Richtig
Hallo azur,
Habe die Antwort von Kropotkin gelesen (der Nick bezieht sich vermutlich
auf den Anarchisten?)Das ist so leider nicht richtig:
Mit Geld werden
Schuldverhältnisse bezahlt
Das ist so leider nicht richtig!
Ja, die Schuld aus dem Schuldverhältnis wird bezahlt. Das ändert nichts an dem Kontext. Geld dient der Bezahlung von Schulden aus Schuldverhältnissen (Finanzierungen).
Siehe Antwort an K.: "Was bezahlt man mit dem Geld?
Richtig, Schulden die auf Geld lauten, die demnach schon vor einem geldpolitischen Geschäft vorhanden sein müssen, damit sie bezahlt werden können."
Geld finanziert nicht, Geld bezahlt Schulden.
Wie ist deine Meinung zum Thema?
Es wird die Schuld oder Verpflichtung aus einem Schuldverhältnis
bezahlt.
Ja, so ist es ganz genau.
Ein Schuldverhältnis ist die darauf bezogene, bestimmte Beziehung
zwischen einem Gläubiger, der eine Leistung fordern darf, und einem, der
zu eben dieser Leistung verpflichtet ist, diese Leistung eben schuldet und
daher Schuldener genannt wird.
Exakt.
Diese Schuld oder Verplfichtung kann auf z. B. Gesetz basieren (z. B.
Unterhaltschulden oder Schadensersatz) und/oder Rechtsgeschäft (z. B.
Kontrakt = Vertrag).
Eine Schuld ist nicht gleich einem Schuldverhältnis.
Bestreite ich nicht. Ich würde sogar sagen, dass sich ein Großteil unserer begrifflichen Zankereien dadurch beseitigen ließe, dass wir uns darauf einigen, dass das Schuldverhältnis erst dadurch "erlischt", dass die Schuld "erfüllt" wird. Das führt uns beide aber wiederzu dem Streit, der sich um die "Erfüllung" (Dem Bewirken der Leistung) dreht.
Man könnte Deinen Satz auch dahingehend missverstehen, dass man
gewissermaßen auch für ein Schuldverhältnis bezahlen kann. Dann etwa,
wenn man eine Forderung käuflich erworben hat (Abtretung).
Azur, dass das Schuldverhältnis die rechtsraum-zeitliche Beziehung des verpflichteten Subjekts und des berechtigten Subjekts meint, dürfte klar machen, dass nur die Schuld bezahlt werden kann. Da gebe ich dir doch recht.
Aber wenn eine Geldschuld bezahlt wird, dann wird mit einer vereinbarten
(oder z. B. durch Unterhaltstabellen festgelegte bzw. notfalls vom Richter
festgelegte) Menge Geld bezahlt.
Es gibt keine Geldmengen, sondern nur Geldsummen. Ich verweise diesezüglich auf die Erklärungen Paul C. Martins, der da ausführlich dargelegt hat, weshalb geldlich keine Mengen gezählt werden sondern verrechenbare Summen und Salden.
Diese Erkennnis, dass Geld immer nur Summe ist, niemals eine Menge darstellt, wird in letzter Instanz dadurch klar, dass im Soll & Haben gebucht wird. Mengen können, wie hier im Forum schon erklärt wurde, nicht doppelseitig gebucht werden. Die Menge ist einseitig, kein Schuldverhältnis. Mengen werden nicht gebucht.
Das Schuldverhältnis ist die Rechtsbeziehung zwischen einem genauem
Schuldner und einem bestimmten Gläubiger, in dem der erstere dem letzteren
eine bestimmte Leistung schuldet.
Sehe ich genauso.
Danke für die kontextfreie aber dennoch richtige Zwischenmeldung,
Ashitaka
--
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