Der finale Erfüllungsgegenstand ist immer Zentralbankgeld - edit
Hallo Robert!
Allgemein anerkanntes Kreditgeld entsteht, weil es ZB-Geld gibt
(Geld oberster Ordnung).
Es ist das einzige Schuldentilgungsmittel im Interbankenbereich.
Kreditgeld ist hauseigenes Geld einer Bank, bleiben aber
Verbindlichkeiten
ggü. Nichtbanken auf staatliches Geld.
Gäbe es das ZB-Geld oberster Ordnung nicht, gäbe es kein Giralgeld,
jedenfalls nicht in dem Umfang wie heute
Aber dieses ZB-Geld war im Ursprung sicher nicht sein Papier wert. Ich
denke mir, es war mit etwas besichert, woraus sich sein Wert abgeleitet hat
(Eigentumsökonomik).
Der Wert aller anderen Aggregate leitet sich somit daraus ab. Wir kommen
den Ursprüngen immer näher.Gruß!
Im jetzigen Geldsystem ist die Geldschöpfung (im Sinne von gesetzlichem Zahlungsmittel) von der Kreditschöpfung (Giralgeld) getrennt. Um es noch einmal klar zu wiederholen: Banken erzeugen Schuldverhältnisse. Schuldverhältnisse haben einen Erfüllungsgegenstand. Diesen Erfüllungsgegenstand können Geschäftsbanken aber nicht erzeugen. Wenn dem so wäre, dann wären einzelne Banken ja niemals illiquide geworden.
Und aus diesem Grund wie gesagt, braucht es Sparer, damit Banken ein Maximum an Schuldgeld erzeugen können und Banken ausreichend Erfüllungsgegenstände haben.
Von daher war auch die Geldbasis immer knapper als M1.
Die ZB vergibt diese Mittel aber nicht zu jedem beliebigem Termin. Vergibt die Geschäftsbank einen 20-jährigen Kredit, muss sie mit ZB-Geld-Abflüssen rechnen, weiß aber nicht wann und wieviel Rückflüsse kommen.
Würden Einleger jetzt nur unverzinste Sichtguthaben halten, ist nicht nur die Mindestreserve höher, sondern die Bank weiß nicht, wieviel von diesen Guthaben abtransferiert werden (Bargeld mal außen vor). Sie muss also auch viel mehr Wertpapiere (Pfänder) zurückhalten zwecks Refinanzierung. Nehmen wir mal an, sie hat jetzt laufend mehr Abflüsse als Zuflüsse während der 20Jahre und das Kreditgeld ist erst mal vollständig an eine Fremdbank überwiesen worden, mit entsprechenden Abfluss von ZBGeld, dann würde eine Anschlussfinanzierung immer schwieriger.
Sie könnte sich nun bei der ZB refinanzieren gegen Hinterlegung eines Wertpapiers (z.B. Jahrestender).
Nach Ablauf der Zeit muss sie aber das Geschäft bei der ZB erst erfüllen, um ein neues Pensionsgeschäft zu betreiben. Also erst Cash und dann neues WPPG. Oder sie muss gar Wertpapiere verkaufen auf dem Interbankenmarkt, um eine weitere Anschlussrefinanzierung hinzubekommen.
Vielleicht hat sie Glück, und ein Teil der Reserven kommt über Umwege zurück in ihr Haus, was bei Großbanken sicherlich der Fall ist. Banken haben da jeweils ihre internen Erfahrungswerte im Liquiditätsmanagment und können mit einer bestimmten Fristentransformation agieren.
Aber selbst Großbanken bieten Sparverträge an, um ihre Reserven zu halten/zu erhöhen.
Und dann gibt es ja noch die gesetzlich verordneten Liquiditätsvorschriften („LCR") für Banken.
Dann gibt es natürlich noch das Clearing, um den Bedarf an Reserven zu minimieren.
Aber auch das befreit nicht von der Refinanzierung.
Gruß