Der allgemeine Sprachgebrauch ist keine zulässige Bilanzposition
Hallo paranoia,
ich bitte um mehr Konzentration und Ernsthaftigkeit! Meine Erklärungen kann jeder überprüfen. Mir ohne Beweise ans Bein zu pinkeln ist nicht nett.
ermittelt man zum Schluss, indem man von der Summe der Vermögensteile (A)
die Summe der Schulden (B) abzieht. AlsoA-B=C
[/b]...]Die Differenz C kann negativ sein. Huch!
Die Bilanz ist keine Ermittlung, nichts dynamisches, sondern eine Aufstellung. Ich testiere keine Ermittlung, sondern die Bilanz. Ein feiner aber gerade im Hinblick auf die Haftung bedeutender Unterschied.
Wenn Dir die obige Quelle noch zu laienhaft ist, guck' einfach mal hier:
http://www.cbp.uni-saarland.de/home/pub/vvzma/prof-dr-karlheinz-kueting-vor-2000/
"...Negatives Eigenkapital von Tochterunternehmen in der
Kapitalkonsolidierung und die Auswirkungen auf den Konzernabschluß, in:
Betriebs-Berater 1994, S. 2446-2456 (zusammen mit Peter Göth)..."Wenn Du nicht weißt, wer Herr Küting ist, solltest Du Dich im Forum mal
abmelden und beherzt zur Tränenvase greifen.
Weitere Quellen findest Du selber.
Es wird im allgemeinen Sprachgebrauch gerne als "negatives Eigenkapital" umschrieben, aber gesetzlich gibt es diese Position aus klar nachvollziehbaren Gründen in der Bilanz nicht. Es wird sich bei Verwendung einer Vorstellung, dass es negatives Eigenkapital gibt, nicht auf den Bilanzausweis bezogen, sondern auf die Dynamik der Kapitalkontenentwicklung (Buchführung). Und das Konto ist nun einmal nur ein Teil der Buchführung.
Ich weiß nicht, warum Du verbreitete Begriffe, über die ein
Deutungskonsens besteht, wie z.B. "negatives Eigenkapital" in Frage stellen
musst.
Ich stelle den allgemeinen Sprachgebrauch nicht in Frage, sondern erkläre, dass es in einer Bilanz kein negatives Eigenkapital gibt. Zeige mir eine Bilanz, in der ein negatives Eigenkapital ausgewiesen wird. Die gibt es nicht. Sollten Länder eine solche Bezeichnung nutzen, so können sie auch gleich den Posten "negative Rückstellungen" und "negative Verbindlichkeiten" einführen um auch dahingehend Verwirrung zu stiften.
Wenn etwas fehlt (Eigenkapital), dann ist es kein negativer Wertansatz.
Was es gibt, ist immer ein "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag".
Kein Restbetrag, sondern ein Fehlbetrag (in Bezug auf das Eigenkapital).
Weshalb?
Auf der Akitva kann niemals Kapital ausgewiesen werden, im Falle des Überschuldungstatbestandes nur "fehlendes Eigenkapital". Und wie bereits gegenüber Zarathustra erläutert hat dies einen systematischen Grund in der Aufstellungspflicht, nicht in der Buchführung oder vorherigen Ermittlung.
Bilanzen ohne Aktiva-Passiva-Gleichgewicht, die gibt es nicht!
Herzlichst,
Ashitaka
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Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
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