Der Schult „heischt“ = er ist der Büttel seines Herren

Silke, Montag, 20.07.2015, 16:55 (vor 3488 Tagen) @ Kurt11253 Views
bearbeitet von Silke, Montag, 20.07.2015, 17:03

Lieber Kurt,

¹) heute einfachkeitshalber an deren verbriefte Hinterlegung
²) vgl.
Schultheiß =
mittelhochdeutsch schultheiÊ’e,
eigentlich = Leistung Befehlender, "zu Schuld Heißender"

Klasse Ergänzung. Aber...
"...bezeichnet einen in vielen westgermanischen Rechtsordnungen vorgesehenen Beamten, der Schuld heischt: Er hatte im Auftrag seines Herren (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten, also Abgaben einzuziehen oder für das Beachten anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen."


Geltträger = Beurkundung eines umlauffähig gemachten Schultverhältnisses
…aber kein Geld.

Geld kann nur der Zwingherr schaffen - indem er fordert.
Hierbei entsteht ein Forderung/Schuld – Paar zwischen Zwingherrn und Bezwungenem.
Er gewährt dem Untertanen die Möglichkeit zur Tilgung seiner ex Waffe an ihn gestellte Forderung zum Termin. Er räumt ihm also Zeit ein, in der er ihn nicht würgt, sondern wuseln lässt.

Eine umlauffähig gemachte Schuld wie z.B. ein Wechsel nutzt mir nichts, wenn der Zwingherr oder sein Büttel zum Termin vor der Tür steht und steuern will.
Er will keine Wechsel und keine Waren sondern die Abgabe und nichts Anderes.
Er hat doch genau festgelegt was zum Termin Abgabegut zu sein hat - oder besser formuliert: Er will seine Forderungsfähigkeit/Macht legitimiert haben und nicht irgendwelche Angebote von mir. Er will das geforderte Gut, weil eben nur das gilt, nur das gefordert wurde und keine von mir produzierten Waren o.A..
Wenn er mit jedem Untertanen erst ewig um die Abgabe verhandeln müsste, hätte es sich schnell ausgeherrscht. Die Ordnung wäre dahin (Die Ordnung: er fordert, ich akzeptiere und beschaffe das Geforderte, als Gegenleistung verschont er mich von der angedrohten Sanktion).
Darum wird auch gar nicht verhandelt sondern gleich bestraft (ein neuer Termin wird gesetzt in Verbindung mit einer nun zur Strafe viel größeren Forderung).
Stehe ich zum Folgetermin wieder nur mit Wechseln da wird die Sanktion schlagend.
Er ist der Geldschöpfer mit seiner ex Waffe erlangten und verteidigten Potenz, in die Welt Abgabeforderungen setzten und diese auch durchsetzen bzw. bestrafen und sanktionieren zu können.

Urschuldbedienung unter Nichtsubsistenzverhältnissen heißt zwingend:
Abgabe von erwirtschafteter Leistung an Mächtigere


Das exakt ist es, liebe Silke, vielen Dank.

Letztere hauen sodann ihren Stempel auf die erwirtschaftete=abgepresste
Leistung¹ drauf, geben Das Gestempelte an die Palastwachen und
Flugzeugträgerbesatzungen weiter, und es ward:
Gelt.²

Nein, erst wird vom Zwingherrn gefordert.
Er fordert erst einmal prinzipiell er demonstriert einen Machtanspruch - nichts passiert gegen sein Forderungsbegehren, keine Revolution, kein Aufstand, die Forderungsfähigkeit wird somit vom Bezwungenen akzeptiert. Damit ist die Macht des Herrn für diesen Zeitabschnitt und Ort gegenüber den Bezwungenen legitimiert.
In diesem Augenblick entsteht Geld.
Das ist nichts Dingliches sondern die Potenz, Leistung einfordern zu können, ohne von den Untertanen ein paar hinter die Löffel zu bekommen für diese Anmaßung - eben "ein Resultat der Rechtsordnung" (nach Knapp) die vom Zwingherrn gesetzt wird durch seine Machtposition, waffenverteidigt und von den Geforderten akzeptiert = legitimiert.

Erst im damit verschmelzenden zweiten Schritt wird Art der Forderung, Termin, Strafe und Sanktion festgelegt.
Danach erst wird aller Orten‘s gerödelt, um zum Termin diese Forderung aus der Welt zu schaffen indem sich die Sanktionsbedrohten das Abgabegut beschaffen (StZM).

Diese Legitimation, diese Potenz zum Fordern wird beurkundet, gestückelt, mit Nominal versehen und als Anteilsstück/-schein an der "Macht zur Forderung" in Form eines Geldträgers den Privaten zur Bezahlung von Schulden untereinander aufgezwungen (GZ mit Annahmezwang) und zu Kauf + Bezahlung beliebiger Leistungen für den Zwingherren von den Privaten (durch Anleihenverkauf von den Privaten erhaltene Geldträger, die über den PSch.-GB-ZB-Weg ins System gelangt sind, weil der Zwingherr forderte und weiter fordert).
Mit diesen Geldträgern bezahlt die Macht, wenn sie bei den Privaten Leistungen, vor allem weitere Waffengewalt, Verwaltungsgewalt und Propaganda einkaufen geht, um ihren Machtkreislauf zu stabilisieren und auszubauen aber auch um ihre explodierenden Urschulden bedienbar zu halten.

Falsch? Unvollständig?
Weiter und besser erklärt geht’s bei @Ashitaka
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=362014&page=0&category=0&or...

Ganz liebe Grüße
Silke

wieder zu weitschweifig geworden...


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