Bezahlung, Bewirken der Bezahlung, Banknote, RTGS, Urkunden

Ashitaka, Donnerstag, 26.02.2015, 22:21 (vor 3941 Tagen) @ azur9957 Views

Hallo Azur,

Anstatt nachzuschlagen, wann Beurkundungen überhaupt notwendig sind usw.
einfach nur Schmarrn:

Die Eurobanknote ist eine Urkunde.

Es geht im Zahlungsverkehr nicht um notarielle Beurkundungen, sondern um Urkunden der EZB bzw. um das Zahlungssystems, in welchem Guthaben abgetreten werden.

Das tolle an dieser Umschuldung ist, dass die ersetzte
Schuld (z.B. deine Kaufpreisschuld) nicht zwingend durch eine neue Schuld
von dir ersetzt wird


Nein, wieso auch?!

Nicht immer halbe Sätze aufgreifen und den Kontext meiden, Azur. Dann erübrigen sich auch solche "Ey wo ist mein Auto?"-Fragen.

Wenn die eine Forderung auf Geld lautet (es gibt auch Schuldverhältnisse,
in denen kein Geld geschuldet wird: Z. B Schenkung einer Sache oder beim
Tauschvertrag), schuldet der eine eine Leistung in Geld, der andere eine
andere als Geld.

Z. B. bei Veräußerung* gegen Geld, schuldet der A an B die zu
veräußernde Sache, der andere die Bezahlung des Kaufpreises (so lt.
Gesetz).

Also werden keine Schulden durch andere ersetzt, sondern Leistungen
ausgetauscht, wie die Fachwelt dazu sagt.

Der Kaufpreis ist eine Schuld (Finanzierung), die mit Geld bezahlt wird. Geld ist das Schuldverhältnis eines x-beliebigen Schuldners, der da die Entstehung eines solchen Schuldtitels zu verantworten hat, der notenbankfähig ist. Indem du die Banknote an deinen Gläubiger übereignest (Die Zahlung bewirkst), bist du die Schuld los (erlischt das Schuldverhältnis).

Es werden Schuldsummen (die des Kaufpreises) mit Schuld-/Geldsummen bezahlt.

Der eine leistet Übereignung und seine dementsprechende Schuld erlischt,
der andere leistet die Bezahlung und seine entsprechende Schuld erlischt.
Da ist nichts weiter dazu zu tun.

Die Bezahlung des Kaufpreises (Leistung) reicht nicht aus. Wir brauchen eine LeistungsERFÜLLUNG. Geldschulden können durch Übereignung des Währungsgeldes (Sache: Eurobanknoten, Münzen) erfüllt werden (z.B. Gernhuber 1994, Handbuch des Schuldrechts in Einzeldarstellungen: Die Erfüllung und ihre Surrogatedazu, Seite 201).

Dass der, der Geld bezahlt das meist durch ein anderes Schuldverhältnis
erhielt, ist hier erst einmal unerheblich.

Es gibt keine Quelle des Geldes, sondern Geld ist ein Schuldverhältnis. Die Zentralbank hat nichts, was sie hingeben könnte (Nix beam mal her!). Erst dadurch dass sie den Schuldtitel (Kredittitel) annimmt und ihn für eine Laufzeit zu beurkunden bereit ist (Geldpolitische Geschäfte) wird das Schuldverhältnis, auf welches sich die notenbankfähige Sicherheit (der Schuldtitel) bezieht, zu Geld. Das ist schwirig zu verstehen, weshalb auch überall davon ausgegangen wird, Zentralbanken könnten finanzieren indem sie Kredite vergeben. Ein Trugschluß.

Das Folgende ist totaler Unsinn:

, sondern durch die Schuld eines x-beliebigen

Schuldners, der da die Entstehung eines solchen Schuldtitels zu
verantworten hat, der notenbankfähig ist. Indem du diese hübsche Note an
deinen Gläubiger übereignest (Leistung bewirkst), bist du die Schuld los
(erlischt das Schuldverhältnis).


Was denn für eine Note?!

Die Banknote (= Urkunde).

Wenn jemand eine Geldsumme anweist, gibt es keine Banknote in dem Ganzen!

Hat auch niemand behauptet! Denn da dreht es sich um Beurkundungen von Abtretungen, nicht um erfüllende Übereignungen von Banknoten. Mit "in dem Ganzen" muss der Blick auf das ZB-Zahlungssystem Target (RTGS) gerichtet werden. Dort finden die geldlichen Verrechnungen statt. Das Settlement von Transaktionen zwischen Finanzinstitutionen dreht sich ausschließlich um Zentralbankguthaben, nicht um Banknoten. Es werden Zentralbankguthaben auf Anweisungen (d.h. per Anweisungsurkunden des Zahlenden) zwischen den zertifizierten Instituten (Zahlenden/Empfänger) abgetreten. Ohne den sogenannten "Push" finden keine Zahlungen zwischen den Instituten statt, wird keine Bezahlung (Leistung) im Rahmen der Geschäftsbesorgung (Ebene Nicht-Bank - Geschäftsbank) bewirkt. Eigentliche eine ganz einfache Kiste.

