Ein Kreditgeschäft ist rechtlich kein Anleihengeschäft, besicherte Kassenkredite, das Vorfinanzierungsproblem!
Hallo Beo2,
Nur bei
einem Reset der VoWi wie in 1948 darf es auch etwas "geschenktes Kopfgeld"
geben.
Nein, es ist nicht geschenkt, sondern hat einen Termin. Das wollen wir doch mal nicht vernachlässigen, da systematisch.
Folglich gelten hier notwendigerweise unterschiedliche Spielregeln bei
einer VORfinanzierung (per Kreditaufnahme) und bei der REfinanzierung (per
Einnahmen/Erträge) der beiden Akteure.
Der Staat wurde 1948 nicht per Kreditgeschäft vorfinanziert und wird es bis auf die begrenzt besicherten Kassenkredite auch heute nicht. Es sind Staatsanleihen, d.h. Verpflichtungen des Staates, die bereits vor der Emission vorhandenen und verliehenen Geldeinheiten an den Gläubiger zum Fälligkeitstermin zurückzuzahlen.
Der Staat gründet ebenfalls seine eigene Hausbank, die sein
Verfassungsorgan und sein Eigentum ist, und, er KANN bei dieser Bank,
nationale Zentralbank genannt, Kredit aufnehmen, und zwar zinslos, da diese
Bank nicht nur non-profitorientiert zu arbeiten hat, sondern auch, weil
ihre Zinseinnahmen sowieso dem Staat gehören.
Es scheitert schon bei der rechtlichen Beurteilung der einen solchen Vertrag begründen sollenden Zentralbank. Sie ist nach § 2(1)Nr.1 KWG kein Kreditinstitut. Zentralinstanzen können sich nicht selbst oder durch selbst erschaffene Organe finanzieren. Das ist eine weit verbreitete Simulation mit einem gewaltigen Zirkelschluss.
Wie ich bereits erklärt habe bedarf es für die Errichtung einer Zentralinstanz folgende Faktoren:
1. körperliche und geistige Arbeit
2. dadurch hergestellte bzw. beschaffte Mittel, wodurch die Machtstrukturen / Ordnungen errichtet und verteidigt werden.
3. Zeit!
Eine Zentralinstanz (ein Staat) kann nur über die Zeit durch körperliche und geistige Arbeit der Menschen errichtet und vor dem Zerfall bewahrt werden. In den Anfängen durch das Heer, die Beamten und die in der Peripherie platzierten Verwalter. Es gibt also keinen Zeitmoment, in dem eine Zentralinstanz aus sich selbst heraus, oder weil ein Organ beschlossen wird, entstehen könnte. Das findet bei den tiefgreifensten Theoriegebäuden der für Jedermann bezahlbaren Schulen leider selten bzw. "keinerlei?" Berücksichtigung.
Welche Konsequenz hat nun der Faktor Zeit(ablauf) und das mit der Zeit durch die Menschen entfaltete Potential ( d.h. körperliche oder geistige Arbeit für die Zentralinstanz zu verrichten)?
Nun, der Zeitablauf sorgt dafür, dass diesen Menschen nun in selbem Umfang Potential fehlt, um Mittel herzustellen oder zu besorgen, durch die sie ihre eigene Urschuld tilgen könnten. Es entsteht also ein Zeitbedarf, der aufgrund der Aufopferung für die Zentralinstanz nicht mehr gedeckt werden kann (siehe Erklärungen im EWF dazu).
Die Konsequenz daraus: Die dienenden Menschen müssen eine Forderung an die Zentralinstanz (den Staat) stellen, wodurch die Zentralinstanz von Beginn an Ihnen gegenüber verpflichtet wird. Keiner der dienenden Menschen kann der Zentralinstanz seine Zeit schenken, seine Lebenszeit opfern, ohne dass eine Forderung gestellt wird, ohne dass sich die Zentralinstanz zeitgleich von Anbeginn verschuldet. Die Finanzierung (Begrenzung; von lat. finis = Grenze) ist dadurch begründet, dass dieser Verpflichtung eine Frist zur Erfüllung gesetzt werden muss. Es gibt keine Alternative.
