Zu Emission der Staatswährung ..
Hallöchen Ashitaka
danke für deinen sachlichen Beitrag. Und weiter geht's ...
Völlig richtig. Der Staat muss erst sein eigenes ZM emittieren, bevor er sich damit per Steuerabgaben bezahlen lassen und refinanzieren kann. Er muss sich zuerst verschulden (vorfinanzieren).
"ZM emittieren" ist nicht gleichzusetzen mit der dafür vorher notwendigen Verschuldung (der Vorfinanzierung).
In diesem Fall schon; ach was!, jede Geldemission geht einher mit einer Verschuldung des Geldemittenten .. abgesehen von etwas wie Goldgeld. Er schmeißt das von ihm emittierte ZM doch nicht einfach ins Publikum, sondern geht damit einkaufen. Geldscheine sind Schuldscheine des Emittenten, immer und überall (jedenfalls bei Fiat Money). Nur bei einem Reset der VoWi wie in 1948 darf es auch etwas "geschenktes Kopfgeld" geben. Das ist eine absolute Ausnahme in einer nicht normalen Situation, die sich nicht mehr wiederholt. Mit dem Rest der 13 Milliarden hat der Staat die erste Runde von Leistungen seiner Bediensteten und Lieferanten gekauft und bezahlt, die er unmittelbar in eigene Leistungen transformierte und an die Bürger zurückgab. Dazu gleich mehr.
Bereits an dieser Schlüsselstelle klaffen unsere Verständnisse über den Sinn & Zweck, Interessenlage sowie die notwendigen Spielregeln bei der Staatsverschuldung und Staatsfinanzierung um Lichtjahre auseinander. Hier nur angemerkt: Ein Staat ist kein Staatsbürger, und umgekehrt .. das sind völlig verschiedene "Existenzebenen" von Menschen, die in einer Staatsform zusammenleben, sowie unterschiedliche Wirtschaftsakteure mit völlig unterschiedlichen Kompetenzen, Interessen und unterschiedlichem gesellschaftlich-verfassungsmäßigem Auftrag. Das weiter auszuführen und zu begründen, würde hier eine Staatstheorie liefern .. und das lasse ich lieber sein. Noch eine Anmerkung: Ein unversöhnlicher Staatshasser hat keine Chance, das zu begreifen .. was generell für jedes Objekt des Hasses gilt. Hass und Verstehen behindern oder schließen einander aus.
Folglich gelten hier notwendigerweise unterschiedliche Spielregeln bei einer VORfinanzierung (per Kreditaufnahme) und bei der REfinanzierung (per Einnahmen/Erträge) der beiden Akteure. Ein Bürger kann z.B. keine Steuerabgaben erheben; der Staat muss es tun. Ein Bürger, der einen Kredit aufnehmen möchte, ist gezwungen, sich an eine Privatbank zu wenden, welche seine Hausbank ist. Er kann sogar der Kreator und (Mit-) Eigentümer dieser Bank sein. Und, er muss Zinsen zahlen.
Der Staat gründet ebenfalls seine eigene Hausbank, die sein Verfassungsorgan und sein Eigentum ist, und, er KANN bei dieser Bank, nationale Zentralbank genannt, Kredit aufnehmen, und zwar zinslos, da diese Bank nicht nur non-profitorientiert zu arbeiten hat, sondern auch, weil ihre Zinseinnahmen sowieso dem Staat gehören. Das ist der gesetzlicher Auftrag der staatlichen ZB, im Gegensatz zu einer Privatbank. Auch erteilt die ZB allen Privatbanken im Lande ihre Gewerbelizenzen, definiert, kontrolliert und reglementiert völlig souverän deren von der ZB legalisiertes Geschäftsmodell und deren Geschäftstätigkeit, damit kein Betrug an den Staatsbürgern geschieht. Ihre Kompetenzen und Aufgaben haben mit denen einer Privatbank so gut wie nichts zu tun, außer, sie kann und muss ein gesetzliches Zahlungsmittel zusammen mit einem Kreditnehmer emittieren.
