Ach was ;)
Es wäre ja möglich, dass man fachlich orientiert lektoriert, aber Du stellst dann wieder so eine Behauptung auf:
Bestreite ich nicht. Ich würde sogar sagen, dass sich ein Großteil
unserer begrifflichen Zankereien dadurch beseitigen ließe, dass wir uns
darauf einigen, dass das Schuldverhältnis erst dadurch "erlischt", dass
die Schuld "erfüllt" wird. Das führt uns beide aber wiederzu dem Streit,
der sich um die "Erfüllung" (Dem Bewirken der Leistung) dreht.
Erstens hast Du auch das erst von mir. Und zweitens weiß ich gar nicht mehr wie oft ich zitierte:
" Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)
Abschnitt 4 - Erlöschen der Schuldverhältnisse (§§ 362 - 397)
Titel 1 - Erfüllung (§§ 362 - 371)
§ 362
Erlöschen durch Leistung
(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird."
Und damit anzeigte, dass ein Erfüllen immer das Erlöschen bewirkt, bzw. Erfüllen etwas unter dem Oberbegriff Erlöschen ist.
Hoffe vor allem, dass nun auch klar ist, dass bei einer Abtretung einer Forderung, die Forderung nicht erlischt und keine neue Forderung entsteht, sondern diese weiter besteht.
Auch das sagt übrigens klar der Gesetzestext:
"Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)
Abschnitt 5 - Übertragung einer Forderung (§§ 398 - 413)
§ 398
Abtretung
Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung).
Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubiger."
Dass Leute, die es nicht wussten dann darüber spotten ist schon merkwürdig. Vor allem aber, dass sie nur meinen zu wissen wie es ist, weil sie nicht nachschauen oder Fachleute fragen.
Das Ärgerlichste sind die dabei in die wichtige Diskussion eingeführten Fehler, die alles angreifbar machen. Und es geht Dir und anderen hier doch darum die Sache so präzise wie möglich wahrzunehmen und zu beschreiben.
So wie es vielleicht einen Grund gibt, dass man Summe nicht Menge nennen mag, oder anders herum. Wo wohl nur der Duden hilft:
http://www.duden.de/rechtschreibung/Summe
Geldbetrag in bestimmter Höhe
, denn das ist für Juristen eben schlicht eine quantitative Sache: Eine Menge X, eine Summe X (Geldschuld ist eine Unterart der Gattungsschuld, und dies wiederum eine Unterart von Schuld an sich).
Die Fachbegriffe und beschriebenen Vorgänge sind zumeist seit schieren Ewigkeiten gültig, ersonnen und erprobt. Und es stört überhaupt nicht, wenn man diese kennt und richtig verwendet.
Es soll ja stimmen.
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