Die Menge der bunten Bilder macht Deine These nicht wahrer :-)
Ermöglicht die Staatsverschuldung eine gesamtwirtschaftlich positive
(zusätzliche) Kassenhaltung?[/b]
JA, ganz gewiss. Begründung folgt ...
Unter dem Begriff„Guthaben" wird hier im Forum allgemein
„Liquidität 1. Grades" verstanden, wie ich zahlreichen Diskussionen
entnehmen konnte, d.h. Liquidität in Form von Sichtguthaben auf Bankkonten
oder ZBGguthaben (M0, M1), um kurzfristige Zahlungsverpflichtungen zu
erfüllen... ist Unsinn Nr.1. Richtig ist: Unter (Geld-) GUTHABEN wird gemeinhin
das Geldvermögen (brutto oder netto) verstanden:
Vorsicht mit dem vorschnellen Wort Unsinn, zumal wenn man selbst welchen verzapft (vgl. ULG) und gleich mehr.
Zuerst: Die Terminologie Guthaben wird verschieden benutzt. Die einen setzen ihn gleich mit der Differenz zwischen der Soll- und der Habenseite eines Kontos, andere wiederum nur als Zahlungsmittel (Liquidität 1. Grades) bzw. speziell für Bankguthaben als Buchgeld auf Bankkonten (Sichtguthaben).
Von gemeinhin kann also keinesfalls die Rede sein.
Ich habe zudem im Archiv nicht eine einzige Diskussion gefunden, wo Guthaben mit Geldvermögen gleichgesetzt wurde. Onkel Otto machte damals mal eine Differenzierung zwischen Geldvermögen und Zahlungsmittel. Hier setzt er ZM mit Guthaben gleich.
Zitat Onkel Otto: nachfragende alte Guthaben können die Kredittilgungen nicht ausgleichen, Sie müssen aus neuen Krediten stammen. Die Guthaben werden wohl beschriftet und die Altguthaben will dann beim Bezahlen keiner.
Wo ist hier also Unsinn?
Guthaben (Geldvermögen) = Geld/Liquidität/Kaufkraft (Geldmenge M1) +
Geldforderungen (M3 - M1)
= Geldmenge M3 = Geldschulden/-verbindlichkeiten
Geldvermögen sind nach allgemeiner Terminologie nicht Guthaben. Mit Guthaben sind allgemein gebräuchlich Zahlungsmittel gemeint.
Zu Geldvermögen gehört per definitionem auch nicht nur M3 sondern alle Formen von Wertpapieren wie Anleihen, welche auch Forderungen sind.
Hier wird Dir weitergeholfen
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/geldvermögen/geldvermögen.htm
Auch Deine folgende Definition (Geldmenge M1) + Geldforderungen (M3 minus M1) ist falsch. Wenn du M2 als Geldforderungen bezeichnest (Forderungen auf Bargeld, was sonst), dann ist M1 logischerweise auch eine Forderung (auf Bargeld).
Nun könnte ich Dir also auch Unsinn unterstellen.
Übrigens, aus meiner saldenmechanischen Betrachtung von Guthaben &
Schulden ...
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=387279
ergab sich bereits eindeutig (wenn Auslandssaldo und Brutto-Staatsguthaben
"= 0" vorausgesetzt wird), dass:Brutto-Staatsschulden = Netto-Privatguthaben
Saldenmechanik von Onkel Otto schon zigfach erläutert. Dazu braucht es nicht „deine eigene" Führt also imho nicht zu mehr Erkenntnis. Zumal ich diese saldenmechanischen Zusammenhänge nirgendwo bestritten hatte. Es scheint so, als ob Du mit etwas unterschieben willst über den Umweg der Begriffsverwirrung indem du Geldvermögen mit Guthaben gleichsetzt. Kann man machen, ist aber hier wenig hilfreich, weil wie aus meinem Kontext hervorging sprach ich nicht von Geldvermögen (Forderungen) sondern Zahlungsmitteln (Kassenhaltung).
Das gleiche hast Du auch versucht mit der ULG, was ich Dir ja unten widerlegt habe.
Da nützen auch keine BuBa-Verlinkungen.(Worauf zurecht auch keine Antwort mehr kam)
Aus diesen Aussagen würde ich folgern, dass z. B. den 2 Bio.
