@azur

Ashitaka, Montag, 23.02.2015, 10:05 (vor 3945 Tagen) @ azur10791 Views

Diskussionen um Begrifflichkeiten sind ja das eine. Schade aber, dass du zum Kontext bzw. Thema dieses Fadens nichts beitragen willst. Ich versuche es dennoch ein weiteres mal:

Ashitaka: "Geld finanziert nicht, Geld bezahlt Schulden."

Wie ist deine Meinung zum Thema?

§ 362
Erlöschen durch Leistung

(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den
Gläubiger bewirkt wird."

Ein Erlöschen des Schuldverhältnisses, dadurch, dass die Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.

Was ist deiner Vorstellung nach mit dem Bewirken der Leistung gemeint?
Wie wird die Zahlung des Kaufpreises in bar bewirkt?

Und bitte erkläre deine Sicht mit eigenen Worten, nicht durch hier rein kopierte Inhaltsverzeichnisse des BGB.

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.