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Hallo Zarathustra,
Nein. Das Lebewesen (Vermögen) ist von Anfang an, die gesamte Lebenszeit
über von fremden Potentialen (Möglichkeiten, Machtpositionen anderer)
abhängig. Es gibt kein Lebewesen, das sich aus eigenem Potential
erschaffen kann und den Tod aus eigenen Potentialen aufschieben kann
(überlebt).
Lesen. Behauptet kein Mensch. Lebewesen hängen von der eigenen
Beschaffenheit und von Aussenwirkung ab.
Richtig, das Überleben des Neugeborenen hängt einzig von Außenwirkungen (den Handlungen) der Fürsorgenden ab. Dieses Verhältnis (Neugeborene ohnmächtig = abhängig / Fürsorgende mit dem Potential (Machtposition), darum geht es eben.
Die eigene Beschaffenheit bietet kein Potential, damit ein Neugeborenes überleben kann. Egal ob es 3000 Gramm oder 5000 Gramm wiegt, egal ob es weiß oder schwarz ist, Männlein oder Weiblein, die Beschaffenheit des Neugeborenen verschafft ihm keine Machtposition. Denn bei Machtposition (Potentialen) handelt es sich immer um Verhältnisse zwischen den Elementen des Systems (Unmöglichkeit, Ohnmacht <-> Möglichkeit, Macht).
Und ja, auch ein Erwachsener kann sich aus dieser Abhängigkeit, der Tatsache, dass er nur deshalb ein körperliches Vermögen aufbaut und erhalten kann, weil ihm Außenwirkungen (ursächlich Mutter über Nabelschnur, dann Stillen, Milchpulle) das dafür nötige Potential (Macht) verschafft haben, nicht loslösen.
Deine Sätze, in denen du diese Tatsache mit "Ausgewachsener Ashi" verniedlichend aufgreifst, zeigen, wie sehr dir diese Tatsache, dass der Mensch selbst kein Potential mit sich bringt, stinkt.
Ausgewachsener Ashi bewegt sich nur dann aktiv, wenn ihm die Möglichkeit
(passiv) durch Dritte verschafft wurde und weiterhin verschafft wird (durch
Arbeitgeber, Lohn, Pulle).
Solange den Individuen ihr Potential durch Zentralmachtsystem verschafft wird (Auch die Fürsorgenden des Neugeborenen betreffend), dadurch dass uns das Potential geraubt wird (Abgabe) und wir in unseren Potentialen beschränkt werden (in eingerichtete Rechtsräume / Simulationen gesperrt sind), ja.
Nein, ich stellte das Neugeborene nicht als unvermögend (tot) dar,
Nachdem Ashi das Neugeborene als unververmögend darstellte, behauptet er
nun, es nicht als unvermögend darzustellen.
Nein Zarathustra, du willst mit der Behauptung nur den Kontext meiner Erklärungen ausblenden. Ich behaupte von Anfang an, dass dem Neugeborenen alles Vermögen (Aktiv) und Potential (Passiv) verschafft wurde, dass das Neugeborene kein eigenes Vermögen und Potential mit sich bringt.
Mit jedem weiteren 'Beitrag' reitest Du Dich tiefer ins deterministische
Chaos hinein.
Dir liegt nur noch etwas an der Suggestion einer Argumentation. In Wahrheit ist es so wie bereits beschrieben, du zerreißt nur den Kontext und versuchst dadurch den Aufbau der Argumentation zu zerstören. Ich kann damit umgehen.
sondern ich erklärte und erkläre nochmals, dass das Vermögen des
Neugeborenen einzig und allein auf den Möglichkeiten (Potentialen) seiner
Mutter (durch Stillen, Fläschchen) oder anderer (Hebamme, Krankenschwester
etc.) basiert.
Eindimensionaler, monokausalistischer Superdeterminismus. Die
Einzig-Und-Allein-Welt des Ashitaka. Einhörner ohne Ende.
Null Argumente, du bist leer, solche Sätze trivialen Geistes, da kein Argument anbietend, dass sich auf den Kontext bezieht. Ein unterirdisches Niveau. Das zeichnet dich in Wahrheit aus. Und ich freue mich schon auf die Präsentation einer Zitatkette, die dich nach dieser Diskussion zum Ausrasten bringt. Weil du dich mit deinen "Einhörner-Plaketten" die ganze Zeit über gegen dich selbst, gegen deine eigenen jahrelangen Erklärungen, richtest.
Auch bei Überschuldungstatbeständen muss die Bilanz zwingend im
Gleichgewicht stehen.
