Wertpapiere sind vom Volumen her ähnlich wie Vermögen in Bankeinlagen

Robert, Mittwoch, 30.12.2015, 14:21 (vor 3326 Tagen) @ Beo28146 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 30.12.2015, 14:24

Aber bitte, setze nicht mehr "Guthaben & Schulden" mit Sichteinlagen

oder Liquidität gleich! Selbst Liquidität ist mehr als nur Sichteinlagen,
da sie zusätzlich auch das Bargeld umfasst.

Aber nur wenn wir uns einigen können, dass Guthaben nicht mit

Geldvermögen gleichzusetzen sind.

Ich wiederhole mich:

Wie das Wort Geldvermögen aber schon an sich besagt, kann es sich

nur um Geld/ZM/Liquidität und um Geldforderungen, nullfristige oder
befristete, handeln.[/b]

Und das sind für mich Geld-/Guthaben. Was Du "Wertpapiere" nennst,
gehört überwiegend nicht dazu:
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapier

Dann ist ja gut.
Wertpapiere sind vom Volumen her aber zum großen Teil auch Forderungen an Versicherungen und Bausparkassen sowie sämtliche Forderungstitel des Geld- und Kapitalmarkte und gehören zum Geldvermögen.

Weder Beteiligungsrechte noch Sachrechte gehören m.M.n. zum
Geldvermögen. Es sind Anteile an Sachvermögen
.

Jein. Rentenfondanteile sind allgemein Geldvermögen, auch wenn die Portefolios dort gemischt sind, da auch diese Gesellschaften regelmäßige (festverzinsliche) Geldzuflüsse an Nichtbanken verbuchen (klare Fälligkeit)

Geldvermögen muss doch eine genau definierte Geldsumme zum Gegenstand
haben und eine klare Fälligkeitsfrist aufweisen
, sonst kann es sich
m.M.n. nicht um Geldvermögen handeln (= alle Arten von Anteilen am
Risikokapital von Unternehmen/Versicherungen/Investments etc.).

War schon klar

Dein Zitat:

Guthaben (Geldvermögen) = Geld/Liquidität/Kaufkraft (Geldmenge M1)

+ Geldforderungen (M3 - M1)
= Geldmenge M3 = Geldschulden/-verbindlichkeiten[/b]

ist inkorrekt.
a) M1 sind auch Forderungen ( auf Bargeld) und nicht nur M3 minus M1. Da

gibt es also kein plus dazwischen.

Das ist zwar auch richtig (was meine Richtigkeit keineswegs ausschließt),
aber ist ein anderes Thema, das ich nicht anschneiden wollte.

M2 gehört imho zu Zahlungsmittelbestände wohingegen M3 Wertpapiere (Forderungen) sind. (Also wenn schon dann M3 minus M2).
„Forderungen auf Bargeld" lassen wir mal weg, das irritiert, zumal das Kreditgeld als ZM allgemein anerkannt ist.

Mich interessiert an dieser Stelle nur die Zahlungsmittelfunktion von
Sichteinlagen bzw. von M1.

Und bei M3 sind die Sichteinlagen umgebucht in Forderungen auf M1 (kurzfristige Wertpapiere) von Nichtbanken.

Da müssten wir sonst dazu übergehen, über ein "zweistufiges
Bankensystem" zu reden sowie darüber, dass wir dementsprechend auch ein
2-Währungen-System haben.

Über was denn sonst? Über Vollgeld (reines Staatsgeld) reden wir hier nicht bzw. war nicht Thema des threads

Wir haben ein "Bankengeld" (die
Landes-/Staatswährung, ZBGeld) und ein "Nichtbankengeld" (das
Geschäftsbankengeld, GBGeld)[/b]. Dies jetzt auch noch zu diskutieren,
dazu habe ich wirklich nicht die geringste Lust. Das nimmt kein Ende.

Das wurde schon alles diskutiert. Diesbezüglich bestanden hier auch keine Missverständnisse.

Stelle einfach deine Begriffsdefinitionen in deinen Postings vorneweg
klar, damit Jeder weiss, wovon Du überhaupt redest .. und ich tue es
ebenfalls. Genau das habe ich getan.


Aus meinem posting ging klar hervor, dass ich mit Guthaben Liquidität meine (Bankguthaben M1,M0). Das hatte ich doch geschrieben. Dabei ist es auch egal, dass ich Kassenhaltung benutzt habe. Es war klar ersichtlich, dass ich Bankguthaben meinte ( M0,M1).

Im übrigen: M1 + (M3 - M1) = M3. Das zähle ich zu den
"Guthaben & Schulden" sowie zum eigentlichen Kern der "Geldvermögen
i.e.S." von Nichtbanken.

Der Anteil der verbrieften Geldvermögen am Kapitalmarkt ist nicht zu vernachlässigen auch wenn die Bankeinlagen und Bargeld 2 Bio. betragen
Ansprüche an Versicherungen u.ä. sind immerhin 1,6 Bio.

Ich sehe eher darin Sinn, Zahlungsmittelbestände und verbriefte Geldvermögen zu trennen.
Wir sprechen hier ja auch über angebliche „gehortete Guthaben" (niedrigverzinsliche kurzfristige Sichteinlagen) und nicht über gehortete Geldvermögen.

Und nochmal: M3 (Minus M2) sind keine Sichteinlagen sondern Wertpapiere (kurzfristige verbriefte Repoverbindlichkeiten, Geldmarktpapiere, Bankschuldverschreibungen bis 2 Jahre) also Verbindlichkeiten von Nichtbanken ggü. Banken.
Da liegt nichts herum, sondern die Bank investiert die freigewordenen ZM in die Wirtschaft
Nicht anderes macht eine Anlagegesellschaft mit verbrieften Vbk mit Frist.


