (auch bezugnehmend auf meine Replik auf @Liated): Du kannst es gegenüber dem Staat durchsetzen, dass er Dir einen Führerschein oder Reisepass (oder eine gebührenpflichtige Genehmigung) ausstellt, wenn Du neben dem Besitz des gültigen gZM anderen übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst. Der Staat mus sein gZM als Begleichung der Gebühr akzeptieren .. er muss es aber nicht, wenn Du ihm irgendeine andere Währung anbietest.
Auch kannst Du bei einer staatlichen Auktion einen Vermögensgegenstand des Staates gegen das gZM erwerben, nicht jedoch gegen irgendeine andere Währung. Das kannst Du gerichtlich durchsetzen. Usw. usf..

Mit Gruß, Beo2


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