Geld ist kein Schuldtitel (@Meph: Schweigen zu Vorwürfen)

azur, Mittwoch, 24.02.2016, 13:47 (vor 3275 Tagen) @ Ashitaka11480 Views

Hallo,

hierzu bitte:

Die
meisten stecken immer noch bei der umschreibenden Vorstellung fest, dass
Geld eine Schuld ist, statt mit der zeit genauer zu werden und zu
beschreiben, dass Geld als eine systematisch erweckte Eigenschaft von
Schuldtitel getragen wird,

Wir hatten das schon mehrfach. Und man kann auch googlen, was Schuldtitel bedeutet.

Titel nennt man vollstreckbare Forderungen.

https://www.google.de/#q=schuldtitel

https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungstitel_%28Deutschland%29

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/vollstreckungstitel.html

"Schuldtitel; die Zwangsvollstreckung ermöglichende Urkunde.

Wichtigste Vollstreckungstitel: Rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil (vorläufige Vollstreckbarkeit), Arrest, einstweilige Verfügung, Vollstreckungsbescheid, Schiedsspruch, Prozessvergleich, Kostenfestsetzungsbeschluss, vollstreckbare Urkunde, Zuschlagsbeschluss bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken, Auszug aus der Insolvenztabelle oder dem Gläubigerverzeichnis (§ 794 ZPO)."

Hier eine Börsenseite: http://de.mimi.hu/borse/schuldtitel.html

Da Bargeld mit Sicherheit Geld ist, müsste Bargeld eine Forderung tragen, die vollstreckbar ist, um ein Schuldtitel zu sein.

Es gibt aber weder einen Schuldner, noch einen Gläubiger, noch eine Forderung aus z. B. einer Euro-Banknote oder einer Euro-Münze. Schon gar nichts vollstreckbares.

Damit kann es also mitnichten ein Schuldtitel sein.

Geld ist also kein Schuldtitel.

Ein Schuldtitel ist etwas gänzlich anderes.

Wieso Geld eine Schuld sein soll, ist auch nicht ersichtlich. Das für die Ausgabe von Banknoten Buchungen vorgenommen werden, aus denen Verpflichtungen entstehen, macht es nicht zu einer "Schuld" im privatrechlichen Sinne (und schon gar nicht im strafrechtlichen Sinne).

Was eine Schuld im privatrechtlichen Sinne ist, wurde hier mehrfach erklärt. Auch unlängst.

Dafür braucht es eine konkreten Schuldner, einen konkreten Gläubiger und eine konkrete Leistungspflicht (nicht alles Schulden sind Zahlschulden - man kann auch zu Warenlieferungen oder Dienstleistungen verpflichtet sein).

Der Eigentümer einer Eurobanknote ist niemanden gegenüber aus dem Eigentum und dem Besitz der Banknoter heraus zu irgendetwas verpflichtet, noch berechtigt, gegenüber einem anderen eine Forderung zu erheben.

Worauf denn auch? Auf Zahlung des Nennwertes, den der jeweilige Geldschein-Eigentümer schon hat? Dann würde es eine Forderung geben, die gleich dem Gefordertem wäre - und das ist unlogisch und unsinnig.

Das muss man schon anders beschreiben, als unter Verwendung von Begriffen, die eindeutig etwas anderes meinen.

Siehe auch: http://www.dasgelbeforum.net/search.php?search=geld+titel+azur&x=12&y=12

Nachtrag Meph: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=396772

Es geht also darum, wann Schweigen als Bestätigung gilt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Schweigen_%28Recht%29

Das hängt vom Rechtsgebiet ab: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgebiet
(nicht, wie dort auch hervorgehoben, vom: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgebiet_(Geltungsbereich) ) - oder auch fachsprachlich Rechtsmaterie genannt.

Was Du meinst, ist wohl eher der Zivilprozess, wo oft gilt, dass Unwidersprochenes als angenommen gilt.

Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Relationstechnik

Die sogenannte Darlegungslast trift den, der die Beweislast zu tragen hat:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beweislast

https://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr

https://de.wikipedia.org/wiki/Zivilprozessrecht_%28Deutschland%29

Kurz, wer will, dass etwas gilt, muss darlegen, dass die Voraussetzungen gelten (das gilt auch bei Gestaltungs- und Abwehrrechten)

Anders im Strafprozess: https://de.wikipedia.org/wiki/Strafverfahrensrecht_%28Deutschland%29

Man muss es dem anderen nachweisen. Allerdings ist es nicht unerheblich, wie sich der Angeklagte dazu einlässt. Der sich aber nicht einlassen muss, ohne dass ihm daraus ein Nachteil erwachsen darf. Dies basiert auf einem der sogenannten Justizgrundrechte, die gerade im Strafrecht sehr wichtig sind.

Viele freundliche Grüße

azur

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