Du bist nicht vom Fach und behauptest nur wild und falsch
Mir gefällt Dein Ton und was Du aus dem machst, was man Dir helfend erklärt, ganz und gar nicht.
Falls es Dir nicht aufgefallen ist, es war ein freundliches Angebot. Vor allem dem Debitismus zuliebe.
Du aber bist nicht vom Fach und willst mich wiederholt darüber belehren, was Du mühevoll von mir gelernt hast, weil es nicht begreiflich ist.
Wie ist deine Meinung zum Thema?
Mit Geld bezahlt man auf Geld lautende Schulden.
Ganz genau.
Was bedeutet schon, wenn Du es sagst?!
Schon morgen wirbelst Du wieder alles durcheinander und vermengst zu falschem Zeug!
Mit Geld kann man auch weiteres, wie etwas finanzieren. Man kann damit
Dinge bewerten (Juristen sprechen dabei immer von Beziffern - z. B.
Schäden beziffern), man damit Werte bewahren.
Du meinst, dass mit Geld Vermögen bewerten wird. Das ist richtig.
Was bedeutet schon, wenn Du es sagst?!
Wie
aber wird mit Geld das Vermögen finanziert?Finanziert man mit Geld eine Maschine?
Finanziert man mit Geld ein Haus?
Finanziert man mit Geld ein Boot?
In Ashitakas Welt finanziert man wohl nichts?
Es ist doch klar, dass man mit einer Finanzierung eine Geldschuld bezahlen will!
Nein, man bezahlt mit Geld die Schuld (die Finanzierung).
Ach nee!!!
Sag man bloß!°
Eulen nach Athen tragen. Aber wenn man Kaufpreis bezahlt hat, dann darf man Machine, Haus oder Boot behalten, oder?!
Geld refinanziert immer nur eine bereits vorhandene Finanzierung.
Völliger Humbug. Verdrehter Ashitakastyle.
Das ist die Funktion des Geldes, zu refinanzieren (Schulden zu bezahlen).
Und zitiert mein Post von eben!:
"I. Bewirken der Leistung
1. Eintritt des Leistungserfolgs"
Jetzt kommen wir der Sache schon näher.
Oh, wenn es doch bitte nur möglich wäre?
Ja, es muss nicht nur vom
Schuldner geleistet werden (etwas getan oder unterlassen werden), sondern
die Leistung (das Tun oder Unterlassen) muss gegenüber dem Gläubiger
bewirkt werden, d.h. die Leistung muss den Gläubiger
vollständig = tatsächlich befriedigen.
Völlig falsch verstanden (und wild sowie falsch vermengt).
Natürlich muss bei einen gegenseitigen Geschäft von beiden Seiten Verpflichtungen erfüllt werden.
Du hast wohl immer noch nicht verstanden, dass die eine Seite die (t. w. Herstellung und) Übereignung von Maschine, Haus oder Boot schuldet,
die andere Seite Bezahlung und damit Geld.
Das sind die zwei Hauptleistungspflichten (Fachbegriff, bitte nachschauen!).
Somit haben natürlich beide Seiten etwas zu bewirken.
Es gibt gewisse Mitwirkungspflichten, aber das sind meist nur Nebenpflichten, die haben mit dem eigentlichen Bewirken (bestenfalls nur indirekt) nicht zu tun.
Wer Geld schuldet, dem muss nur der Geldbetrag abgenommen oder eine Bankverbindung genannt werden.
Es gibt nichts, was der Leistungsanehmende bewirkt!
Nur die Leistung, die er verplichtet ist zu bewirken, die hat er zu bewirken.
Noch ein Zitat aus meinem Vorpost, ohne es zu kennzeichnen.
Bewirken = Vollständig / tatsächlich befriedigen
Wenn jemand eine Summe Geld schuldet, dann ist das bewirkt,
wenn der
andere darüber verfügen kann. Also entweder er übergibt und
übereignet
Bargeld (Vorsicht, es gibt da Surrogate) oder lässt Geld überweisen.
Azur am 14.09.2014: "Erfüllungshandlung bei Pflicht zur Bezahlung
ist die Bezahlung"Azur am 15.09.2014: "Bezahlung ist die Leistung, bewirkt
Erfüllung und dadurch erlischt Forderung oder Anspruch oder
Schuldverhältnis (alles richtig!)."
Völlig korrekt. Du hast es (schon) damals nicht verstanden.
Und dann kommt ein kapitaler Bock Deinerseits. Weil Du eben keinerlei fachliche Ahnung hast, aber so tun willst, als ob:
Ashitaka erklärt heute wie damals: Die Leistung (das Tun = die Bezahlung
des Kaufpreises mit Geld) ist nur eine pflichtmäßige Handlung, nicht
bewirkend in dem Sinne, dass der Gläubiger dadurch bereits vollumfänglich
befriedigt wird.
Das ist einfach nur schwerer Humbug, weil Du nicht auseinanderhalten kannst, was die Verpflichtungsebene ist, und was anderes.
Eine Leistung (Bezahlung des Kaufpreises mit Geld) kann
nicht aus sich selbst heraus bewirken
Verschwurbelt und grundfalsch.
Hat der andere das Geld so erhalten, wie es vereinbart ist, dann ist im Sinnte des § 362 BGB die Leistung bewirkt, die Verpflichtung erfüllt, das Schuldverhältnis erloschen.
Wenn der Gläubiger eine ihm geschuldete Geldsumme erhielt, so dass er darüber verfügen kann, dann ist die Geldschuld, die den sogenannten Rechtsgrund für die Zahlung darstellte, erloschen.
(den Gläubiger befriedigen), sondern
sie muss bewirkt werden (den Gläubiger vollumfänglich befriedigen).
Verschwurbelter Humbug.
Völlig falsch auch das:
Langsam aber sich nähern wir uns der Bedeutungsähnlichkeit, d.h. der
Erkenntnis, dass die Leistung (Bezahlen des Kaufpreises) nicht
bedeutungsgleich mit dem Bewirken der Leistung (Leistungserfolg =
Verfügung) ist.
Bezahlt = Leistung bewirkt = Verprlichtung erfüllt = Schuldverhältnis erloschen.
Es freut mich, dass wir als nächstes die Verfügung als Befriedigung des
Gläubigers besprechen.
Nein, so nicht.
Ich habe da mit Unterstützung einen beispielhaften
Dialog an der Käsetheke für uns alle vorbereitet.Würde dich gerne mal daran schnuppern lassen. Hast du Lust?
Nein, so bestimmt nicht!
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