Aber das weisst Du alles, nur Du vergisst es gerne. Weiter: Wäre der Staat auf eine zinspflichtige Vorfinanzierung (Kredite) durch Privatbanken prinzipiell angewiesen, würde er faktisch vom Anfang an privatisiert sein bzw. unter der Fuchtel privater Personen stehen. Wer nämlich das Zaster gibt, der hat das Sagen; und das gilt überall. Das ist heute weitgehend geschehen, weil es einen unauffälligen Systemwechsel nach 1948 gegeben hat. Dazu gleich mehr.
Also, ein Staat, der seine Souveränität (Oberaufsicht) im Lande behalten möchte, darf auf Kredite von Privatbanken auf gar keinen Fall angewiesen sein, egal ob von inländischen oder ausländischen. Sondern: Er finanziert sich direkt bei seiner eigenen Hausbank per Kreditaufnahme vor und refinanziert sich über seine Steuereinnahmen, welche sozusagen sein regelmäßiges Einkommen/Erträge für die von ihm abgegebenen Leistungen darstellen. Mit diesem Einkommen kann er seine Kredite regelmäßig (praktisch monatlich) tilgen, wodurch er seine Bonität wiedererlangt, so dass er seine Leistungserstellung mit neuem Kredit in gleicher Höhe wieder vorfinanzieren kann .. ad infinitum. Er kann mit seinem Kreditgeber (ZB) sogar vereinbaren (was auch in der Privatwirtschaft häufig vorkommt), dass eine Neuverhandlung der Kreditaufnahme bis auf weiteres unnötig ist. Kommt dann eine Tilgung herein, wird sie automatisch und postwendend als neuer Kredit durchgewunken und verbucht. Es ist sogar nicht unüblich, dass ein Kreditvertrag gar keinen Tilgungstermin aufweist, sondern lediglich eine Kündigungsfrist (z.B. auch Kontokorrent). Die Bank schaut dann lediglich auf die monatlichen Einnahmen des Kreditnehmers auf seinem Girokonto und überwacht, ob der KN weiterhin genug Einnahmen hat, um nach einer eventuellen Kreditkündigung tilgen zu können. Es ist also nicht anders als bei einem privaten Unternehmen, das sich per permanentem Überziehungskredit vorfinanziert und mit seinen Einnahmen/Erträgen aus Leistungen refinanziert.
Diese Staatsleistungen sind sehr zahlreich (Personen-, Eigentumsschutz, Bildungswesen etc.) und sie müssen Monat für Monat neu produziert und vor- bzw. refinanziert werden, indem der Staat seine Kreditaufnahme immer wieder prolongiert und seine Leistungen am Ende jedes Monats den Bürgern in Rechnung stellt. Die Bürger haben diese Leistungen schließlich durch ihre Regierungswahl bestellt; die Regierung hat doch bestimmte Staatsleistungen versprochen und wurde deshalb gewählt. Der Staat muss also sein Personal, seine Lieferanten und seine sonstigen Verbindlichkeiten bezahlen. Diese Rechnung wird am Ende jedes Monats an alle erwerbstätigen Bürger solidarisch (je nach Einkommen) verteilt und wird "Steuer- oder Abgabenforderung" genannt. Daran gibt es nichts mosern; das ist der Handelsvertrag zwischen der Regierung und den Bürgern.
Nun etwas zur Bonität des Kreditnehmers Staat .. Seine Bonität, und die seiner Währung, ist von jedem privaten Akteur aus folgenden Gründen niemals erreichbar:
__ 1) Der Staat verfügt normalerweise über ein gigantisches Sachvermögen, insbesondere Grund & Boden mit allem drauf und drin, welches er notfalls verkaufen könnte.
__ 2) Der Staat verfügt über ein regelmäßiges Einkommen (Steuereinnahmen), über dessen Höhe er sogar selbst bestimmen kann.
__ 3) Der Staat ist non-stop leistungsfähig, wird niemals krank, verunfallt nicht, seine Ehe (mit den Bürgern) kann niemals zerbrechen usw.. Er kann also seinen Job (Arbeitsvertrag mit den Bürgern) niemals verlieren. Sein Einkommen ist beinahe absolut sicher.
__ 4) Alle erwerbstätigen Bürger eines Staates bürgen für seine Bonität (und die seiner Währung), indem sie bereit sind, ihre Leistungsfähigkeit dem Staat entweder als Bedienstete oder als Lieferanten anzubieten. Und, sie sind uneingeschränkt bereit, seine von ihm emittierte Währung als Zahlungsmittel nicht nur für ihre Leistungen an den Staat zu akzeptieren, sondern auch untereinander.
Von einer solchen Bonität, Zuverlässigkeit und Tilgungsfähigkeit kann jeder private Akteur nur träumen. Das, neben anderen Dingen, macht einen souveränen Staat einzigartig. Er bestimmt auch alle wichtigen Spielregeln in der Wirtschaft und Gesellschaft.
ERGO: Es gibt keinen rationalen Grund, warum der Staat sich nicht direkt bei seiner Hausbank, der staatseigenen ZB, verschulden kann, d.h. eigentlich bei seinen Bürgern als den Eigentümern derselben, wodurch er zu einem Geldemittenten wird. Er emittiert dieses (von seinen Bürgern via die ZB) erhaltene Kreditgeld auch nicht, indem er es einfach ins Publikum wirft oder verschenkt, sondern er kauft dafür die Leistungen seiner Bediensteten und Lieferanten. Er verarbeitet diese dann in seinen eigenen und gibt sie den Bürgern zurück .. und zwar genauso, wie sie es haben wollten. Die Staatsleistungen wurden ja bestellt.
Das von dem Staat von seiner ZB (d.h. den Bürgern) erhaltene Geld ist also nur ein Hilfsmittel, um gegen diese Schuldscheine Leistungen einiger seinen Bürger zu erhalten (d.h. den Bediensteten und Lieferanten), um sie allen Bürgern anschließend etwas verändert zurückzugeben. Nun sammelt er die von ihm emittierten Schuldscheine in Form der Steuerforderung einfach wieder ein, wirft sie symbolisch in den Papiekorb bei der ZB, recycelt sie, und es geht von Neuem wieder los. Denn, er hat real geleistet. Wenn ein Geldemittent real das Geschuldete leistet, hat er Anspruch auf die Rückgabe und Wiederverwendung seiner Schuldscheine. So einfach ist das!
Das hat eine perfekte Logik .. aber, es kann von den obersten Staatsbediensteten (Parlamentariern & Politikern) missbraucht werden. Deshalb ist eine penible Kontrolle dieser Vorgänge durch die Öffentlichkeit notwendig, wodurch gewährleistet werden muss, dass die Politiker die Staatsverschuldung nur prolongieren und nicht willkürlich erhöhen können, indem sie auf kostendeckende Steuereinnahmen verzichten.
Der Überziehungskredit des Staates bei seiner ZB (d.h. bei seinen Bürgern) muss also eine konstante Deckelungslinie aufweisen (in % des BIP) und diese darf nur im Gleichschritt mit dem Wachstum der Gesamtleistung der VoWi (BIP), an die der Staat ja auch seinen eigenen Leistungsumfang anpassen muss, absolut erhöht werden, nicht jedoch relativ zum BIP. Mit anderen Worten, es wird nur eine gesetzliche Schuldenbremse in % des BIP benötigt, die nur durch ein Votum der Bürger, die ja Kreditgeber "des Staates" sind, verschoben werden kann. Deshalb gehört eine solche Schuldenbremse in die Verfassung des Staates.
Ist also die Einhaltung dieser Spielregeln gewährleistet und kontrolliert, so besteht absolut keine Notwendigkeit zum überproportionalen Wachstum der Staatsverschuldung und auch keinerlei Notwendigkeit, dass der Staat sich bei einigen privilegierten privaten Geldgebern verschulden muss.
Der Staat verschuldete sich direkt bei der "Bank deutscher Länder". Diese Forderung gegen den Staat kam in die Bilanz der BdL und wurde ab 1957 in der Bilanz der BuBa übernommen.
Die vorher notwendige Verschuldung.
Ja, die zunächst notwendige Vorfinanzierung der Währungsreform sowie der ersten Runde der diversen Staatsleistungen kam als Initialverschuldung des Staates in die Bilanz der ZB. Der Staat erhob auch gleich Steuerforderungen, um sich damit vollständig zu refinanzieren. Hätte er allerdings den Startkredit tilgen müssen, wäre alles Geld wieder futsch und die ganze Veranstaltung wäre ein schlechter Witz gewesen; die Wirtschaft hätte wieder in die Röhre geguckt. Diese Initialverschuldung des Staates muss ewig prolongiert werden, und zwar zinslos, wie es auch tatsächlich geschah. Soweit war alles in Butter!