Staatsschulden in Deutschland irgendwo 2 Bio. Guthaben entweder auf den
ZBKonten oder den privaten Bankkonten „gehortet" werden.Ich auch. Irgendwer muss sie ja haben, die 2 Billionen Guthaben ..
entweder im Ausland oder im Inland, oder teils-teils.
Die Frage ist, was auch implizit aus meinem Beitrag hervorging, ob mann sämtlichen globalen Schulden
entsprechende Zahlungsmittel M3 mengenmäßig zuordnen kann.
Zudem hatte ich ja geschrieben, dass diese Guthaben (M0, M3) auch vorher schon da waren und erst nach der Entstehung (durch private Kredite) Staatsanleihen gekauft haben. Hier schließe ich mich @Ashitakas Meinung an.
a) „der Staat ermöglicht (durch Verschuldung) eine
gesamtwirtschaftlich positive (zusätzliche) Kassenhaltung? (Öffentliche
Defizite schaffen private Überschüsse)"
Sie schaffen keine Überschüsse sondern verteilen diese nur um. Die Überschüsse waren vorher schon da
Gesamtwirtschaftlich ändert sich die private Kassenhaltung für
Nichtbanken innerhalb eines Währungsraumes nicht, sondern es findet nur
ein Passivtausch statt... ist Unsinn Nr.2. Begründung:
Erstens, Länder und kommen nehmen seit Jahr und Tag netto! Kredite bei
den Landesbanken bzw. Sparkassen auf, d.h. erhöhen ihre Verschuldung.
Nix Passivtausch!
Ich sprach hier im Zuammenhang von Staatsanleihen und nicht von Kassenkrediten für Kommunen
Kassenkredite sind vergleichbar mit Dispokrediten für Privatpersonen.
Kassenkredite stellen Fremdmittel dar, die zum Ausgleich kurzfristiger Liquiditätsschwankungen und somit zur Aufrechterhaltung einer ordnungsmäßigen Kassenwirtschaft dienen
Die Kassenkredite werden auch laufend durch kommunale Einnahmen immer wieder ausgeglichen, das pulsiert" also. Sie unterscheiden sich damit grundsätzlich vom klassischen Kommunalkredit, der meist lange Laufzeiten von 10-20 Jahren hat und dem, weil er an ein Investitionsvorhaben gekoppelt ist, ein entsprechender Sachwert (z. B. ein Bauwerk) gegenübersteht.
Ist also völlig irrelevant, was Du hier anführst.
sondern, hierbei findet eine systemische
Liquiditätsschöpfung (M1) und eine Bilanzverlängerung bei den
Kreditinstituten statt. Diese zusätzliche Liquidität wird umgehend an
private Akteure (Personal & Lieferanten) ausgegeben und vergrößert
somit die "gesamtwirtschaftliche Kassenhaltung" sowie die privaten Guthaben
(Geldvermögen) insgesamt.
Diese Kassenhaltung wird aber durch kommunale Steuer immer nach Tagen, Wochen oder Monaten (jedenfalls innerhalb überschaubarer Zeiträume) wieder reduziert, da die Kommunen die Kassenkredite laufend ausgleichen müssen. Das sind keine Dauer„kredite" wie bei Anleihen, wo die Tilgung erst zum Erfüllungstermin beglichen wird. Von daher sind Kassenkredite von Bund, Länder u. Kommunen hier eher irrelevant, auch von den Summen her verglichen mit den Staatsschulden.
Aus dem Kontext ging aber klar hervor, dass Anleihenschulden thematisiert wurden
http://www.haushaltssteuerung.de/weblog-kassenkredite-auf-ebene-von-bund-und-laendern.html
Zweitens, wenn der Bund eine Staatsanleihe emittiert (via der
eigenen Finanzagentur), sammelt er zwar "nur" bereits vorhandene
Liquidität in ZBGeld ein, wodurch diese Menge (M0 bzw. M1) sich nicht
ändert, er erzeugt aber zusätzlich! ein längerfristiges
Guthaben-/Schuldenpaar in gleicher Höhe (Geldmenge 'M3 - M1').
Zudem die erhaltene Liquidität in ZBGeld überweist er umgehend an Private
(Personal & Lieferanten), wodurch neues/zusätzliches! Giralgeld
(Sichteinlagen) bei den Zahlungsempfängern (Nichtbanken) entsteht.