Mit Geldeinheiten hat dies alles im Wesen noch gar nichts zu tun. Es ging in den Anfängen ausschließlich um Nichtgeldeinheiten (z.B. Naturalien, Land).
Geldeinheiten, die da sie zugleich immer auch Abgabeneinheiten waren, die zu jeder Nichtgeldeinheit aufgrund ihres "haben müssen" eine Realtion erzwangen (d.h. Parität erzwangen), tauchten erst sehr viel später auf.
Ich habe oben erklärt, dass es sich sachlogisch um einen freiwilligen
Kredit aller erwerbsfähigen Staatsbürger "an den Staat" handelt, die
Eigentümer der ZB sind.
Staatsbürger (z.B. Ashitaka, Beo2) können rechtlich keine Kredite vergeben, da sie keine Kreditinstitute sind. Sie können nur im allgemeinen wirtschaftlichen Sprachgebrauch Kredite vergeben. Und die ZB ist rechtlich nach dem KWG auch kein Kreditinstitut (siehe oben).
Durch die erste Zwangsanleihe entstehen lediglich Geldeinheiten. Die dienen nicht der oben erklärten Finanzierung der Zentralinstanz / des Staates. Aus dieser Zwangsanleihe entstehen Geldeinheiten, in denen Finanzierungen zukünftig bezahlt (bewertet) werden sollen.
§ 20 Geschäfte mit öffentlichen Verwaltungen
Die Deutsche Bundesbank darf mit dem Bund, den Sondervermögen des Bundes,
den Ländern und anderen öffentlichen Verwaltungen die in § 19 Nr. 2
[!!!] bis 7 bezeichneten Geschäfte vornehmen; dabei darf die Bank im
Verlauf eines Tages Kontoüberziehungen zulassen. Für diese Geschäfte
darf die Bank dem Bund, den Sondervermögen des Bundes und den Ländern
keine Kosten und Gebühren berechnen.
____________________________Diese Zahl "2", die anstelle einer "1" reingechrieben wurde, macht
einen unglaublichen Systemwechsel gegenüber der Währungsreform in 1948
aus.
Wie bereits hingewiesen wurde ebenso § 17 BBankG gestrichen, der bis dato die Besicherungen (Einlagenpolitik) der Bundesbank durch Sondervermögen der Länder und des Bundes vorschrieb. Während der Zeit, in der die BuBa Kassenkredite ("1") vergab, mussten solche liquiden Mittel ZWINGEND auf Konten der BuBa als Sicherheit eingelegt werden.
Durch diesen äußerst knapp gehaltenen Paragraphen §20 wurde der
Staat von seiner eigenen Hausbank gegenüber privaten Kreditnehmern
zurückgesetzt, benachteiligt und vollständig auf private Geldverleiher
verwiesen. Dies kommt einer unauffälligen Privatisierung des Staates
gleich. Ich betone: Dies geschah ohne jegliche Not, ohne demokratische
Legitimation durch die Bürger und gegen den gesunden Menschenverstand.
Einfach so, und basta! Niemand außer den direkt Verantwortlichen hatte
kapiert, was da geschah und warum.
Da die Kassenkredite eh stark begrenzt sind und sowohl damals als auch heute ausreichend besichert werden müssen hat sich gar nichts verändert. Der Gesetzgeber hat nur die Kassenkreditvergabe auf die Ebene derKreditinstitute verlagert. Dass du dort die Wurzel des Problems siehst ist dein Problem. Zumindest, und das wird weiteren Erklärungen in diesem Forum dienlich sein, hast du damit irgendein Problem gefunden.
Der Staatstitel (die Anleihe) ist die notenbankfähige Sicherheit,
welche durch geldpolitische Operation das Kopfgeld hevorbrachte.
Eben! Selbst heute tragen die bei der ZB akkreditierten Bieterbanken
fast ausschließlich die geborgte Sicherheit/Bonität des Staates hin, um
sich Geld zu leihen.
