Zu "Geldmengen, Geldguthaben & Geldvermögen" ..

Beo2, NRW Witten, Dienstag, 29.12.2015, 21:49 (vor 3327 Tagen) @ Robert8719 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 29.12.2015, 22:07

Ich habe Dir hier einen Widerspruch aufgezeigt und auch darstellen können, dass meine Argumente kein Unsinn ist, wie Du behauptest. Mit dem Wort Unsinn bist Du ja immer schnell dabei.

Schon möglich, aber lange nicht so schnell, wie es gewöhnlich von Dir kommt. Ich passe halt meine Sprache gerne meinem Gegenüber an.

Ich hoffe, es kommt noch etwas, ansonsten gehe ich davon aus, dass du mir zustimmst.

Okay, wir können die strittigen Begriffe ein wenig diskutieren, weil es zu den absoluten Grundlagen gehört. Also ...

Unter den Begriff „Guthaben" wird hier im Forum allgemein „Liquidität 1. Grades" verstanden, wie ich zahlreichen Diskussionen entnehmen konnte, d.h. Liquidität in Form von Sichtguthaben auf Bankkonten oder ZBGguthaben (M0, M3), um kurzfristige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

Erstens, das halte ich für krasses Missverständnis deinerseits. Wenn hier im Forum seit Jahren von Guthaben & Schulden als volkswirtschaftliche Größen diskutiert wird, kann ich mir wirklich nicht vorstellen, dass damit von Jemandem nur die nullfristigen Sichteinlagen (Buch-/Giralgeld) gemeint waren. Falls doch, dann redeten ganz sicher Alle an Allen vorbei.

Zweitens, was Du gerade beschrieben hast, sind die Geldmengen M1 (abzgl. Bargeld bei Nichtbanken) und M0, und nicht M0 und M3.

Drittens, falls einmal doch von "ZBGuthaben" die Rede gewesen war, bedeutet das nicht, dass es nicht noch andere monetäre Guthaben (Geldguthaben) gäbe. Dies genau ist der Inhalt auch meiner Definition des Begriffs Geld-/Guthaben, die eben breiter ist: Sie deckt sich bei mir und bei einigen Anderen gerade mit der Geldmenge M3. Ich gebe aber zu, dass manche Anderen es anders definieren. Dazu gleich mehr ....

.. ist Unsinn Nr.1. Richtig ist: Unter (Geld-) GUTHABEN wird gemeinhin das Geldvermögen (brutto oder netto) verstanden:
Guthaben (Geldvermögen) = Geld/Liquidität/Kaufkraft (Geldmenge M1) + Geldforderungen (M3 - M1) = Geldmenge M3 = Geldschulden/-verbindlichkeiten

Zuerst: Die Terminologie Guthaben wird verschieden benutzt.

Ja, da stimme ich Dir zu. Deshalb habe ich mich für eine davon entschieden, die mir am praktischsten erscheint, weil sie dem am häufigsten vorkommenden Verständnis vermutlich am nächsten kommt. Ich will mich ja verständigen können. Und deshalb kommen die von mir verwendeten Definitionen auch immer vorneweg plaziert.

Deine Definition allerdings, dass mit "Guthaben & Schulden" nur die Sichteinlagen von Banken (bei der ZB) und Nichtbanken (bei der GB) gemeint seien, lese ich seit 12 Jahren zum ersten Mal. Das deckt nämlich bei weitem nicht alle Arten von "monetären Guthaben & Schulden" ab. Deshalb habe ich deine Auslassung als Unsinn bezeichnet, und ich bleibe dabei.
Nebenbei gesagt, es gibt auch noch "nicht-monetäre, d.h. realwirtschaftliche" Guthaben-Schulden-Paare, so z.B. wenn Du etwas bereits bindend gekauft oder bezahlt hast (vgl. Vorkasse), die Warenlieferung aber noch nicht erfolgt ist.

Die einen setzen ihn gleich mit der Differenz zwischen der Soll- und der Habenseite eines Kontos, andere wiederum nur als Zahlungsmittel (Liquidität 1. Grades) bzw. speziell für Bankguthaben als Buchgeld auf Bankkonten (Sichtguthaben).

Bank-/Geldguthaben sind mehr als nur die (nullfristigen) Sichteinlagen, und das schon seit immer - z.B. auch hier nachzulesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bankguthaben

"Bankguthaben (auch Bankeinlagen oder Depositen) ist der umgangssprachliche Sammelbegriff für Forderungen von Nichtbanken gegenüber Kreditinstituten ..."
"Vom Guthabenbegriff werden bei Kreditinstituten Sichteinlagen, befristete Einlagen und Spareinlagen erfasst. Es handelt sich um unverbriefte Einlagen ..."

Weitere begriffliche "Angebote" auch z.B. hier - alles ganz unverbindlich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sichteinlage
https://de.wikipedia.org/wiki/Buchgeld
https://de.wikipedia.org/wiki/Geldvermögen

Von gemeinhin kann also keinesfalls die Rede sein.

