Wie meinen? "A. und A. sind sich einig"

azur, Montag, 20.07.2015, 13:02 (vor 3489 Tagen) @ Kurt11377 Views

Wer A. und A.? Und was bedeutet es, wenn sie sich "einig" seien?

i.e. das Abzuzählende=Schuld=BMW ist selbstverständlich ungleich der
(jedoch vermittels Verbriefung=Hinterlegung repräsentiert durch die)
Abzählungsurkunde=Geld.

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Geldschuld und Geld sind jedenfalls nicht das Selbe.

Habe meine Antwort von eben editieren müssen: Es ist von einer Sprachwissenschaftlerin (siehe auch die dort verlinkte Bio, Schwerpunkte und Projekte - die kennt sich mit dem Recht leider nicht aus, was bei deren Thema auch gut gewesen wäre.

Und nicht nur das. Die Frau ist Germanistin. Die Unterscheidung von Germanisten und Romanisten, heute vor allem in der Linguistik verwendet wird, aus dem Recht, wo damit die unterschieden wurden, welche vor allem zum einen röämisches Recht rezipierten (Romanisten) und die, welche vorwiegend altes germanisches und altdeutsches (und anderes Altrecht) erfoschten und zum Ausgangspunkt ihrer Überlegungen machten.

1 Die Historische Rechtsschule als Ausgangspunkt

1.1 Romanistik
1.2 Germanistik

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgeschichte
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgeschichte#Romanistik
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgeschichte#Germanistik

Das wissen viele von den guten Sprachwissenschaftlern nicht einmal (aber auch nur interessierte Juristen).

Geldforderungen und Geld sind grundverschieden, ob mit t oder d geschrieben.

Und das war auch in allen Kulturen und zu allen Zeiten logischerweise so, denn es gibt immer Gläubiger, Schuldner, die Schuld (z. B. rechtsgeschöftlich aka vertraglich vereinbarte Verpflichtung) und das Geschuldete.

Viele freundliche Grüße

azur

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