Abschließend - Ober- und Unterbegriffe beachten
Hallo Ashitaka,
ich werde mit Sicherheit nicht wieder beginnen, alles im Einzelnen durch zu diskutieren.
Das fängt schon damit an:
Ich kann nicht daran zweifeln, dass es die EZB mit ihren Leitlinien
(zuletzt C B/2015/27) und der dortigen Verwendung des Begriffs
"Schuldtitel" ernst meint. In Abschnitt 6.2.1 des Anhangs I der Leitlinie
EZB/2011/14 sind die Schuldtitel aufgelistet (marktfähige/ nicht
marktfähige).
Ja, gut, die EZB regelt auch ihren Umgang mit Schuldtiteln. Ja und?
https://www.ecb.europa.eu/ecb/legal/pdf/oj_jol_2014_240_r_0012_de_txt.pdf
Hatte oben etwas Passendes über Schuldtitel aus dem Glossar einer Börsenseite gebracht: http://de.mimi.hu/borse/schuldtitel.html
Da Bargeld mit Sicherheit Geld ist, müsste Bargeld eine Forderung
tragen,
die vollstreckbar ist, um ein Schuldtitel zu sein.
Bargeld ist kein Schuldtitel. Geld wird durch die Hinterlegung eines
Schuldtitels im Rahmen geldpolitischer Operationen, über die Dauer dieses
geldpolitischen Geschäfts (Refinanzierungsgeschäft), geschaffen
(Passiva).
Du solltest Dir bitte öfter klar machen, was die jeweiligen Ober- und Unterbegriffe sind (sofern jeweils Zusammenhänge gegeben sind).
Daran mangelte es leider auch häufig bei Deinen Versuchen das Recht zu interpretieren (wo die Ober- und Unterbegriffe stellenweise gesetzlich definiert sind: Etwa bei Erfüllen und Erlöschen von Schuldverhältnissen im "Recht der Schuldverhältnisse im BGB"*, aber das ist nur ein einfaches Beispiel, dessen Missverständnis allerdings verheerend sein kann, wie wir sahen).
"Bargeld ist kein Schuldtitel"
Bargeld ist Geld.
Mithin lässt sich nicht sagen, das Geld Schuldtitel wären, denn sonst gälte das nicht für "alles" Geld (sofern schon wieder falscherweise Forderungen auf Geld mit Geld gleichgesetzt werden sollen)!
Am Ende ist es eben simpel: Schuldtitel sind das, was in den oben von mir gebrachten Defitinitionen zu lesen ist, aber mit Sicherheit kein Geld (auch wenn da manches verschiedentlich wie Zahlungsmittel verwendet wird).
Geld ist Geld und Schuldtitel sind Schuldtitel.
Es gibt aber weder einen Schuldner, noch einen Gläubiger, noch eine
Forderung aus z. B. einer Euro-Banknote oder einer Euro-Münze. Schon
gar
nichts vollstreckbares.
Weswegen Geld auch kein Schuldtitel ist. Da dürften wir eindeutig
d'accord gehen.
War nicht immer so. Gut, dass das nun klar ist.
Damit kann es also mitnichten ein Schuldtitel sein.
Geld ist also kein Schuldtitel.
Ein Schuldtitel ist etwas gänzlich anderes.
Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass die Eurobanknote nicht das
Geld ist, sondern, wie es bereits auf Wikipedia unmißverständlich klar
geschrieben steht, es sich um eine "Urkunde" handelt.
Eurobanknoten sind natürlich Geld. Was denn sonst?
Und die an sich ebenfalls banale Tatsache, dass Eurobanknoten und Euromünzen Urkunden sind... Und Sachen im Sinne des Gesetzes... Ja, so ist das eben.
Die Aktionen sozusagen im Innern des Bank- und Notenwesens ändern auch nichts daran, bei denen auch mit Schuldtiteln gearbeitet wird, ändert nichts daran, dass Eurobanknoten Geld sind. Merke: Mehr 'Geld sein', als Bargeld gibt es nicht.
Die Schuldverhältnisse innerhalb von z. B. Zentral- und Geschäftsbanken ändern nichts daran, dass Geld weder - aua - Schulverhältnis, oder - autsch: Schuldtitel sind.
Das sind gänzlich andere Dinge, mit gänzlich anderer Funktion.
Es ändert auch nichts daran, dass Forderungen, die auf Geld lauten (und eben das dürfte bei der Masse der im Bankenverkehr verwendeten Schuldtitel so sein) kein Geld sein können. Denn etwas was gefordert wird, ist nicht zugleich der Forderung.
Da braucht es eigentlich keiner längeren Ausführungen.
Es ist ja auch eigentlich alles Wesentliche gesagt.
Wenn man etwas beschreiben will, bedarf es sauberer Begrifflichkeiten und einer: https://de.wikipedia.org/wiki/Beschreibungslogik
Da die hier diskutierten, in der Wirtschaft verwendeten Begriffe privatrechtlicher Natur sind, muss man sich an diese halten. Ohne rechtlichen Bezug sind soetwas wie Schuld, Forderung usw. gar nicht verständlich oder darstellbar.
Leider ist die rechtliche Materie nicht so einfach, und ich würde Dir gern auch noch mal ans Herz legen, Dir die Dinge, die Du verwenden willst, genau anzuschauen, ehe Dir weitere t. w. "eigenartige" Beschreibungen passieren.
Quellen sind unlängst noch mal genannt worden: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=396242
Die hier sind nicht teuer, aber sehr gut:
http://www.amazon.de/BGB-Allgemeiner-Teil-Hartmut-Braunschneider/dp/3766312790/?tag=das...
http://www.amazon.de/Schuldrecht-AT-Hartmut-Braunschneider/dp/3766312308/?tag=dasgelbef...
Auf Weiteres werde ich kaum eingehen (man müsste eigentlich noch da und dort, aber es gibt noch andere Dinge im Leben). Zu sehr stecken mir noch die höchst merkwürdigen Diskussionen mit Dir in den Knochen. Hinterfragen ist ja schön und gut. Aber allein die Art wie das passierte... Etwa wenn lang und breit und wie angeblich wissend oder von oben herab bestritten wird, dass eine Forderung übertragen werden kann (man kann es immer noch nicht fassen, und das in einem Forum, wo es u. a. um den Handel mit Wertpapieren geht). Das ist nicht jedermanns Sache.
Lass es man gut sein. Lies bitte gründlich nach, ehe Du mit Begriffen hantierst, die Du evident nicht gut kennst.
Bitte um Verständnis: Kein weiterer Bedarf vorhanden an dieser Art Diskussion über diese Art Themen, entstanden nach dieser Art.
Über dies hinaus auch Dir alles Gute.
Viele freundliche Grüße
azur
PS: Es gibt da auch die mitunter fatale Macht der Gewohnheit. Und zwar im reinsten, umgangssprachlichen Sinne...
* ) http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/schr_at/04_Erloschen_von_Schuldverhaltnissen/362f...
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