Die Bilanz (Unterbilanz) des Unternehmens befindet sich nur buchalterisch
(technisch), durch den Bilanztrick der sogenannten Residualgrösse
EK im 'Gleichgewicht'. In der Praxis befindet sich das Unternehmen im
Ungleichgewicht und benötigt eine Infusion von der Aussenwelt. Ansonsten
Exitus.
Nein, die Bilanz ist immer im Gleichgewicht, weil sie keine dynamische Aussage über das Kapital (zahlenmäßig) treffen kann, sondern das Kapital zu einen Zeitpunkt zeigt. Die Buchhaltung kann dies nicht. Es gibt keine buchhalterische Bilanz, sondern nur eine aus der Buchhaltung (Dynamik) abgeleitete Bilanz. Der Fehlbetrag ist keine bloße Restgröße, sondern Ausdruck der Unmöglichkeit, die Gläubiger des Fremdkapitals durch eigenes Vermögen zu bedienen (wertmäßig zwingend festzustellender Tatbestand, keine Restgröße).
Es gibt keine Bilanz, in der die aktiven und passiven
Ansatzbewertungen zu einem Ungleichgewicht führen. Ein "ins Lot gebracht
wird" bezieht sich lediglich auf den Überschuldungstatbestand, auf das
Ziel, diesen zu beseitigen.Auch wenn der Bilanzierende überschuldet ist, die Bilanz (Aktiva/Passiva)
hat immer ein Gleichgewicht.Brauchst du Literatur zur Bilanzierung?
Das Unternehmen ist nicht im Gleichgewicht, wenn eine Unterbilanz
vorhanden ist. Darum heisst es ja Unterbilanz.
Ein "Unter" bezieht sich nicht auf die Bilanz, sondern auf die Tatsache, dass die Bilanz fehlendes Kapital aufzeigt, eben den Überschuldungstatbestand.
Im Gleichgewicht befindet sich die Bilanz nur technisch, weil das EK eine
sogenannte Residualgrösse ist.
Das Eigenkapital ist keine Restgröße, sondern der Grund, weshalb bilanziert wird. Und ich versichere dir, es gibt keine Bilanz die jemals aus dem Gleichgewicht gebracht werden kann, zu keinem Zeitpunkt.
Du verwechselst die dynamische Aussagekraft der Finanzbuchhaltung mit dem bilanziellen Kapital zum Stichtag. Kapital ist Eigen- wie Fremdkapital. Dass es sich um eine wahrgenommene Restgröße handelt ist der fehlenden Bewusstheit über das Wesen und Bedeutung des Kapitals, sowie der Technik zu verdanken.
Normalerweise ergibt eine Addition aller Passiva die gleiche Summe wie
eine Addition aller Aktiva. Nun gibt es aber nicht nur Eigenkapital,
sondern auch negatives Eigenkapital. Dies ist nicht ganz so klar zu
definieren und sorgt für ein Ungleichgewicht in der Bilanz.
Nein, es sorgt überhaupt nicht für ein Ungleichgewicht, denn vergessen wird, dass im gleichen Zuge (ausgleichend, bilanziell) das Fremdkapital vorhanden ist. Wie bereits erklärt, ein Ungleichgewicht bezieht sich niemals auf die Bilanz, sondern auf den Überschuldungstatbestand.
Negatives Eigenkapital entsteht dann, wenn die Schulden eines Unternehmens
höher als sein Vermögen sind, oder auch einfach gesagt: Wenn das
Aktivvermögen niedriger ist als das Fremdkapital, ist ein Unternehmen
überschuldet.
"Negatives Eigenkapital" ist ein typischer Laienbegriff. Es gibt keine negativen Möglichkeiten, die Verschuldung durch das Vermögen zu decken.
Dieser Tatbestand lässt sich nicht feststellen.
"Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" heißt es fachlich richtig. Du benutzt nur umgangssprachliche Begriffe aus Laienportalen. Eine Bilanz in der die Position anders bezeichnet ist, darf niemand testieren (§ 268 Abs. 3 HGB).
Negatives Eigenkapital bedeutet in jedem Fall für eine Firma, dass die
Verbindlichkeiten das vorhandene Kapital übersteigen. Die Summe aller
Passiva ist in diesem Fall größer als die Summe der Aktiva.[/i]
Das "vorhandene Vermögen" (Aktiva), nicht das vorhandene Kapital (Passiva). Denn eine Verbindlichkeit ist Kapital, Fremdkapital. Verbindlichkeiten können das vorhandene Kapital nicht übersteigen, da sie selbst Teil des Kapitals sind. Du solltest dir Literatur zulegen, statt dich auf einem bloßen Laienportal wie "gevestor.de" zu informieren.
Herzlichst,
Ashitaka
--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.