Wenn die Staatsanleihe von der Bank an eine Nichtbank verkauft wird, sinkt M1 auch
Die Kassenhaltung bleibt gleich, nur die Geldvermögen (Forderungen
steigen). Die Staatsschulden spiegeln sich im Wertpapierportefolio der
Gläubiger (Staatsanleihen).Zunächst Ja, aber es geht zwangsläufig weiter:
Also, zunächst überweist die Bieterbank an das ZB-Konto des Bundes die
Auktionssumme und verbucht einen Aktivtausch: ZB-Konto an Forderungen
ggü Staat. Der Staat macht eine Bilanzverlängerung: ZB-Konto an
Verbindlichkeiten aus Staatsanleihen. Hierbei steigt schon einmal
die Staatsverschuldung sowie die systemische Gesamtverschuldung &
-verguthabung (Guthaben & Schulden).
Die Bank hat nur einen neuen Aktivposten. Hat mit „Verguthabung" nichts zu tun. Sie hat nur ZBGeld gegen Anleihe getauscht.
Wie Guthaben definiert sind, habe ich ja im posting hier drunter geschrieben.
Die Terminologie Guthaben wird verschieden benutzt. Die einen setzen ihn gleich mit der Differenz zwischen der Soll- und der Habenseite eines Kontos, andere wiederum nur als Zahlungsmittel (Liquidität 1. Grades) bzw. speziell für Bankguthaben als Buchgeld auf Bankkonten (Sichtguthaben).
In Deinen Sinne von Guthaben=Geldvermögen, das ist Deine ganz eigene Terminologie.
Geldvermögen ist auch anders definiert.
Was macht aber nun der Staat mit dem eingenommen ZBGeld; bleibt er
darauf sitzen? Nein, das Geld geht umgehend raus: Der Staat bezahlt
damit sein Personal, seine Lieferanten, seine Transferempfänger und
sonstige; die Überweisungsaufträge stapeln sich bereits (jeden Tag) beim
FM Alles Geld geht sofort raus, wobei die Zahlungsempfänger fast
ausschließlich Nichtbanken sind. Also geht das ZBGeld wieder zurück
in den Bankensektor zugunsten von Bankkunden. Dabei macht der Staat
implizit eine Bilanzverkürzung: ZB-Konto an Verbindlichkeiten ggü XY
oder an Aufwandskonto/EK (o.ä.).
Die Hausbanken der Zahlungsempfänger des Staates bekommen von ihren
Hausbanken nun neues! Giralgeld (Sichteinlagen) gutgeschrieben. Hierbei
machen die Banken eine Bilanzverlängerung:
Wenn die Staatsanleihe von der Bank an eine Nichtbank (Investmentfond, Versicherung, Unternehmen etc.) verkauft wird, verschwindet auch Giralgeld. Es findet eine Bankbilanzverkürzung statt.
Auf der Aktivseite bucht die Bank die Staatsforderung aus, auf der Passivseite nehmen ihre
Verbindlichkeiten ggü. Kunden ab.
Dein Fall tritt nur ein, wenn die Bank selbst der Halter der Anleihe bleibt. Können wir uns darauf einigen?
Bei Auslandsschulden (in Deutschland z.B. 50%) finden zudem keine direkten Transfers des Staates an die ausländischen Nichtbanken statt, da die Zahlungsempfänger des Staates aus der Neuverschuldung im Inland sind.
Dies ist der beinahe vollständige Vorgang "in zwei Akten",der im
Zusammenhang mit der Emission einer Staatsanleihe zu beachten ist. Und
es geht meistens noch weiter, sozusagen "im dritten Akt":
Der Anleihenkäufer (Bieterbank) geht damit (oft noch am gleichen Tag!)
zur staatseigenen ZB und lässt sich die Summe per WPPG auszahlen
Nein. Bieterbanken verkaufen Staatsanleihen zum Teil weiter auf dem Sekundärmarkt. Einen Teil behalten sie im eigenen Portefolio.
Banken machen WPPG nur, wenn sie eine kurzfristige Refinanzierung brauchen, um Interbankensaldi auszugleichen Und refinanzieren müssen sie sich verstärkt im credit boom.
Im Rahmen der Krise hat die ZB allerdings Anleihen auf dem Sekundärmarkt aufgekauft, um Risiken aus den Bilanzen zu nehmen (Rekapitalisierung).
d.h. faktisch zurückgeben[/b].
Sie hat sie vorübergehend in Pension gegeben.
