Gestern von Dir: Geld ist eine Sache - nun wieder falsch: Geld sei keine Sache - Währung kein Geld? (ed)

azur, Sonntag, 19.07.2015, 22:55 (vor 3489 Tagen) @ Ashitaka11612 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 19.07.2015, 23:08

Hallo Ashitaka,

entschuldige die späte Antwort - hier auch noch einmal aus einem weiteren Grunde reinkopiert - unten.

Sicher kann man immer helfen, wenn etwas nicht verstanden wurde.

Das hier steht nun wieder im Widerspruch Deiner letzten Anwort an mich.

Zuvor: Markiere hier mal eine weitere Ungereimheit (von weiteren):


Ich ahne, dass die von mir angestoßene Diskussion um das Thema "Geld =
Eigenschaft" ein solches Umdenken voraussetzt, dass ich die Reaktionen
einiger Foris bestens nachvollziehen kann.

Ashitaka, erkläre doch bitte, wessen Eigenschaft. Eine Eigenschaft steht ja nicht für sich allein, sondern ist eine Eigenheit einer Sache.

Also was hat die "Eigenschaft" von Geld.

Dennoch bleibt mir nichts
anderes, als weiterhin einen Weg zu suchen, dass es eines Tages verstanden
wird, was wir alle irgendwie zwischendurch ahnen, aber nicht in Worte bzw.
Erklärungen verfassen können. Die Mystifizierung und Verwieselung des
Geldes mag bis dahin für viele den Halt bieten, um an die
abenteuerlichsten Mächte der Privaten zu glauben.

Naja, Du hast auch schon sehr Abenteuerliches diesbezüglich (und wohl auch in anderen Zusammenhängen) gebracht. Um nicht zu sagen: wüst fabuliert, an statt nachzulesen.


Die Annahme, Geld würde produziert werden,

Natürlich wird auch Geld produziert.

Das bringt nicht der Klapperstorch.

Da gibt es ein Budget, Kosten und Produktionsmittel. Und am Ende des Produktionsprozesses ist das Produkt gefertigt: Münzen und Scheine. Das ist Bargeld, und damit Geld, das produziert wurde.

Geld sei die materielle oder
immaterielle Währung, dies ist eben grundliegend falsch. Währungen gibt
es viele und alle wahren sie dasselbe, Geldeinheiten. Merke: Währung ist
nicht Geld.

Wie willst Du Währug ohne Geld definieren?

"(mhd. werunge für ‚Gewährleistung‘) ist im weiten Sinne die Verfassung und Ordnung des gesamten Geldwesens eines Staates,[1] die insbesondere die Festlegung des Münz- und Notensystems innerhalb des Währungsraums betrifft. Der Währungsraum ist dabei der Geltungsbereich einer Währung. Sie ermöglicht den Transfer von Waren und Dienstleistungen, ohne eine Gegenleistung in Form von anderen Waren und Dienstleistungen zu liefern. Häufig wird der Begriff Währung synonym für die vom Staat anerkannte Geldart verwendet. Währung ist daher eine Unterform des Geldes."
https://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%A4hrung

http://www.duden.de/rechtschreibung/Waehrung

Also stimmt Dein Satz nicht.

Das hier ist, wie oben beschrieben, nicht erklärbar, ohne dass Du sagst, von wessen Eigenschaft die Rede sein soll:

Das Geld ist eine Eigenschaft, durch die Funktionen ermöglicht
werden (Steuerzahlungsfunktion, Wertäquivalent), die andere Einheit nicht
bieten können.

Du willst imho immer viel "weiter denken", nur das geht bei Dir eindeutig oft zu Lasten von definierten und logischen Dingen.

Die Währung (ein Währungsraum) ist heute "nur" deshalb so wichtig, weil
die von Schuldtiteln getragene Geldeinheit selbst nicht gewahrt werden
kann. Geld ist keine Sache. Es brauch heute Beurkundungen (Banknoten) oder
digitale Sicherungssysteme für den Nachweis der Geldeinheiten (siehe
Target), sowie Sicherungssysteme für den Nachweis der Guthaben auf Geld
(Geschäftsbankguthaben).

