Wie zu erwarten: Du fabulierst nur falsches Zeug zusammen - EOD! (ed)

azur, Donnerstag, 26.02.2015, 17:33 (vor 3942 Tagen) @ Ashitaka9978 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 26.02.2015, 17:41

Wie zu erwarten: Anstatt nachzulesen, denkst Du Dir irgend etwas aus und tust auch noch so, als hättest Du Ahnung (woher auch immer!). Es ist einfach nur zum Kopf schütteln!

Ashitaka hilft:

Oh wie lächerlich. Wie will jemand wie Du nachhelfen?!

Du kannst es doch gar nicht, wie sich immer wieder und wieder und wieder zeigt.


Anstatt nachzuschlagen, wann Beurkundungen überhaupt notwendig sind usw. einfach nur Schmarrn:

Das tolle an dieser Umschuldung ist, dass die ersetzte
Schuld (z.B. deine Kaufpreisschuld) nicht zwingend durch eine neue Schuld
von dir ersetzt wird

Nein, wieso auch?!

In einem gegenseitigen Schuldverhältnis haben beiden Seiten je eine Forderungen und je eine Schuld.

Edit: http://de.wikipedia.org/wiki/Synallagma (das ist kein Regelfall: Man lese und verstehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldverh%C3%A4ltnis )


Wenn die eine Forderung auf Geld lautet (es gibt auch Schuldverhältnisse, in denen kein Geld geschuldet wird: Z. B Schenkung einer Sache oder beim Tauschvertrag), schuldet der eine eine Leistung in Geld, der andere eine andere als Geld.

Z. B. bei Veräußerung* gegen Geld, schuldet der A an B die zu veräußernde Sache, der andere die Bezahlung des Kaufpreises (so lt. Gesetz).

Also werden keine Schulden durch andere ersetzt, sondern Leistungen ausgetauscht, wie die Fachwelt dazu sagt.

Der eine leistet Übereignung und seine dementsprechende Schuld erlischt, der andere leistet die Bezahlung und seine entsprechende Schuld erlischt. Da ist nichts weiter dazu zu tun.

Dass der, der Geld bezahlt das meist durch ein anderes Schuldverhältnis erhielt, ist hier erst einmal unerheblich.


Das Folgende ist totaler Unsinn:

, sondern durch die Schuld eines x-beliebigen

Schuldners, der da die Entstehung eines solchen Schuldtitels zu
verantworten hat, der notenbankfähig ist. Indem du diese hübsche Note an
deinen Gläubiger übereignest (Leistung bewirkst), bist du die Schuld los
(erlischt das Schuldverhältnis).

Was denn für eine Note?!

Wenn jemand eine Geldsumme anweist, gibt es keine Banknote in dem Ganzen!

Der Grund für diesen Deinen Deiner zahllosen Irrtümer und Phantastereien rührt aus einem dem Drang Dir etwas hinzubiegen, das in der Realtiät nicht so ist.

Das kommt ein sinnloses sich Aufspielen und dann wieder ein kapitaler Fehler:


Mit anderen Worten: NO SIMPLIFICATION - DEBITISMUS ... oder zumindest 8
Minuten von über 4 Stunden in bewegten Bildern.

Was bitte? Gehts noch?

Du bigst Dir etwas zurecht, was Du notwendig für etwas anderes

findest.

Das ist in zweierlei Hinsicht fatal, denn es ist nicht notwendig, weder
für das eine, noch das andere.

Das hier ist so etwas von falsch, und unnötig falsch, weil Du a) nichts entsprechendes lerntest und b) nicht mal nachschauen kannst, was 1) Berurkundung bedeutet und 2), dass Beurkundungen in aller Regel eben nicht zwingend erforderlich sind!

Das ist ein typischer Fehler eines Laien!

Aber erst mal noch eine weitere, falsche und wüste Vermengung.


Ich trenne zwischen einer Leistungspflicht (hier ein Tun = Bezahlen des
Kaufpreises) und dem Bewirken der Leistung (der vollumfänglichen
Befriedigung des Geldgläubers).

Natürlich ist zwischen Leistungspflicht und dem Bewirken der verpflichteten Leistung zu unterscheiden.

Aber was Du in Klammern setztest, ist eben Unsinn!

Die Leistungspflicht desse, der Geld schuldet, ist die noch vorzunehmende Bezahlung.

Die Bezahlung ist das Bewirken! Definitiv, unabhängig was sich irgendwer irgendwie dazu ausdenkt.

Deine Behauptungen sind völlig realitätsfremd. Vor keinem Gericht hätte diese auch nur ansatzweise eine Chance. Alle würden sagen falsch und irrelevant.

Und nun der nächst kapitale Fehler, der mit der erwähnten Beurkundung:

Ohne Note (Urkunde) klappt hier gar
nichts, weder bei Barzahlungen, noch bei Überweisungen (Notwendigkeit
elektronischer Abtretungsurkunden im Zahlungsverkehrsraum).

So ein völliger Unsinn!

Schau, was eine Urkunde ist und wann man diese überhaupt braucht.

Nicht jeder Beleg, den man für eine Buchung oder sonst etwas benötigt, ist rechtlich für das eigentliche Geschäft notwendig.

Eine zwingend notwendige Beurkundung ist der Ausnahmefall!

http://de.wikipedia.org/wiki/Beurkundung

Viele Verträge werden rein mündlich geschlossen, oder sogar konkludent:http://de.wikipedia.org/wiki/Schl%C3%BCssiges_Handeln
(Z. B. ein Bieter auf einer Versteigerung oder ein Makler an der Börse, wo nur Zeichen gegeben werden, aber auch das bestellende Winken eine Gastes in der Kneipe oder der Wirt stellt ein frisches Bier hin und der Gast trinkt)

Was für eine Note, wenn keine Banknote im Spiel ist?!

Was für eine Urkunde wird da benötigt?!

Alles nur Ashitakas Märchen. Verheerend falsch und irreführend.

Das muss sich keiner durchlesen, denn es bringt überhaupt nichts, ebensowenig wie Dir etwas zu erklären.

EOD!


* es gibt auch Veräußerungen ohne Geld: http://de.wikipedia.org/wiki/Ver%C3%A4u%C3%9Ferung

Wenn der Leistungsempfänger über wie vereinbart erhalten hat, dann ist bewirkt. Punktum.

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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