Viel wichtiger: Jemand muss sich verschulden, sonst kein Zahlungsmittel.
Ja sicher, der Staat hat sich bei seiner Hausbank, und damit auch seine Steuerzahler, verschuldet - siehe oben.
Es handelt sich um eine Zwangsanleihe, keinen Kredit der Hausbank.
Ohne diese "Zwangsanleihe" hätte es gar kein gesetzliches Zahlungsmittel gegeben. Diese "Zwangsanleihe" wurde von allen Bürgern erwartet, betend gewünscht und himmelhoch jauchzend begrüsst. Danach ging wie aus der Pistole geschossen ein 25-jähriges Wirtschaftsboom im jährlich 5-fachen Wert der Geldemission hervor .. d.h. mit einer konstanten Staatsverschuldung von 20-22% des BIP.
Ich habe oben erklärt, dass es sich sachlogisch um einen freiwilligen Kredit aller erwerbsfähigen Staatsbürger "an den Staat" handelt, die Eigentümer der ZB sind. Dieses Kreditgeld darf normalerweise nur gegen echte reale Leistungen von Bediensteten und Lieferanten des Staates emittiert werden; nur bei einem solchen Reset wie in 1948 darf es so etwas wie geschenktes Kopfgeld geben. In 1948 wurde zudem auch legales Altgeld zu einem Teil umgetauscht.
Besser hätte mensch es gar nicht machen können! Leider ist es bei diesem Prinzip nicht geblieben, sondern das System wurde erst allmählich, später aber hemmungslos ab ca. 1975 korrumpiert. Die Grundlage für diese Korruption wurde im BuBaGesetz von 1957 gelegt, welche wohlweislich nicht sofort genutzt wurde.
Diese Grundlage für einen Hochverrat liegt übrigens in einer einzigen winzigen einstelligen Zahl im ganzen BuBaGesetz: Ich zeige EUCH allen nun diese winzige Stelle - und zwar zunächst den Paragraphen §19, wo noch alles in Ordnung ist, und dann den unglaublichen Paragraphen §20, der den Landesverrat an einer kleinen Stelle enthält, die ich hervorgehoben habe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesbankgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/
___________________
§ 19 Geschäfte mit Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern
Die Deutsche Bundesbank darf mit Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern unbeschadet des Kapitels IV der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (BGBl. 1992 II S. 1251, 1297) folgende Geschäfte betreiben:
1. Darlehen gegen Sicherheiten gewähren sowie am offenen Markt Forderungen, börsengängige Wertpapiere und Edelmetalle endgültig (per Kasse oder Termin) oder im Rahmen von Rückkaufsvereinbarungen kaufen oder verkaufen; bei Pfändern ist die Bank mit Eintritt der Pfandreife berechtigt, das Pfand durch einen ihrer Mitarbeiter oder durch eine zu Versteigerungen befugte Person zu versteigern oder, wenn der verpfändete Gegenstand einen Börsen- oder Marktpreis hat, durch eine der vorgenannten Personen oder einen Handelsmakler zum laufenden Preis zu verkaufen und sich aus dem Erlös für Kosten, Zinsen und Kapital zu befriedigen oder sich den verpfändeten Gegenstand anzueignen, wobei die Ansprüche der Bank in Höhe des Börsen- oder Marktpreises erlöschen; diese Rechte stehen der Bank auch gegenüber anderen Gläubigern und gegenüber der Insolvenzmasse des Schuldners sowie auch im Falle einer vorhergehenden Sicherungsmaßnahme gegen den Schuldner zu; sie gelten auch, wenn die Bank die Verwertung für ein anderes Mitglied des Europäischen Systems der Zentralbanken vornimmt;
2. Giroeinlagen und andere Einlagen annehmen;
3. Wertgegenstände, insbesondere Wertpapiere, in Verwahrung und Verwaltung nehmen; die Ausübung des Stimmrechts aus den von ihr verwahrten oder verwalteten Wertpapieren ist der Bank untersagt;
4. Schecks, Lastschriften, Wechsel, Anweisungen, Wertpapiere und Zinsscheine zum Einzug übernehmen und nach Deckung Zahlung leisten, soweit nicht die Bank für die Gutschrift des Gegenwertes für Schecks, Lastschriften und Anweisungen etwas anderes bestimmt;
5. andere bankmäßige Auftragsgeschäfte nach Deckung ausführen;
6. auf eine andere Währung als Euro lautende Zahlungsmittel einschließlich Wechsel und Schecks, Forderungen und Wertpapiere sowie Gold, Silber und Platin kaufen und verkaufen;
7. alle Bankgeschäfte im Verkehr mit dem Ausland vornehmen.
