Kennste den? Kommt Mann mit 20€ Schein zum Gerichtsvollzieher und sagt: "Ich beauftrage sie mit der Vollstreckung daraus!"

azur, Freitag, 26.02.2016, 22:40 (vor 3268 Tagen) @ Kurt10641 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 26.02.2016, 22:45

Hallo Kurt,

Einsatzwitze sind immer schön, so wie auch: Treffen sich zwei Jäger: Beide tot.

Dein Vortrag kann nicht belegen, dass eine Geldnote ein Schuldtitel ist. Wie Du ja selbst sagst, ist ein Schuldtitel ein Vollstreckungetitel.

Was aber wird denn von einem Gerichtsvollzieher vollstreckt?

Z. B. fällige Forderungen, die der Schuldner nicht bezahlte. In diesem Falle muss der Gläubiger ein Gerich anrufen bzw. den Schuldner verklagen. Obsiegt dabei der Gläubiger, hat er mit dem Urteil einen Vollstreckungstitel (es gibt auch die relativ seltenen Fälle, wo auf eine sogenannte Erhebung der Einrede der Vorausklage verzichtet wird. Und weitere Wege der für den Schuldner letztlich kostengünstigeren Titulierung: http://www.meine-schulden.de/schritte_der_glaeubiger/titulierung_der_forderungen - siehe vor allem: https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgschaft_auf_erste_Anforderung#Abgrenzung_zur_selb... - mit der sehr wichtigen Abgrenzung )

Wenn eine Euronote ein Schuldtitel sein sollte, müsste man also aus ihm vollstrecken können.

Es müsste ein Recht des, ja was eigentlich, des vermutlich Eigentümer des Geldscheines geben, dass er vollstrecken lassen muss. Ein Recht nach der zentralen Legaldfefinition des § 194 BGB: " Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch)". Sonst ist es schon mal nichts mit dem Vollstrecken.

Es müsste auch jemanden geben, gegen den er die Forderung richten könnte seinem Recht zu entsprechen. Jemandem konkreten, von dem er etwas verlangen kann.

Was sollte denn das "etwas" sein, im Falle von dem 20 € Schein?

Etwa die Zahlung von 20 €?

(sozusagen auf Wechselgeld [[freude]] [[freude]])

Ein 20 € Schein trägt keine Forderung bzw. keinen Anspruch. Es bestehen aus dem Eigentum des Geldscheines heraus für den Eigentümer desselben keinerlei Verpflichtung noch irgend ein Recht.

Was sollte also vollstreckt werden können?

Nicht die kühnsten Postulate und Geschichten können daran etwas ändern, dass keine Euro-Banknote ein Vollstreckungs- oder Schuldtitel ist.

Deshalb ist der Witz, zumindest für jeden halbwegs Rechtskundigen so schön.

Schuldverhältnis und Schuldtitel - das sind alles genau definierte Dinge. Die jeweils kein Geld sind.

Es ist unstrittig, dass Bargeld Geld ist, aber eine Eurobanknote ist z. B. keine titulierte Forderung noch sonst tituliertes Recht. Mithin auch keinesfalls ein Schuldtitel.

Man kann einem Laien nicht vorwerfen, dass es vieles gibt, was er nicht beherrscht. Aber ihn bitten die Definitionen nachzulesen, und auch bei denen dort darin verwendeten Bestandteilen. Dann erfährt man sehr schnell, dass z. B. ein Schuldverhältnis zwingend und logischerweise Schuldner, Gläubiger und konkrete Leistungspflicht brauchen, um eines zu sein (und lernt sicher noch mehr über Zweck, Funktion und Zusammenhänge). Ebenso bei dem Wort Schuldtitel, dass man gern verwenden möchte. Die hier soeben aufgezeigten Merkmale sind schlicht überhaupt nicht bei einer Euro-Banknote gegeben. Nicht einmal ansatzweise.

Viele freundliche Grüße

azur

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.