Der eigentliche Kreditgeber gegenüber dem Staat
ist nun faktisch die ZB, denn nur sie hat die Geldsumme für die
Staatsanleihe "per Saldo"! tatsächlich locker gemacht und sie hält die
Staatsanleihe auch während der ganzen Laufzeit in ihrem Tresor.
Die ZB vergibt keine „Kredite" sie refinanziert nur die Banken.
Die Sicherheiten selbst bleiben mWn beim WPPG im Eigentum der Geschäftsbank. Sie werden nicht an die Zentralbank übereignet. Der Besitz am Pfänder geht auf die ZB über (oder wenigstens ein entsprechender Eintrag auf ein Pfandkonto bei der ZB). Erst bei Konkurs der GB geht das Eigentum des Pfandes an die ZB über.
Der Gläubiger ist somit nicht die ZB, diese stellt bei Bedarf nur Liquidität bereit und nimmt die Anleihe als Sicherheit. Der Bund tilgt sicher auch nicht bei der ZB. Die ZB wird die Papiere vor
Fälligkeit den GBs rückübertragen
Woher die Überschussreserven der Bieterbanken insgesamt stammen im System, so nehme ich an, aus Offenmarktgeschäften und Tendergeschäften, wobei nicht nur Staatsanleihen als Sicherheiten hinterlegt wurden/werden.
Dass nun die Staatsanleihen die Quelle aller Geldbasis sein sollen wage ich zu bezweifeln.
Der ganze private Kreditprozess findet selbstverständlich im Wechselspiel mit der Staatsverschuldung statt, keine Frage.
Die ZB kann auch Refinanzierungsgeschäfte nicht einfach verweigern. Sie ist also Getriebene der Privaten.
Die Hauptrefinanzierungsgeschäfte müssen ständig größer werden (und länger laufen), aufgrund der Besonderheit unseres Geld-Systems.
Bieterbank hat per Saldo nichts verliehen.
Sie hat ihre Überschussreserven verliehen, welche sie auch an private Banken verleihen könnte
(Bankanleihen). Und dann könnte sie diese Bankanleihen ebenfalls zur Refinanzierung nehmen.
Deshalb ist die ZB aber kein Verleiher. Sie wandelt nur private Verträge oder Verträge zwischen Privaten und Staat vorübergehend in ZBGeld um.
Die ZB erzeugt nun schlussendlich zusätzliche Liquidität/Geldbasis M0 und macht bei sich
eine Bilanzverlängerung[/b].
Wertpapierpensionsgeschäfte werden laufend gemacht und beendet, je nach Tender.
Das sind dynamische Vorgänge und relativ kurzfristig. Durch den privaten credit boom erhöht sich natürlich auch der Bedarf nach Geldbasis im Interbankenmarkt. Die Geldmengen M1 waren aber stets um ein vielfaches höher als M0 vor allem durch den Interbankenmarkt.
Jetzt nach der Krise hat sich der Bedarf nach Geldbasis natürlich erhöht.
Aber...
Nun ist auch die Liquidität/Kassenhaltung
der Banken um den Nominalbetrag der Staatsanleihe tatsächlich gewachsen.
Dieser "dritte Akt" ist häufig ebenfalls unvermeidlich, weil: wenn die
Bieterbanken ihre Bilanz schließlich verlängern müssen, um die
Zahlungsempfänger des Staates mit neugeschöpften Sichteinlagen
gutzustellen, benötigen sie auch mehr Bar- bzw. Mindestreserve (ZBGeld).
... ich sagte dir ja bereits, dass nicht die volle Summe der Staatsanleihen zur Steigerung von M1 führt.
Und wieso müssen die Bieterbanken ein WPPG machen? Wenn die staatlichen Transferempfänger dort ein Konto haben, bekommt die Bank doch Zuflüsse von Reserven vom Staatskonto.
Die vorhandenen Reserven im System vor der Auktion werden nur neu „aufgemischt" im Interbankensystem. Bieterbank überweist an Staat die Reserven gegen Anleihe (Aktivtausch), der Staat überweist zurück an Bieterbank / an andere Geschäftsbanken durch Transfers an Nichtbanken ( = Bilanzverlängerung bei den Banken), und die Bieterbank verkauft ebenfalls einen Teil der Anleihen im Sekundärmarkt ( = Aktivtausch, Geld gegen Anleihe). Bei den Sekundärbanken ebenfalls Aktivtausch ( = Anleihe gegen Geld).