§ 20 Geschäfte mit öffentlichen Verwaltungen
Die Deutsche Bundesbank darf mit dem Bund, den Sondervermögen des Bundes, den Ländern und anderen öffentlichen Verwaltungen die in § 19 Nr. 2 [!!!] bis 7 bezeichneten Geschäfte vornehmen; dabei darf die Bank im Verlauf eines Tages Kontoüberziehungen zulassen. Für diese Geschäfte darf die Bank dem Bund, den Sondervermögen des Bundes und den Ländern keine Kosten und Gebühren berechnen.
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Diese Zahl "2", die anstelle einer "1" reingechrieben wurde, macht einen unglaublichen Systemwechsel gegenüber der Währungsreform in 1948 aus. Durch diesen äußerst knapp gehaltenen Paragraphen §20 wurde der Staat von seiner eigenen Hausbank gegenüber privaten Kreditnehmern zurückgesetzt, benachteiligt und vollständig auf private Geldverleiher verwiesen. Dies kommt einer unauffälligen Privatisierung des Staates gleich. Ich betone: Dies geschah ohne jegliche Not, ohne demokratische Legitimation durch die Bürger und gegen den gesunden Menschenverstand. Einfach so, und basta! Niemand außer den direkt Verantwortlichen hatte kapiert, was da geschah und warum.
Der Staatstitel (die Anleihe) ist die notenbankfähige Sicherheit, welche durch geldpolitische Operation das Kopfgeld hevorbrachte.
Eben! Selbst heute tragen die bei der ZB akkreditierten Bieterbanken fast ausschließlich die geborgte Sicherheit/Bonität des Staates hin, um sich Geld zu leihen. Sie selbst haben eigentlich nichts zu bieten, außer ein paar risikoreicher Hypotheken ihrer Kunden. Sie bekommen für den geborgten Pfand des Staates, welchen sie erst vor ein paar Stunden erhalten haben, die Geldsumme, die sie für das Pfand hingelegt haben, umgehend wieder zurück .. wieder vom Staat, denn auch die ZB (der Bürger) ist der Staat. Und nicht nur das: Obwohl sie per Saldo nichts dem Staat verliehen hat, bekommt die Bank für die gesamte Laufzeit der Staatsanleihe Zinsen von den Steuerzahler .. d.h. obwohl das Pfand die ganze Zeit im Tresor der ZB liegt und nur die ZB diejenige ist, die tatsächlich per Saldo die Kreditsumme rausgerückt hat und so der eigentliche Gläubiger des Staates ist. Und um das Maß noch zum Überlaufen zu bringen: Gerät die Bank in Schriegkeiten, wird sie vom Staat und/oder der staatseigenen ZB mit allen möglichen Tricks gerettet. Ist das denn zu fassen!!!
Dieses System ist ein Schlaraffenland für die Privatbanken bzw. ihre Eigentümer. Das ist nicht einfach nur Korruption; das ist der größte Finanzbetrug der Menschheitsgeschichte!
Die Initialzündung mit sofort anschließender Beleihung von Eigentümern zwecks Kreditaufnahme. Siehe dazu Dottores Busfahrt.
Sorry, aber das musst Du mir schon selbst erklären! Verstecke dich nicht hinter dem Rücken von @Dottore, sonst muss ich annehmen, Du plapperst nur Jemanden nach. Ich verstehe nämlich überhaupt nicht, was Du mit "anschließender Beleihung von Eigentümern" meinst. Die direkte und zinslose Geldemission des Staates in 1948 war schon eine Beleihung des Staatsvermögens sowie des gesicherten Staatseinkommens, ein Kredit der Bürger als des Eigentümers von all dem, wie es jede Staatsanleihe immer noch ist. Genau das habe ich oben ausführlich erklärt.