Meines Wissen nach wird dem Käufer der Anleihe, falls dieser eine Nichtbank ist (z.B Pensionsfonds, Investfonds, Versicherung oder privater Haushalt, ca. 20% der inländischen Gläubiger) ein Sichtguthaben irgendwo ausgebucht und dem Staat stattdessen von der Transferbank (Bieterbank) M0 zugebucht. Der Käufer erhält eine Wertpapiergutschrift auf dem Depotkonto.
Denn die Bieterbanken verkaufen die Anleihen ja auch an Nichtbanken weiter.
Ein Guthaben-/Schuldenpaar entsteht dabei ergo nicht. Denn es entstehen zwar neue Sichtguthaben M1, das ist richtig, aber vorher ist ja irgendwo M1 bei privaten Käufern ausgebucht worden.
Dein Fall trifft hingegen zu, wenn eine Bank die Anleihe auf dem Primärmarkt erwirbt, dann findet erst mal ein Aktivtausch statt und die Banken die weiteren Käufer sind (Sekundärmarkt).
Überweist nun der Staat die ZBGuthaben zu den verschiedenen Banken wo die Transferempfänger (Nichtbanken) ihre Konten haben, dann entsteht durchaus eine Bilanzverlängerung, weil gleichzeitig M1 nirgendwo ausgebucht wird wie beim Nichtbankenkauf.
Die Geschäftsbanken buchen auf ihrer Aktivseite das eintreffende Zentralbankgeld ein, und erhöhen die Sichteinlagen des Empfängers (des Beamten) um den entsprechenden Wert.
Der Staatsverschuldungsprozess an sich erzeugt aber in diesem Fall kein „längerfristiges
Guthaben-/Schuldenpaar" (M3 minus M1) sondern eine Bilanzverlängerung mit nullfristigen Guthaben (M0,M1).
ZBGeld landet dabei wieder bei den GBanken, wo es hergekommen ist.
Ja, als nullfristiges Guthaben und gleichzeitig eine Verbindlichkeit (M1) - vermögensneutral.
Die Bank hat durch die Rücküberweisung durch den Staat erst mal nichts gewonnen.
Hiermit wächst also nicht nur die systemische Gesamtverschuldung,
sondern auch die Liquiditätsmenge bei den Nichtbanken (M1) bzw. die
"gesamtwirtschaftliche Kassenhaltung"
Nur in dem Fall, wenn Banken die Anleihen kaufen. Dann werden die Überschussreserven im Interbankenbereich neu „aufgemischt" und bei staatlicher Überweisung an die Nichtbanken entstehen neue Sichtguthaben M1 bei den Empfängerbanken.
Es lässt sich also ableiten, dass aus 2 Billionen Staatsschulden nicht automatisch
2 Billionen zusätzliche Geldmenge M3 entsteht, wie Du behauptest.
20% sind in Händen von inländischen Nichtbanken ( = Ausbuchung von M1 beim Kauf) also Bilanzverkürzung bei der Verkäuferbank ( = saldenneutral).
Ca. 50% sind ausländische Schulden also keine Erhöhung von M1.
Ob die Geldmenge allerdings ungeachtet dessen wächst, ist, wie in meinem Beitrag erläutert, auch nicht gesagt. Wenn gleichzeitig Nichtbanken ihre Schulden vermehrt tilgen bzw. bei schleppendem Kreditwachstum, kann die Geldmenge M3 im Jahr der staatlichen Nettoneuverschuldung sogar gleich bleiben oder die Jahreswachstumsrate sinken. Bei einer Nettoneuverschuldung des Bundes von z.B. ca. 5 Mrd. (2014) hatten wir ein Rückgang M3 von um 47,6 Mrd.
Drittens, GBanken bringen einen Teil der erworbenen Staatsanleihen zur
staatseigenen ZB und erhalten dafür Kredit in ZBGeld. Dies erhöht die
sich im System befindliche Menge der Geldbasis (M0, ZBGeld). Die
zurückliegende Entwicklung der Geldbasis (M0) kann hier besichtigt
werden:
Banken erhalten keinen „Kredit" von der ZB, das wurde von @Ashitaka hier richtiggestellt.
Aber selbst, wenn die ZB Staatsanleihen vom Sekundärmarkt kauft, erhöht sich zwar die Geldbasis, aber die Geldmenge M1 ändert sich dadurch nicht. Der Staat hat sein Geld schon vorher bekommen und überwiesen an Nichtbanken. Eine Erhöhung der Geldbasis macht für Banken nur Sinn, wenn ein privater Credit boom herrscht oder um ihre Bilanzen zu bereinigen (nach der Krise).