Okay .. ich meinte "meistens".

Ich habe zudem im Archiv nicht eine einzige Diskussion gefunden, wo Guthaben mit Geldvermögen gleichgesetzt wurde. Onkel Otto machte damals mal eine Differenzierung zwischen Geldvermögen und Zahlungsmittel. Hier setzt er ZM mit Guthaben gleich.
Zitat Onkel Otto: nachfragende alte Guthaben können die Kredittilgungen nicht ausgleichen, Sie müssen aus neuen Krediten stammen. Die Guthaben werden wohl beschriftet und die Altguthaben will dann beim Bezahlen keiner.

@Onkel Otto ist für mich nicht "gemeinhin" maßgebend. Er verwendet sowieso sehr eigenwillige Begriffsdefinitionen, ohne sie explizit zu erwähnen.

Wo ist hier also Unsinn?

Ich bleibe dabei: Es ist falsch, weil irreführend, den Begriff "Guthaben" (Geldguthaben) mit den nullfristigen Sichteinlagen (Giralgeld, Buchgeld) gleichzusetzen.

Der Begriff Guthaben wird durchaus unterschiedlich verwendet, wennauch niemals gleichbedeutend mit Sichteinlagen. Allerdings, es kann leicht zu Missverständnissen kommen, da der Begriff Guthaben die "Untermenge Sichteinlagen" einschließt.
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Nun weiter: Unter dem Begriff Geldvermögen wird meistens mehr als das verstanden, als was ich oben unter Geld-/Guthaben definiert habe. Z.B. wird oft dazu auch Aktienbesitz (auch Beteiligungen u.ä.) gezählt. Das halte ebenfalls für Unsinn, da Aktien (nach mir) Sachvermögen sind, ein Anteil am EK/Aktiva eines Unternehmens, und kein Geldvermögen.
Wie das Wort Geldvermögen aber schon an sich besagt, kann es sich nur um Geld/ZM/Liquidität und um Geldforderungen, nullfristige oder befristete, handeln. Aktien sind aber keine ZM oder Geldforderungen, da sie mit keinerlei Fälligkeitsfrist behaftet sind, ja sich nicht einmal auf eine bestimmte Geldsumme beziehen. Du kannst für eine Aktie von niemandem irgendeine Geldsumme fordern, auch nicht von dem bezogenen Unternehmen nicht, jedenfalls solange es sich nicht in Liquidation befindet. Wieviel Geld Du dann dafür bekommst, steht in den Sternen.
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Ich will langsam zu Ende kommen. Begriffe sind Mengen. Sie sie meistens Teil einer Obermenge und beinhalten selbst mehrere Untermengen. So auch unsere strittigen Begriffe. Es gibt m.M.n. die folgenden zwei häufigsten Varianten diesbezüglicher Begriffsverwendung:

Variante Nr.1:
Geldvermögen (brutto) = Liquidität (Bargeld, ZM, Sichteinlagen, Buch-/Giralgeld) + Geldguthaben aller Art (Sparguthaben, Geldanlagen etc.) + Aktien u.ä.

Variante Nr.2:
Geldvermögen (brutto) = Liquidität (Bargeld + Sichteinlagen/Buch-/Giralgeld = ZM) + Geldforderungen aller Art (Sparguthaben, Geldanlagen etc.) + Aktien u.ä.

Ich habe mich für diese zweite Begriffswahl entschieden. Dabei fasste ich "Liquidität + Geldforderungen" unter dem Begriff "Geld-/Guthaben" zusammen:

Geldvermögen (brutto) = Geldguthaben (aller Art) + Aktien u.ä.

Und schließlich, ich habe "Aktien u.ä." (aus den oben genannten Gründen) aus dem Begriff "Geldvermögen" entfernt, da diese m.M.n. Sachvermögen sind. Was dann übrig bleibt, wäre genau das, was schon in meinem anderen Posting steht:

Geldguthaben (Geldvermögen brutto) = Liquidität/Geld/Kaufkraft (Geldmenge M1) + Geldforderungen (M3 - M1) = Geldmenge M3 <==> Geldschulden/-verbindlichkeiten

Diese Definition von mir bezog sich allein auf Nichtbanken. Mit Banken zusammen käme zu der obigen Liquidität noch die Geldmenge M0 (ZB-Guthaben/-Sichteinlagen + Bargeld der Banken) hinzu.
Dann gäbe es da noch den Begriff "Bankguthaben" (= Sichteinlagen + sonst. Geldeinlagen bei Banken) usw. usf.. Es gibt da ein ziemliches Durcheinander.

Aber bitte, setze nicht mehr "Guthaben & Schulden" mit Sichteinlagen oder Liquidität gleich! Selbst Liquidität ist mehr als nur Sichteinlagen, da sie zusätzlich auch das Bargeld umfasst.

Mit Gruß, Beo2


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