Wozu brauche ich denn das Abgabengut, wenn ich doch angeblich keines brauche, um meine Urschuld täglich zu begleichen? Ich könnte doch gänzlich auf das Abgabengut verzichten! Dann hätte ich doch auch keine Abgabenpflicht, oder?
Weil wir alle systematisch dazu gezwungen werden Abgabeneinheiten =(Geldeinheiten) zu beschaffen und diese an den Staat zwecks Besicherung der Staatsverschuldung zu liefern.
Ja, Du wirst gezwungen Leistungen zu bezahlen, die Du als Wahlberechtigter bestellt hast. Das musst Du überall tun, wo Du etwas bestellt hast .. ja, das nennt mensch durchsetzbare Schuldentilgung. Es sei denn, Du hast gar kein steuerpflichtiges Einkommen. Du hast sonst am Ende jeden Monats eine Verbindlichkeit ggü. dem Staat, die dir aus der Inanspruchnahme der staatlichen Leistungen erwachsen ist.
Ich habe oben bereits erklärt, dass die Steuer-/Abgabenforderung nichts weiter als die absolut notwendige In-Rechnung-Stellung staatlicher Leistungen am Ende jedes Monats ist, damit der Staat seinen Überziehungskredit (Staatsverschuldung) tilgen und postwendend wieder aufnehmen kann. Das ist genau das gleiche, wie wenn Du für deinen Job monatlich bezahlt wirst und deshalb einen entsprechend limitierten Überziehungskredit von deiner Hausbank bekommst, ohne jeden Tilgungstermin, jedoch vertragsgemäß kündbar. Deine monatlichen Einnahmen tilgen den Kredit und deine Ausgaben nehmen es wieder in Anspruch. Du kannst dadurch deine Verschuldung unbefristet prolongieren, solange deine Hausbank sieht, dass die herein strudelnden Einnahmen dein Konto immer wieder ausgleichen können oder könnten. Der Unterschied zum Staat wäre lediglich, dass die ZB non-profitorientiert arbeitet und deshalb keine Zinsen vom Staat braucht; und zudem wozu auch, wenn die Zinseinnahmen sowieso dem Staat gehören.
Kannst Du bitte genau erklären, an welcher Stelle und warum eine "Finanzierungslücke unaufhaltbar" (alternativlos) im Staatshaushalt entstehen muss? Ich möchte diese Behauptung gerne auf ihre sachlogische oder empirische Richtigkeit überprüfen.
Schau nur auf die von dir eingebrachte Zwangsanleihe 1948 (die Vorfinanzierung des Staates). Die Tatsache, dass kein Staat der Welt von einer Hausbank "geschenkt wird", sondern einer Vorfinanzierung bedarf, sorgt unweigerlich dafür, dass am Anfang und über alle Zeit hinweg eine breiter werdende Vorfinanzierungslücke aufklafft. Dies deshalb, weil zu keinem späteren Zeitpunkt die Einnahmenseite des Staates (d.h. das Steueraufkommen) die aufgelaufene und verzinsliche Staatsverschuldung decken kann.
Nein, nix "unweigerlich .. breiter werdende"! Hier liegt eine völlig falsche Behauptung vor. Aber Ja, diese Vorfinanzierungslücke besteht nur ganz am Anfang im Leben jedes Akteurs, egal ob natürliche Person, ein Staat, oder ein Unternehmen. Diese Lücke muss zunächst durch formellen oder informellen Kredit der Eltern, der Gesellschaft, der Bank etc. geschlossen werden. Anschließend muss der Kreditnehmer, sobald er erwerbsfähig wird, regelmäßig eigene Einnahmen/Erträge erzielen, um sich zu refinanzieren. Sein Startkredit bleibt entweder unbefristet, jedoch jederzeit kündbar bestehen oder er wird von den Kreditgebern später zur Tilgung herangezogen, sobald er Einnahmen erzielt, wie es durch eigene Rentenbeiträge gegenüber den Eltern u.a., die jetzt Rentner sind, eigentlich geschehen sollte (vgl. Umlageverfahren).
Ich denke, das muss jetzt reichen. Mir brechen ja gleich die Finger weg.
Mit Gruß, Beo2