Wir sollten diese Begriffe trennen.

Das genügt doch völlig[/u], um die wesentlichen
VoWi-Zusammenhänge zu erkennen und zu diskutieren. Die Menge M3 ist auch
immer bekannt. Du darfst aber natürlich deine eigenen Definitionen haben.

Welche Menge? M3 sind keine (in deinem Sinne)„ blockierten" Zahlungsmittel.
Zahlungsmittel M1 werden umgewandelt in kurzfristige Verbindlichkeiten von Nichtbanken ggü. Banken, die in einem relativ überschaubaren Zeitraum wieder in M1 umgewandelt werden kann und eventuell (!) inflationäre Wirkung auf die Preise haben kann (Im Sinn der Zentralbank) - das ist alles.
Wohingegen längerfristige Wertpapiere in den Depots der Nichtbanken i.d.R. dort verbleiben und nicht an Banken (gegen Erhöhung von M1) verlauft werden.

Die Zusammenhänge wurden insofern schon verschleiert, indem du behauptet hast, allen Staatsanleihen steht M3 gegenüber, was aber nicht stimmen kann, da Umwandlung ins Nichtbankendepot = Bilanzverkürzung bei der Bank

Merkst Du was?

Das Geldvermögen beschreibt die Summe aus dem Zahlungsmittelbestand

(ZMB) plus den Forderungen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Forderung


Genau das steht in meiner Formel drin:
Guthaben (Geldvermögen) = Geld/Liquidität/Kaufkraft (Geldmenge M1) +
Geldforderungen (M3 - M1)

Nein. Hinter Geldforderungen steht bei dir nu M3 minus M1 in Klammern, und das ist wie gesagt absurd.

Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, wenn man andere Aussagen schnell

als Unsinn betitelt dann sollte man immer auch selbstkritisch sein.

Ich weiss aber aus langjähriger Erfahrung, dass "Unsinn" dein
Lieblingswort ist. Du verteilst es äußerst gerne.


Schon lange nicht mehr, und schon gar nicht hier im Forum.

Und das betrifft ja nicht nur diese Aussagen hier. Das mit der

Umlaufgeschwindigkeit war auch daneben[/u].

Beim Thema ULG scheinst Du einen seelischen Knacks bekommen zu
haben
, wo Du es ständig erwähnst. Ich habe das Thema ja
vollumfänglich mit sehr wenigen Zeilen abgehandelt .. und schaue Dir
nochmal deine hilflosen Repliken darauf:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=387430
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=387540

Mir reicht es vollumfänglich. Falls es Dir noch nicht reicht, diskutiere
das Thema mit jemand Anderem.

Die waren nicht hilflos, sondern haben dir deine neoklassische Absurdität vor Augen geführt. Und ich war nicht der einzige, der diese Erkenntnis hier hat. Mit Deiner ULG folgst du der Tradition der Neoklassik.
Eigentlich absurd nach jahrelangen Diskussionen hier im Forum, wo sich herausstellte, dass es keine ULG einer durchschnittlichen Geld„menge" geben kann ohne laufende Tilgung und Neuverschuldung.

Wir können uns aber einigen, dass mit Guthaben M3 gemeint ist [...]
Da wir aber ständig von fehlenden („gehorteten") Guthaben sprechen,

besonders in Deinen Beiträgen, macht es Sinn, nur M3 zu verwenden.

Sehr gut. M3 ist eine Größe, die wir jederzeit recherchieren und mit
anderen Größen in Beziehung setzen können
. Aber VORSICHT:

Ich hoffe, dass Du auch verstehst, dass in M3 sowohl M1 als auch M2
enthalten sind. Das wären dann die/alle Guthaben von Nichtbanken
.

Das hatte ich längst geschrieben. Wozu also die Mahnung? :-)

Ich hoffe, dass Du endlich Deine Widersprüche verstehst

Hinzu kämen noch Guthaben (ZB-Sichteinlagen/M0 + Forderungen) von Banken
bei bzw. gegenüber Banken, d.h. ausschließlich die innerhalb des
Bankensektors liegenden. Dann hätten wir sie wirklich alle. Aber M3 ist
für uns relevant und interessant.

Ich sprach von M3 (minus M2) also das höchste Aggregat. Und das sind wie gesagt keine Zahlungsmittelbestände. Davon kein Wort von Dir. Stattdessen hier den Oberlehrer spielen

Geldguthaben (Geldverm. brutto) = Liquidität/Geld/Kaufkraft (Geldmenge

M1) + Geldforderungen (M3 - M1)
= Geldmenge M3 <==> Geldschulden/-verbindlichkeiten

Was immer noch Unsinn ist. Warum sollte M2 eine Forderung sein und M1

nicht? Beides Forderungen auf Bargeld.

Dass M1 nicht nur Liquidität/Kaufkraft ist (oder "repräsentiert"),
sondern teilweise und zugleich "Forderung auf Bargeld" ist, war an dieser
Stelle nicht mein Thema - siehe oben die Begründung. Zumal, in M1 auch
Bargeld (bei Nichtbanken) und in M2 auch M1 enthalten sind
. Ergo:
Unsinn liegt wieder auf deiner Seite.

Die Begründung war nicht stichhaltig. Du hast geschrieben nur M3 - M1 sind Forderungen.
Unabhängig ob auf Bargeld oder nicht, ist das Unsinn.
Wenn überhaupt, sind nur das oberste Aggregat (M3 minus M2) Forderungen von Nichtbanken (auf Sichtguthaben)
Du wusstest als noch nicht mal, was eigentlich M3 ist.


Gruß


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