Waffen und so

Fabio ⌂, München, Montag, 02.03.2015, 15:08 (vor 3628 Tagen) @ azur10363 Views

Hi azur,

das ist leider nicht richtig: "Der sie besitzt, ist zugleich ihr
Eigentümer, da er mit Hilfe ihres Besitzes andere von ihrem Besitz
ausschließen kann."

Wer eine Waffe in Besitz hat (oder über deren Einsatz bzw. Anwendung
befehlen bzw. verfügen kann), der muss diese noch lange nicht im Eigentum
haben (das setzte voraus, dass er sie entweder durch Rechtsgeschäft oder
Herstellung erworben hat).

Ja, das mag hier und heute so sein. Ich habe das Zitat von dottore ja nur aufgegriffen, weil man mir damit irgendetwas sagen wollte, was dem von mir postuliertem "Selbsteigentum" widersprechen sollte. Dottore hat damit ja die Entstehung des Eigentums schildern wollen und in dem Sinn habe ich es aufgegriffen.

Es macht auch für den Bedrohten oder Gezwungenen keinen Unterschied, ob
die Waffe den Nutzer als Eigentum gehört, oder er es nur im Besitz hat (z.
B. nach Belaschlagnahme). Aus dem Besitz jedenfalls kann man nicht Eigentum
ableiten. Eigentum erlangt man durch Aneignung, z. B. durch hoheitliche
Gewalt, Rechtsgeschäft (die meisten Waffen werden gekauft) oder
Herstellung.

Bis auf die "hoheitliche Gewalt" ist diese Sicht ja sehr nahe an meiner libertären Sichtweise. Ich halte es eben für denkbar, dass Eigentum auch ohne Gewaltmonopolisten von spezialisierten Dienstleistern gesichert wird, die eben sonst nichts anderes dürfen. Das wäre dann Eigentum ohne "Staat", was ja nach hiesiger Lesart unmöglich sein soll, weil Eigentum über die Existenz eines das Eigentum durchsetzenden Staates definiert wird (so verstehe ich es, was mir hier ezählt wird).


Das Recht auf Leben wird durch das GG geschützt: Präambel, Art. 1 und 2

Art 2 GG: "(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte
darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Was bedeutet denn "Recht auf Leben"? Und welchen Sinn hat das "unverletzliche" Recht auf Freiheit, wenn im nächsten Satz steht, wer es verletzten darf?


So wie durch das ausführende Strafrecht (Straftaten gegen Leben und
Unversehrtheit). Es gibt ganz klar in der Rechtsordnung das Recht auf Leben
(das hat viele Konsequenzen, wie beim Schwangerschaftsabbruch usw.).

Ja.

Ganz grundsätzlich geht es mir ja in dieser Diskussion um folgendes:
Es sind diverseste Herleitungen für Eigentum, Recht etc. möglich und ich kann sie z.T. nachvollziehen (dasselbe gilt übrigens für "Geld").
Im Zweifel präferiere ich die Sicht, die mir ein argumentatives Werkzeug gegen Despoten an die Hand gibt. Der Nachteil meiner Sicht ist, dass ich nicht das "Recht habe", einen raffgierigen Milliardär (oder sonstjemanden, for that matter) zur Nächstenliebe zwingen und das dann "Recht" nennen zu dürfen. Ich darf dann auch niemanden wählen, der das für mich übernimmt.
Der Vorteil ist, dass ich das alles eben nicht darf...

LG

Fabio

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“We are on strike against the dogma that the pursuit of one’s happiness is evil. We are on strike against the doctrine that life is guilt." John Galt

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