Was? Eigentümer des Geldscheines kann vom Machthaber die "Steuerproklamation" verlangen und das vollstrecken?

azur, Freitag, 26.02.2016, 22:59 (vor 3268 Tagen) @ Kurt10370 Views

"Münzen und Scheine gehen ins Eigentum des Inhabers über; die oft behauptete Aussage, die Europäische Zentralbank sei Eigentümer, der Inhaber nur berechtigter Besitzer, gilt nicht für den Euro."
https://de.wikipedia.org/wiki/Geld#Rechtliches

http://www.spiegel.de/wirtschaft/jura-kurios-wem-gehoert-eigentlich-geld-a-724287-4.html u
usw.

Also Eigentümer. Dieser sei Gläubiger?

Der Schuldner sei der "Machthaber": Vermutlich der jeweilige Staat (beim Euro könnte man ja annehmen, das wäre die EZB)?

Den richtigen Klagegegner zu ermitteln, kann aufwendig und teuer sein (war da mal als Referendar bei einem Schadensersatzprozess dabei, wo der Kläger gegen 3 verschiedene klagen musste, weil nicht klar war, zu wem der Schachtdeckel gehört, bzw. wer die Verkehrssicherungspflichten für den Schachtverschluss zu tragen hatte, der hoch stand und das Auto des Kläger zerfetzte: Straßenland, aber der Schacht gehörte jemand anders usw. Der Kläger ging mit ärgerlich wenig davon.).

Und bei dem könne er sein Recht auf "Steuerproklamation" vollstrecken lassen, damit der Wirt eifrig springe.

Klar, sonst macht der Machthaber ja nichts. Vor allem kein Geld verlangen.

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.