Also nur durch die staatlichen Transfers /Erhöhung von M1 ist noch keine Ausweitung der Geldbasis nötig. Da reicht die vorhandene Geldbasis, die immer hin- und hergeschoben wird. Das ZBGeld kommt nur in Bewegung.
Dazu kommt noch, dass M1 ausgebucht wird also sinkt, sobald Nichtbanken die Anleihen kaufen.
Interessant auch die stark vereinfachte Darstellung von Tyler Durden,:
Angenommen es gibt nur den Staat, eine Geschäftsbank und eine Privatperson.
Die Privatperson als Eigentümer eines Stück Land, verkauft dieses der Geschäftsbank.
Die Geschäftsbank erzeugt durch den Kauf 100 Euro Giralgeld, welches sie auf das Konto der Privatperson bucht.
Da es sich um eine fleißige Privatperson handelt, arbeitet sie für den Staat und leistet z.B. irgendwelche Verwaltungsarbeit.
Der Staat weiß, dass er am Monatsende die Privatperson bezahlen muss. Zur Beschaffung des Zahlungsmittels Geld gibt er Anleihen mit Nennwert von 100 Euro aus, in der Hoffnung, dass sie jemand kauft.
Die Privatperson, sieht dieses Angebot des Staates und kauft über die Finanzagentur die Anleihen mit Nennwert 100 Euro. Mit diesem Geld kann nun der Staat die Privatperson am Monatsende bezahlen.
Das Geld landet also wieder auf dem Geschäftbankkonto der Privatperson. (Bundesbankkonto usw. lasse ich jetzt mal weg)
Im nächsten Monat genau das gleiche Spiel, der Staat braucht Geld, die Privatperson zeichnet wieder die Staatsanleihen, der Staat bezahlt die angestellte Privatperson.
Das geht nun Monat für Monat und am Jahresende hat der Staat 1200 Euro Schulden angehäuft, die Privatperson 100 Euro Bankguthaben und zusätzlich Staatsanleihen im Wert von 1200 Euro.
Die Schulden übersteigen also das Giralgeld (die Bankguthaben) um das 12fache.
Ich bezeichne dieses lausige 3-Akter-Spiel als das "Hütchenspiel mit
den Staatsanleihen"[/b], wobei keiner der Zuschauer weiss (außer mir), wer
wem eigentlich Kredit gegeben hat:
Wenn Du dich da mal nicht irrst. Jeder weiß, wer der Gläubiger ist, und zwar die Banken, die auch die Tilgung und Zinsen erhalten. Die ZB unterstützt nur, indem sie Kreditgeld bei Bedarf in Staatsgeld umwandelt, um Interbankensaldi auszugleichen. Sie refinanziert gibt aber keine Kredite.
herum, oder der Staat an sich selbst. Wer aber der gelackmeierte
Zinsabdrücker ist (für nichts bzw. sein eigenes Geld!), das steht
allerdings unverrückbar fest: der Steuerzahler.
Das ist mir auch zu einfach. Die Gewinner von Staatsschulden sind nicht nur die Gläubiger.
Siehe hier http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=387722
Die GBanken sind also so etwas wie eine (parasitäre) "Mautstelle"
zwischen der staatseigenen ZB und dem Rest des Staates (Bürger). Das wird
eines Tages als der größte Finanzbetrug der Menschheitsgeschichte in die
Annalen eingehen.
Nö. Du vergisst dass Großbanken nicht nur die Aktionäre sind. Das sind auch alle Gläubiger der Banken.
Zudem profitieren auch wiederum die Realwirtschaft von den Großbanken.
Das ist alles ein großes Zuammenspiel
Ich sprach von der gesamtwirtschaftlichen „Kassenhaltung" also
Liquidität 1. Grades, was ich hier als Guthaben bezeichnet habe. Wobei
Sichtguthaben (auf Bankkonten) gemeint waren.Ja, aber das betrifft nur die Liquidität von Banken und des Bundes in
ZBGeld (Geldmenge M0). Jedoch, die Kassenhaltung von Nichtbanken
(Geldmenge M1) wächst unvermeidlich "im zweiten Akt", nämlich durch die
postwendend erfolgte Staatsausgabe des eingenommenen Geldes aus der
Staatsanleihe .. und damit auch die "gesamtwirtschaftliche
Kassenhaltung".
Zum Teil ja, was ich ja zugebe.
Da ändert sich nichts, da du nur von A nach B umgebucht wird. Die
Liquidität des Anleihenkäufers hat nun jemand anderes auf dem Konto.
Nein, das ist nicht zu Ende gedacht:
Ich denke mal, beides trifft zu
Gruß