Und wo, und woraus, kann man da etwas einklagen oder vollstrecken? Stimmt eben nicht

azur, Mittwoch, 24.02.2016, 16:04 (vor 3270 Tagen) @ Kurt11086 Views

Hallo K. U. Rt,

auch diese These haben wir schon besprochen.

Der Eigentümer der Euronote hat kein Recht aus dem Eigentum heraus. Schuldtitel bedeutet, wie ich oben zitierte, immer nur Vollstreckungstitel (einer Forderung).

Der Eigentümer hat auch keinen Anspruch auf Werterhalt (siehe Inflation) oder sonst etwas. Es bedarf auch keines Annahmezwangs (der ein Mythos ist), weil Geld so begehrt ist.

Geld ist auch nicht aus den von Dir geschildert Gründen heraus ein Schuldtitel.

Denn dafür müsste es ja wenigstens einen Anspruch, und damit eine Anspruchsgrundlage geben. Etwas, dass man gerichtlich durchsetzen und vollstrecken kann.

All das ist nicht gegeben. Mithin gehen Deine Argumente ins Leere.

Viele freundliche Grüße

azur

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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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