Der liberaldemokratische Rechtsstaat
gibt es kein Recht auf irgendetwas. Es existiert nur eine Duldung bis auf
Widerruf.
Dem kann ich mich nur anschließen. Mein bevorzugtes Beispiel ist die De-facto-Aberkennung des Rechts auf Notwehr, elementarstes aller elementaren Rechte.
Wenn nicht einmal das gegeben ist, kann man den Rest ohnehin vergessen, ganz besonders die sogenannte Meinungsfreiheit.
Der Fall Silvia Stolz ist der vorläufige Höhepunkt liberastischer Rechtsprechung.
Sie bekam 20 Monate Gefängnis, weil sie öffentlich gesagt hat, was beim Papst der Holocaust-Forschung steht, Raul Hilberg, der zugeben mußte, keine entsprechenden Befehle gefunden zu haben, obwohl er in der ersten Auflage seines epochalen Meisterwerks behauptete, ihm lägen zwei entsprechende Dokumente vor.
Wer beim Verfassen von E-Mails nicht aufpaßt und aus einem an François Hollande adressierten offenen Brief Jacob Cohens zitiert, bekommt vom Mediendirektor des FC Bayern, Herrn Markus Hörwick, eine Strafanzeige auf's Auge gedrückt, in deren Folge eines morgens drei BRD-Schergen mit einem Durchsuchungsbefehl anrücken, den PC beschlagnahmen und einem - Gipfel der polizeilichen Unverschämtheit - in der eigenen Wohnung das Wort verbieten wollen.
Das sollte man wissen, bevor man sich lauthals zu Demokratie und Liberalismus bekennt, einem System, das immer und überall für die Völker nur eines gebracht hat: die Hölle auf Erden.
Wer dennoch meint, die liberale Demokratie für das beste aller möglichen Systeme halten zu müssen, darf das gerne tun.
Ich gestehe ihm gerne zu, was Demokraten jeglicher Färbung mir und anderen laufend verweigern: das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit.