Endlich nachschauen, was ein Schuldverhältnis ist? - Schuldverhältnis logischerweise auch kein Schuldtilungungsmittel
Hallo,
wenn für das Defininieren von Geld die Definition "Schuldverhältnis" herangezogen wird, dann muss diese Definition auch benutzt werden (und es sollte dem Definierenden möglich sein nachzulesen, was das ist).
Lt. jeder Definiton ist ein Schuldverhältnis ausschließlich die Rechtsbeziehung zwischen Schuldner und Gläubiger und eine konkrete Leistungspflicht.
Geld ist keine Verbindung eines Schuldners mit einem Gläubiger über eine Leitungspflicht. Mithin ist die Aussage in Silkes Betreff einmal wieder grob falsch.
Dagegen ist die Aussage, dass Geld ein Schuldentilgungsmittel ist korrekt.
Übrigens kann es auch nicht hinhauen zu sagen:
Geld = Schuldverhältnis / Geld = Schuldtilgungmittel denn demnach würde ja gelten:
Geld = Schuldverhältnis = Schuldtilgungmittel
und geradezu abstrus:
Schuldverhältnis = Schuldtilgungmittel
Ein mit einem Schuldverhältnis kann man keine Schuld tilgen.
Vielmehr wird doch ein Schuldtilungsmittel genutzt, um eine Schuld bzw. ein Schuldverhältnis zu erfüllen und damit zum Erlöschen zu bringen (vulgo das das Schuldverhältnis beenden).
Genau so steht es auch im Gesetz:
"Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)
Abschnitt 4 - Erlöschen der Schuldverhältnisse (§§ 362 - 397)
Titel 1 - Erfüllung (§§ 362 - 371)
§ 362
Erlöschen durch Leistung
(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird."*
Und zwar oft mit Schuldtilgungsmittel, aber nur wenn die Schuld in der Zahlung einer Geldsumme besteht. Daneben gibt es auch weitere Verpflichtungen, wie etwa Dienstleistungen oder Nutzungsrechte gegen Geld (Miete, Lizenzen).
Wieder einmal wurde aus Unverständnis Begriffe unterschiedlicher Natur durcheinander geworfen. Aber unverdrossen . Ändert nur nichts daran, das so nichts Richtiges herauskommen kann, sondern nur schwere Irrtümer.
Dabei werden u. a. reichlich längst widerlegte Thesen als Beleg herangezogen. Nur die belegen gar nichts.
Nur das es dazu nicht wieder diese Kritik gibt: Was im Gesetz, siehe oben, steht gilt und ist keine (abwegige) Privatmeinung, die keinerlei Geltung haben kann.
Zudem war der hier kritisierte Betreff des Posts, auf das hier geantwortet wird, auch evident unlogisch, wie gezeigt.
*) http://dejure.org/gesetze/BGB/362.html
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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)
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