Der private credit boom ist aber nicht nur durch Staatsschulden ausgelöst worden sondern die Staaten konnten sich auch auf Basis des credit booms höher verschulden. Das war ein Wechselspiel.
Der Investitionsboom in der Realwirtschaft ging auch Hand in Hand mit wachsendem Finanzmarkt und vor allem verbesserten internationalen Refinanzierungsmöglichkeiten der Banken. Moderne Clearingsysteme spielten auch eine Rolle, welche den Bedarf an Reserven ebenfalls mindern können
Sicherlich stärken dann Staatsanleihen mit guter Bonität die Refinanzierungsmöglichkeiten der Banken.
Das ist ja auch der Sinn der Sache. Der starke Ankauf von Anleihen durch ZBs fand aber erst nach der Finanzkrise statt, um die Liquidität der Banken zu stärken.
Doch der entscheidende Absatz aus deinem Bericht der Faz lautet:
Hier ist nun erkennbar, dass dem starken Anstieg der Geldbasis nur geringe Wachstumsraten der Geldmenge M3 in Europa und Japan entgegenstehen. In Amerika und Großbritannien steigen die Geldmengen stärker, aber es ist noch nicht klar, ob dieser Trend nachhaltig ist
Das ist mir immer alles zu monokausal und einseitig bei Dir. Ich habe den Eindruck, du puzzelst dir da dein eigenes Bild zusammen, wobei du bestimmte Puzzleteile weglässt bzw. Puzzleteile reindrückst, die gar nicht passen.
Ich brauche hoffentlich nicht mehr zu belegen, dass die ZB (BuBa/EZB)
ein Organ/Institution des Staates ist. Somit ist der Staat der
exklusive Emittent der Geldbasis bzw. der Landeswährung:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=387607
Das hatte auch niemand bestritten, also war ein Beleg überflüssig.
Meine Ausführungen sind immer im Kontext zu begreifen.
Gesetzlich betrachtet ist das Geldmonopol ein Privileg, keine Frage.
Staatliches Geldmonopol und Geldpolitik ist aber nicht gleich „Gelddrucken", darum ging es.
Es ist insofern kein Privileg, weil staatliches Gelddrucken wirtschaftlich längerfristig keine Lösung darstellt und tödlich wirkt, hatte ich ja ansatzweise im Vorposting begründet. Die ZB ist letztlich auch nur abhängig von den Privaten, wie du jetzt ja bei der Geldpolitik erkennen kannst.
Insofern hilft deine rein formelle Darstellung im Sinne der Wahrheitssuche hier wenig weiter.
Wobei auch der Ankauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt noch kein staatliches Gelddrucken ist aber dem schon recht nahe kommt.
Reines staatliches Gelddrucken wäre dann der Kauf von Staatsanleihen auf dem Primärmarkt, wo der Staat unabhängig der privaten Verschuldung Geld emittieren könnte.
Die staatliche Institution Finanzagentur oder Zentralbank sind stets abhängig von der privaten Verschuldungsfähigkeit-/willigkeit. Insofern ist das Umwandeln von privaten Schuldtiteln in staatliches Geld kein besonderes Privileg, zumal die Privaten das staatliche Geld kaum noch benutzen
Diese Institutionen können keine eigenen (zusätzlichen) Leistungsverprechen geben sondern der Staat lenkt private Leistung(-sversprechen) fiskalisch nur um, so dass ein Teil der privaten Leistungsversprechen aus den Kreditverträgen sozialisiert wird.
Von daher kann der Staat prinzipiell stets nur das umverteilen/sozialisieren, was die Wirtschaftenden sich gegenseitig per Vertrag an gegenwärtigen/zukünftigen Leistungsverprechen* (= Leistungssaldo = Kredit, Geldverleih gegeben) haben (Sozialprodukt).
Durch Steuern oder Verkauf von Staatsanleihen werden nur die gegenwärtigen/zukünftigen Geldströme verändert. Je höher die private Verschuldung, desto mehr Geldströme. Via Staatsanleihen bzw. generell über private Geldforderungen wird das zukünftige Sozialprodukt schon verteilt, in der Hoffnung, dass alle Schuldner auch zukünftig leisten und laufend produzieren.
Das ist der Kern der Vorfinanzierungswirtschaft, wie wir wissen.
Da hilft uns dein s.g. Privileg wenig weiter.