Womit borgen sie sich denn die Sicherheit/Bonität des Staates? Nicht zufällig mit bereits zeitlich immer vorher vorhandenen Zentralbankgeldeinheiten? Dass sie die Staatstitel anschließend refinanzieren ist doch keine Erklärung dafür, was ursächlich und systematisch notwendig ist, um überhaupt an die zu refinanzierenden Staatstitel zu kommen? Ohne die Basis der Kreditgeschäfte (Refinanzierungsgeschäfte von Kreditforderungen) läuft nichts.
Sie selbst haben eigentlich nichts zu bieten,
außer ein paar risikoreicher Hypotheken ihrer Kunden. Sie bekommen für
den geborgten Pfand des Staates, welchen sie erst vor ein paar Stunden
erhalten haben, die Geldsumme, die sie für das Pfand hingelegt haben,
umgehend wieder zurück
Woher kommt die zeitlich bereits vor der Bezahlung des Staatsanleihengeschäfts notwendige Geldsumme, damit der Staatstitel auch ausgehändigt wird? Aus dem Brunnen?
.. wieder vom Staat, denn auch die ZB (der Bürger)
ist der Staat. Und nicht nur das: Obwohl sie per Saldo nichts dem Staat
verliehen hat, bekommt die Bank für die gesamte Laufzeit der Staatsanleihe
Zinsen von den Steuerzahler .. d.h. obwohl das Pfand die ganze Zeit im
Tresor der ZB liegt und nur die ZB diejenige ist, die tatsächlich per
Saldo die Kreditsumme rausgerückt hat und so der eigentliche Gläubiger
des Staates ist. Und um das Maß noch zum Überlaufen zu bringen: Gerät
die Bank in Schriegkeiten, wird sie vom Staat und/oder der staatseigenen ZB
mit allen möglichen Tricks gerettet. Ist das denn zu fassen!!!
Nö, weil grundlegend falsch. Rückt die ZB denn 1:1 ZBG für den Staatstitel raus? Und woher hat die Bank in deinem Modell die Geldeinheiten, mit denen sie den Staatstitel, welchen sie ja erst nach Bezahlung refinanzieren kann, überhaupt erst gekauft hat? Doch nicht von Dritten, die Rendite von der Bank verlangen? Ist das denn zu fassen!!! Woher haben die sie? Aus dem Brunnen? Oder aus einem Kreditgeschäft?
Dieses System ist ein Schlaraffenland für die Privatbanken bzw. ihre
Eigentümer. Das ist nicht einfach nur Korruption; das ist der größte
Finanzbetrug der Menschheitsgeschichte!
Das die Aufschuldung und die Ungleichgewichte erzwingende System ist der Betrug, nicht die daran beteiligten Institute, von denen wir uns etwas versprechen, die sich selbst etwas davon versprechen.
Die Initialzündung mit sofort anschließender Beleihung von
Eigentümern zwecks Kreditaufnahme. Siehe dazu Dottores Busfahrt.
Sorry, aber das musst Du mir schon selbst erklären!
Ich erkläre dir jetzt nicht auch noch das Kreditgeschäft und die Beleihungswertermittlung in Zusammenhang mit Grundeigentum.
Mach ich wirklich nicht.
Aber Ja, diese Vorfinanzierungslücke besteht
nur ganz am Anfang im Leben jedes Akteurs, egal ob natürliche Person, ein
Staat, oder ein Unternehmen.
Die Vorfinanzierungslücke des Staates besteht von Anfang an. Und sie weitet sich wegen des Erhalts der Machtordnung dauerhaft aus.
Begründung: Keine Zentralinstanz kann seinen Abgabepflichtigen bis zum Zeitpunkt X+n Abgaben in Höhe der bis zu diesem Zeitpunkt getätigten (Vor)Finanzierungen (=Kosten) des Machtbetriebs auferlasten, um damit aus den Einnahmen die Schulden der Zentralinstanz vollständig zu bedienen.
Die Untertanen fordern zwischen Zeitpunkt X und X+n Redistribution, d.h. der Staat muss deshalb während der selben Zeitspanne aus den vereinnahmten Abgaben konsumieren. Des Machterhalts wegen. Sonst hat die Zentralinstanz fertig.
Herzlichst,
Ashitaka
--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.