Gestern sagtest Du:

"Geld ist eine Sache. Du hast völlig recht Azur. Ich werde das hier demnächst mal klarstellen. Dottore hat völlig unrecht, eigentlich in allen Punkten. Vielleicht können wir noch Partner werden? Ich nehm auch kein Geld."

Mal abgesehen davon, dass doch auch eine Urkunde eine Sache nach $ 90 BGB ist.

Selbst das hier: http://www.duden.de/rechtschreibung/Urkunde zeigt, dass Urkunden, aber auch Geld (weil bargeld immer Geld und immer eine physische Sache ist - das kann man ja auch physisch vernichten / Lehrsatz: Fahrnis ist, was die Fakel frißt") eine Sache ist.

Ein altes Wort für Urkunde ist übrigens auch: http://www.duden.de/rechtschreibung/Handfeste - siehe den physischen Charakter - siehe auch die Definiton von Urkunde (auch wicvhtig im Strafrecht - siehe Urkundenfälschung: "Eine Urkunde (von althochdt. urchundi „Erkenntnis“) ist eine schriftlich niedergelegte ... Erklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt." - so gängige Definition, auch bei Wiki. Ein sozusagen physisch fixierte Gedanke (sonst siehe die mit den Urkundendelikten verwandeten Daten: http://dejure.org/gesetze/StGB/303a.html *!

Natürlich hat Bargeld die Funktion, dass man damit zahlen kann.

Wenn eine Sache die gesetzlich beschriebenen Eigenschaften ausweist, also die sogenannte Beschaffenheit, dann ist es Geld.

Buchgeld ist keine Sache im eigentlichen Sinne. Es ist auch kein Geld, sondern es sind Forderungen auf Geld, welche auf einen Geldbetrag einer bestimmten Währung lautet.

Bargeld, das immer Geld ist, ist dagegen immer eine Sache.

Mithin ist Geld, wie Du mir zuletzt schriebest, in Abweichung, zu dem was Du nun wieder falsch schriebest, eine Sache.

Das ist auch eindeutig und unumstritten so.

Und steht so, wie mehrfach gezeigt, in jedem Kommentar zum BGB.

Kam sogar von Dir:

§ 929 Abs. 1 BGB. Die Sache ist der Euroschein. Staudinger/Schmidt

(siehe aber: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=322204
überdies kann es doch nicht so schwer sein, unter § 90 BGB zu subsumieren)

Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Sache_%28Recht%29
1 Deutschland

1.1 Sachen des bürgerlichen Rechts
1.1.1 Leichnam
1.1.2 Tiere
1.1.3 Einteilung im BGB
1.1.3.1 Art einer Sache
1.1.3.2 Funktionale Einheiten einer Sache
1.1.3.3 Nutzungen einer Sache
1.2 Sachen des öffentlichen Rechts
1.3 Abweichende Begriffsverwendung

Das zu verstehen, sollte machbar sein.

Viele freundliche Grüße

azur

PS: an der Stelle waren wir schon mal, und so geht das auch nicht weiter. Bei etwas so basalem, wie was eine Sache ist.


* der 303 a StGB verweist bezüglich Giralgeld (aka Buchgeld, aka Forderungen bzw. Ansprüche auf Geld) auf die Legaldefinition von Daten in:

§ 202a
Ausspähen von Daten

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden."

Vor der elektronischen Erfassung und Verarbeitung, standen die entsprechenden Informationen über Forderungen auf Geld, in Büchern. Daher Buchgeld.

Siehe u. a.: http://www.fremdwort.de/suchen/bedeutung/buchgeld

http://www.duden.de/rechtschreibung/Buchgeld

Und das ist schon seit vielen Jahrhunderten, also lange vor Zeiten elektronischer Datenverarbeitung, verwendet worden.

( http://woerterbuchnetz.de/DWB/?sigle=DWB&mode=Vernetzung&lemid=GG06507#XGG06507 )

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