Darüber kann man reden, jedoch ..

Beo2, NRW Witten, Mittwoch, 30.12.2015, 12:27 (vor 3326 Tagen) @ Robert8104 Views

Aber bitte, setze nicht mehr "Guthaben & Schulden" mit Sichteinlagen oder Liquidität gleich! Selbst Liquidität ist mehr als nur Sichteinlagen, da sie zusätzlich auch das Bargeld umfasst.

Aber nur wenn wir uns einigen können, dass Guthaben nicht mit Geldvermögen gleichzusetzen sind.

Ich wiederhole mich:

Wie das Wort Geldvermögen aber schon an sich besagt, kann es sich nur um Geld/ZM/Liquidität und um Geldforderungen, nullfristige oder befristete, handeln.

Und das sind für mich Geld-/Guthaben. Was Du "Wertpapiere" nennst, gehört überwiegend nicht dazu:
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapier

"Wertpapiere können folgende Rechte verkörpern:

Forderungsrechte ==> Geldforderung aus Sparbuch, Anleihe
Beteiligungsrechte ==> Stimmrechte und/oder Vermögensrechte, (Aktien)
Sachenrechte ==> Schuldbrief (Eigentumsrecht an einem Grundstück)
Optionenrechte ==> Optionsschein"

Weder Beteiligungsrechte noch Sachrechte gehören m.M.n. zum Geldvermögen. Es sind Anteile an Sachvermögen. Optionsscheine je nachdem, was für welche. Die (Geld-) Forderungsrechte sind bei mir enthalten, sowohl in den Guthaben als auch im Geldvermögen. Geldvermögen muss doch eine genau definierte Geldsumme zum Gegenstand haben und eine klare Fälligkeitsfrist aufweisen, sonst kann es sich m.M.n. nicht um Geldvermögen handeln (= alle Arten von Anteilen am Risikokapital von Unternehmen/Versicherungen/Investments etc.).

Dein Zitat:

Guthaben (Geldvermögen) = Geld/Liquidität/Kaufkraft (Geldmenge M1) + Geldforderungen (M3 - M1)

= Geldmenge M3 = Geldschulden/-verbindlichkeiten[/b]

ist inkorrekt.
a) M1 sind auch Forderungen ( auf Bargeld) und nicht nur M3 minus M1. Da gibt es also kein plus dazwischen.

Das ist zwar auch richtig (was meine Richtigkeit keineswegs ausschließt), aber ist ein anderes Thema, das ich nicht anschneiden wollte. Mich interessiert an dieser Stelle nur die Zahlungsmittelfunktion von Sichteinlagen bzw. von M1.
Da müssten wir sonst dazu übergehen, über ein "zweistufiges Bankensystem" zu reden sowie darüber, dass wir dementsprechend auch ein 2-Währungen-System haben. Wir haben ein "Bankengeld" (die Landes-/Staatswährung, ZBGeld) und ein "Nichtbankengeld" (das Geschäftsbankengeld, GBGeld). Dies jetzt auch noch zu diskutieren, dazu habe ich wirklich nicht die geringste Lust. Das nimmt kein Ende.
Stelle einfach deine Begriffsdefinitionen in deinen Postings vorneweg klar, damit Jeder weiss, wovon Du überhaupt redest .. und ich tue es ebenfalls. Genau das habe ich getan.

Im übrigen: M1 + (M3 - M1) = M3. Das zähle ich zu den "Guthaben & Schulden" sowie zum eigentlichen Kern der "Geldvermögen i.e.S." von Nichtbanken. Das genügt doch völlig, um die wesentlichen VoWi-Zusammenhänge zu erkennen und zu diskutieren. Die Menge M3 ist auch immer bekannt. Du darfst aber natürlich deine eigenen Definitionen haben.

b) Das Geldvermögen ist gemeinhin nicht nur M3 sondern alle Arten von Wertpapieren (Geldforderungen) gehören ebenso dazu (Derivate, Anleihen, Investmentfondsanteile u.a.). Und ein Wertpapierdepotbestand ist für mich Geldvermögen aber allgemein im Sprachgebrauch kein Guthaben.

Dazu habe ich mich oben geäußert.

Das Geldvermögen beschreibt die Summe aus dem Zahlungsmittelbestand (ZMB) plus den Forderungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Forderung

Genau das steht in meiner Formel drin:
Guthaben (Geldvermögen) = Geld/Liquidität/Kaufkraft (Geldmenge M1) + Geldforderungen (M3 - M1)

Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, wenn man andere Aussagen schnell als Unsinn betitelt dann sollte man immer auch selbstkritisch sein.

Ich weiss aber aus langjähriger Erfahrung, dass "Unsinn" dein Lieblingswort ist. Du verteilst es äußerst gerne.

Und das betrifft ja nicht nur diese Aussagen hier. Das mit der Umlaufgeschwindigkeit war auch daneben.

Beim Thema ULG scheinst Du einen seelischen Knacks bekommen zu haben, wo Du es ständig erwähnst. Ich habe das Thema ja vollumfänglich mit sehr wenigen Zeilen abgehandelt .. und schaue Dir nochmal deine hilflosen Repliken darauf:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=387430
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=387540

Mir reicht es vollumfänglich. Falls es Dir noch nicht reicht, diskutiere das Thema mit jemand Anderem.

Wir können uns aber einigen, dass mit Guthaben M3 gemeint ist [...]
Da wir aber ständig von fehlenden („gehorteten") Guthaben sprechen, besonders in Deinen Beiträgen, macht es Sinn, nur M3 zu verwenden.

Sehr gut. M3 ist eine Größe, die wir jederzeit recherchieren und mit anderen Größen in Beziehung setzen können. Aber VORSICHT:

Ich hoffe, dass Du auch verstehst, dass in M3 sowohl M1 als auch M2 enthalten sind. Das wären dann die/alle Guthaben von Nichtbanken. Hinzu kämen noch Guthaben (ZB-Sichteinlagen/M0 + Forderungen) von Banken bei bzw. gegenüber Banken, d.h. ausschließlich die innerhalb des Bankensektors liegenden. Dann hätten wir sie wirklich alle. Aber M3 ist für uns relevant und interessant.

Geldguthaben (Geldverm. brutto) = Liquidität/Geld/Kaufkraft (Geldmenge M1) + Geldforderungen (M3 - M1)

= Geldmenge M3 <==> Geldschulden/-verbindlichkeiten

Was immer noch Unsinn ist. Warum sollte M2 eine Forderung sein und M1 nicht? Beides Forderungen auf Bargeld.

Dass M1 nicht nur Liquidität/Kaufkraft ist (oder "repräsentiert"), sondern teilweise und zugleich "Forderung auf Bargeld" ist, war an dieser Stelle nicht mein Thema - siehe oben die Begründung. Zumal, in M1 auch Bargeld (bei Nichtbanken) und in M2 auch M1 enthalten sind. Ergo: Unsinn liegt wieder auf deiner Seite.

Und Guthaben sind nur M3 und keine Wertpapiere (Forderungen auf Geldguthabenzahlungen/Zahlungsmittel). Zumal Du dir damit widersprichst, weil du in deinen Beiträgen wie gesagt laufend von fehlenden Guthaben schwurbelst.

Jetzt wird es mir wieder zu wirr. Es müsste nun reichen.

Geldforderungen sind wie gesagt auch Wertpapier.

Jein. Nicht alle Wertpapiere sind Geldforderungen, und umgekehrt.

Mit Gruß, Beo2


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