Geschäftsbankengeld spiegelt primär diese Leistungsverprechen/Leistungswilligkeit aller Privaten wieder. Diese Leistungsversprechen resultieren aus der Summe der Wirtschaftskraft der einzelnen Kreditnehmer, welche aus Abgabenzwängen und Streben nach Gewinnmaximierung /Streben nach „Überleben" auf dem Markt resultieren.
Zentralbankgeld spiegelt dann sekundär ein Teil dieser Leistungsverprechen wieder, welcher die ZB im Rahmen von WPPG eine höhere Bonität zuspricht. Das private Kreditgeld wird vorübergehend nur auf eine höhere Ebene gesetzt und in Staatsgeld umgewandelt zwecks Ausgleich von Interbankensaldi, das ist alles. Der Kredittitel (die Finanzierung) wird dabei an die Zentralbank mit fest vereinbarten Rückkauftermin verkauft (d.h. wird refinanziert). Dabei wird eine entsprechende Geldsumme geschaffen, die nur über die Dauer des geldpolitischen Geschäfts (d.h. bis zum Rückkauf des Titels von der ZB) existiert.
Die Souveränität zur Geldemission können ergo nur die Privaten haben, die jeweils Geschäftspläne haben, Kreditverträge abschließen und persönlich haften, wobei der Staat „im Auftrag der Bürger" zusätzliche Haftungsräume anbieten kann. Der Staat ist aber selbst kein Unternehmen im Sinne eines privaten Unternehmens, als dass er Geschäftspläne machen könnte, und kann auch nicht so handeln. Zur Deckung seines Geldes bleiben ihm nur die privaten Leistungsverprechen.
Wenn z.B. die Fed Geld drucken würde, wozu dann die jahrelange Niedrigzinspolitik um die Privaten verzweifelt anzuflehen, doch bitte mehr Kredite zu nehmen? Sie hätte die Zinsen doch höher lassen können und einfach Geld drucken können indem sie Anleihen auf dem Sekundärmarkt aufkauft??
Dass andere Staaten mit weniger Staatsverschuldung auch Wohlstand haben, wie Du anführtest, heißt nicht, dass man hier eine wissenschaftliche korrekte Zahl ableiten kann für eine Staatsverschuldung in Prozent vom BIP, und diese auf alle Volkswirtschaften übertragen kann, wie Du es machst. Das ist reine Willkür und Schwarz-Weiß-Malerei. Das meinte ich auch mit Phantasiezahlen.
Zumal es kaum Länder gibt mit geringer Staatsverschuldung und gleichzeitig hohem Wohlstand wie in Deutschlands (mal ungeachtet der Vermögensverteilung) - reiche Ölländer mal außen vor.
Bei der Beurteilung der Staatsverschuldung sind sämtliche Aspekte der jeweiligen gesamtwirtschaftlichen Konstellation zu berücksichtigen. Wenn Staatsschulden z.B. die Außenhandelsdefizite nicht vergrößern (wie z.B. in Griechenland), sind die kein Problem und können auch über 50% des BIP sein.
Entscheidend ist sicherlich auch das Verhältnis von Inlandsverschuldung („we owe it to ourselves“) und Auslandsverschuldung.
Zusätzlich entscheidend ist auch, für welche Zwecke das Geld vom Staat ausgegeben wird. Wenn staatliche Investitionen die Produktivität erhöhen und somit der Topf vergrößert wird, aus dem der Schuldendienst geleistet wird, (anstatt dass sie nur konsumstützende Steuerentlastungsfunktion haben), können ebenso auch höhere Verschuldungsquoten angebracht sein.
Auch externe ausländische Einflüsse/Interdependenzen spielen eine Rolle ( z.B. steigende Ölpreise, Krisen) oder ökonomische Faktoren wie Sinken der Wachstumsraten oder gar Rückgänge (aus verschiedensten Gründen) und Ansteigen der Arbeitslosigkeit.
Wenn die Arbeitslosigkeit steigt, wirst du als Partei wenig Erfolg haben, wenn du an irgendeiner Schuldenquote festhältst.