Der Grund für diesen Deinen Deiner zahllosen Irrtümer und Phantastereien
rührt aus einem dem Drang Dir etwas hinzubiegen, das in der Realtiät
nicht so ist.

Ich biege nichts hin, sondern erkläre das System, so wie es funktioniert. Dass ich dabei auf jemanden wie dich stoße, der damit völlig überfordert ist, dies aber selbst nicht wahrhaben kann, ist für weiteregehende Erklärungen perfekt!

Du bigst Dir etwas zurecht, was Du notwendig für etwas anderes findest.
Das ist in zweierlei Hinsicht fatal, denn es ist nicht notwendig, weder
für das eine, noch das andere.


Das hier ist so etwas von falsch, und unnötig falsch, weil Du a) nichts
entsprechendes lerntest und b) nicht mal nachschauen kannst, was 1)
Berurkundung bedeutet und 2), dass Beurkundungen in aller Regel eben nicht
zwingend erforderlich sind!

Klopf Klopf, die beiden Sätze stammen von dir! Antworte doch nicht dir selbst. Gibt schon so genug zu lachen.

Ich trenne zwischen einer Leistungspflicht (hier ein Tun = Bezahlen des
Kaufpreises) und dem Bewirken der Leistung (der vollumfänglichen
Befriedigung des Geldgläubers).


Natürlich ist zwischen Leistungspflicht und dem Bewirken der
verpflichteten Leistung zu unterscheiden.
Aber was Du in Klammern setztest, ist eben Unsinn!

Die Leistungspflicht desse, der Geld schuldet, ist die noch vorzunehmende
Bezahlung.

Ok. Dann konkretisieren wir:

Ich trenne zwischen der Leistung (Bezahlen einer Geldschuld) und dem Bewirken der Leistung (Erfüllung der Geldschuld = vollumfängliche Befriedigung des Geldgläubigers).

Die Bezahlung ist das Bewirken! Definitiv, unabhängig was sich irgendwer
irgendwie dazu ausdenkt.

Die Bezahlung (Vorzählen = Bezahlen von Schulden / Kaufpreisen) hat keine Form mein lieber. Das brachte schon genügend Autoren um den Verstand. Was es braucht sind Formen der Bezahlung (Übereignung von Banknoten / Münzen) oder Leistung an Erfüllungs statt (Transaktionen im Zahlungssystem).

Ohne Note (Urkunde) klappt hier gar
nichts, weder bei Barzahlungen, noch bei Überweisungen (Notwendigkeit
elektronischer Abtretungsurkunden im Zahlungsverkehrsraum).


So ein völliger Unsinn!

Schau, was eine Urkunde ist und wann man diese überhaupt braucht.

Soeben erklärt: Banknote ist eine Urkunde, Abtretungsurkunde ist eine Urkunde. Verstehe nicht, was daran so schwer zu verstehen ist. Beides dient dem Bewirken einer Zahlung (der Erfüllung von Geldschulden). Löse dich doch mal von dem kleinlichen Gedanken an notarielle Urkunden.

Eine zwingend notwendige Beurkundung ist der Ausnahmefall!

http://de.wikipedia.org/wiki/Beurkundung

Du kannst noch so oft mit dem Schwanz wedeln, die Eurobanknote ist eine Urkunde, die Abtretung bedarf einer Abtretungsurkunde (Ermächtigung).

Viele Verträge werden rein mündlich geschlossen, oder sogar
konkludent:http://de.wikipedia.org/wiki/Schl%C3%BCssiges_Handeln
(Z. B. ein Bieter auf einer Versteigerung oder ein Makler an der Börse,
wo nur Zeichen gegeben werden, aber auch das bestellende Winken eine Gastes
in der Kneipe oder der Wirt stellt ein frisches Bier hin und der Gast
trinkt)

Mündlicher Vertragsabschluss hat auch nichts mit dem Bewirken einer Bezahlung zu tun. Bewirke mal eine Bezahlung an der Käsetheke mit dem Mund. "Ich Azur, der da Feuer gemacht hat, der Eigentum an Forderungen erfunden hat, bezahle dich! Es sei bewirkt!" Bitte filme das.

* es gibt auch Veräußerungen ohne Geld:

Das ist aber schon etwas!

Ging es bei unserer Unterhaltung nicht um die Bezahlung einer Finanzierung mit Geld? Oder lenkt Azur wie immer davon ab, dass er in Wahrheit gar nichts beizutragen versteht?!

Herzlichst,

Ashitaka

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.


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