In Deutschland kam z.B. die Wiedervereinigung und die Staatsschuldenquote stieg im Zuge dieser von 40 Prozent im Jahr 1991 auf 60 Prozent im Jahr 1997 an, nachdem zuvor H. Kohl in seiner Amtszeit eine Konsolidierung de Ausgaben gelungen war (trotz Steuerentlastung), aber nur weil es eine Phase stärkeren Wirtschaftswachstums gab. Auch nach der Wiederbelebung des Wirtschaftswachstums 2005 bis 2007 gingen die Defizite im deutschen Staatshaushalt wieder zurück.(Quelle siehe unten)
Außerdem vergleichst hier die Schweiz mit 8 Mio. Einwohner und Deutschland mit 80 Mio.
Ob Deutschland mit z. B. nur 38 % Schuldenquote wie in der Schweiz oder mit 50% den gleichen Wohlstand hätte, wie die Schweiz, kannst Du nicht wissen. Zumal unsere Schuldenquote noch moderat ist relativ zum BIP und zum privaten Nettovermögen.
Ich halte deine Behauptungen in jedem Falle für nicht wissenschaftlich abgesichert. Durch simplifizierende Modellannahmen werden ja immer wieder in der Realität vorhandene Einflussfaktoren ausgeblendet,
und nur die Umgebung beschrieben und definiert, in der die empirische Überprüfung des im Modell behaupteten Kausalzusammenhangs stattfinden kann. (Das ist auch der Grund, warum es so viele nebeneinander stehende Denkschulen in derÖkonomie gibt.
[...]Bestimmte Schwellenwerte, ab denen negative Auswirkungen der Staatsverschuldung auf das Wirtschaftswachstum eintreten, lassen sich sowieso nicht feststellen.
Außerdem ist der Kausalzusammenhang unklar, ob nämlich die hohe Staatsverschuldung das Wachstum beeinträchtigt oder umgekehrt das geringe oder negative Wachstum die hohe Staatsverschuldung verursacht.(vgl. Staatsschulden: Ursachen, Wirkungen und Grenzen[...] Die empirische Forschung über die Frage, ob die Produktivität öffentlicher im Vergleich zu privaten Investitionen höher oder niedriger ist, ist zu keinen eindeutigen Ergebnissen gelangt und umstritten.[...]
und:
[...]Die Auswirkungen der Staatsverschuldung auf die interpersonelle Einkommensverteilung sind völlig unklar. Das gilt schon deshalb, weil Halter von Staatspapieren und Steuerzahler sich überlappen. Empirische Untersuchungen über die tatsächlichen Auswirkungen fehlen, sodass sich insgesamt derzeit hier keine gesicherten Aussagen treffen lassen [...]
Was dann auch deine These mit der bösen Zinsbelastung relativiert.
Quelle: Bericht einer interdisziplinären Arbeitsgruppe
http://www.bbaw.de/publikationen/stellungnahmen-empfehlungen/bericht-staatsschulden)
Nullfristiges Geldvermögen (Kassenbestände) wird dabei in
längerfristiges Geldvermögen (Wertpapiere) umgewandelt. Die Kassenhaltung
verändert sich also nur strukturell[/u], die Geld„menge" (Summe aller
Guthaben) bleibt gleich. (Anm: Da Geldströme heute global sind, ist eine
Gegenüberstellung nationaler Salden mit nationalen staatlichen Defiziten
nicht sinnvoll)... ist Unsinn Nr. 3. Begründung: assen-/Liquiditätshaltung bei
Nichtbanken = Geldmenge M1 (nicht M3!). Kassenhaltung bei Banken = M0. Und
weiter
Das Verschieben von Liquidität M1 in "längerfristiges Geldvermögen"
(M3 - M1), was ich als 'klassisches Sparen' bezeichne (= Konsum- &
Investitionsverzicht in der Realwirtschaft), (nicht jedoch die Menge M3 insgesamt) und wirkt somit
tendenziell deflationär und wachstumshemmend[/b]
Unsinn. Sparen heißt nicht Investitionsverzicht. Es heißt nur, dass die Fonds oder Banken in deinem Auftrag investieren.
vermindert allerdings die
Menge an Liquidität/Kaufkraft M1 bei Nichtbanken
Nein. Ganz im Gegenteil, es kann die Liquidität auch erhöhen, weil dadurch Banken überhaupt erst fähig gemacht werden zur Kreditvergabe
Ständige Wiederholungen von simplifizierten Zusammenhängen machen Deine Aussagen nicht wahrer
Und solange es Du hier immer wieder i einer Endlosschleife behauptest, wird dir auch immer wieder Gegenwind entgegenkommen, solange bist du aufgibst oder bessere Argumente bringst.
In diesem thread warst DU alles in allem noch nicht überzeugend
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=387364
nämlich falls dies per Saldo bzw. netto geschieht
(denn andere Nichtbanken entsparen ja zugleich).
Auch das ist noch nicht ausgemacht, weil niemals sämtliche Liquidität sofort gebraucht wird, um Schulden zu tilgen. Das wurde alles im Beitrag auch begründet. Auf viele Argumente bist Du gar nicht eingegangen, was mich auch nicht wundert. Stattdessen der Unsinn mit der ULG und der Hinweis, das angeblich im Finanzmarkt gehortet wird, wozu ich auch Gegenargumenten bringen konnte
Es geschieht also eine Wandlung nullfristiger M1 in fristbehaftete 'M3 - M1'.
Na und?
In diesem Fall muss der Staat einspringen (auch via der eigenen ZB) und
Liquiditätsmenge M1 durch eigene zusätzliche Verschuldung nachschießen,
Nein. Ich hatte Dir schon mal gesagt, dass das konstruierte kausale Zusammenhänge sind
Die Saldenmechanik gibt uns keine Auskunft, wer wann etwas musste.
Fas wurde alles hier begründet und ist auch überwiegend Konsens. Sind nun alle doof und nur du irrst nicht?
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=387116
um sie wenigstens konstant zu halten. Wie das geschieht, habe ich oben
beschrieben .. nämlich durch Kreditaufnahme bei den Landesbanken und
Sparkassen sowie durch die Emission von Staatsanleihen.
Das ist nur eine Vermutung, da die Kausalität nicht festzustellen ist.
Staatsschulden oder kommunale Schulden wurden überwiegend nicht wegen deficit spending gemacht sondern waren prozyklisch
Zumal hatte ich Dir dargelegt, dass sich dadurch keine Aufschuldung ableiten lässt. Staaten haben auch in guten Zeiten Schulden gemacht bzw. in Zeiten, wo die Banken noch reichlich private Krreditnachfrage hatten und deshalb verzinste Sparverträge (Festgeld etc.) angeboten haben.
Die zurückliegende Entwicklung der Liquiditätsmenge M1 kann hier
besichtigt werden; die jährlichen Zuwächse liegen durchschnittlich
bei ca. 8-10%:
Die zurückliegende Entwicklung der Geldguthaben M3 insgesamt ist
hier; die jährlichen Zuwächse liegen durchschnittlich bei ca. 4-6%:
WICHTIG: All diese Entwicklungen der Geldmengen (M0, M1, M2, M3)
korrelieren wesentlich stärker, und zwar positiv!, mit der Entwicklung der
Staatsverschuldung als mit der Entwicklung der Privatverschuldung.
Daraus lässt sich nichts ableiten. Die Entwicklung der Staatsverschuldung kann auch die Folge der steigenden Geldmengen (privater credit boom) sein.
Deine ganzen Quellen sind also für die Katz.
Das beeindruckt auch nicht, indem du die Quellen doppelt und dreifach reinstellst, macht Deinen Beitrag schön bunt aber nicht wahrer.
Der Staat „schießt auch nicht Liquidität nach", sondern die Banken
wandeln bei Bedarf im Rahmen von befristeten WPPG Staatsanleihen in ZBGeld
um, um Interbankenverbindlichkeiten auszugleichen. Beim Anleihenverkauf
wird nichts „nachgeschossen"... ist Unsinn Nr. 4. Richtig ist: Keine private Bank ist in der Lage,
Staatsanleihen (oder sonst was) in ZBGeld umzuwandeln.
Die ZB MUSS im Rahmen ihres geldpolitischen Auftrages Wertpapiere entgegennehmen.
Das ist ihre gesetzliche Aufgabe, die Banken zu refinanzieren.
Das ist ein exklusives Privileg der staatseigenen ZB, wodurch die ZB (d.h. der Staat)
Liquidität in die Geldbasis (M0) nachschießt[/b], falls bzw. wann immer
sie es möchte - siehe auch oben.
Nein. Die ZB ist auch nicht der Staat. Sie bist nur ein Teilorgan des Staates genauso wie das Finanzministerium.
Es bleibt den ZBs gar nichts übrig, um nicht die Wirtschaft abzuwürgen.
Sie müssen Banken stets liquide halten. Insofern sind sie auch nur Getriebene
Usw. Usf.. Der Rest deines Geschwurbels ist nicht besser als das, was ich
bereits kommentiert habe.
dito
Gruß