Daran muss man nicht glauben, das ist es nach dem dies bestimmenden Recht - Giralgeld ist kein Geld
Man muss nur ganz fest dran glauben. Danke für die Unterhaltung!
Ganz fetten Hug!
Hallo Ashitaka,
Du stellst auf Fähigkeiten oder Eigenschaften ab.
Und schreibst im Betreff: "Natürlich ist Geld eine Sache"
Damit, so könnte man meinen, meinst Du, und zwar korrekt, dass alles Geld eine Sache im eigentlichen oder engeren Sinne (des Sachenrechts, auf das natürlich auch dottore abstellt) sei. Nämlich nach dem dafür einschlägigen: http://dejure.org/gesetze/BGB/90.html (das muss man nicht glauben, das ist so, wie ja jeder lesen kann - es gab ja auch schon Zitate aus den Kommentaren usw.)
Es ist auch eine vertretbare Sache: http://dejure.org/gesetze/BGB/91.html
Kaum etwas hat die Verkehrsfähigkeit, wie Geld.
Die Verkehrsfähigkeit findet man dann auch hierin erwähnt: https://de.wikipedia.org/wiki/Inhaberpapier
Diese spielt auch im Steuerrecht oder dem Recht der Kaufleute eine wichtige Rolle:
HGB-Bilanzrecht: Rechnungslegung, Abschlußprüfung, Publizität (HGB - das sogenannte Sonderrecht der Kaufleute)
Buchgeld dagegen kann ein Objekt, eine Sache im weiteren Sinne sein, etwa als Gegenstand von Rechtsgeschäften.
Da Buchgeld nicht physisch ist, ist es aber keine Sache i. e. S.
Das wird einhellig so gesehen.
Buchgeld ist ohnehin kein Geld, sondern es sind verbuchte Forderungen, die auf Geld lauten.
Das bekommen nicht alle auseinander gehalten und ich kann mich erinnern... Aber lassen wird das.
Verschulden kann man sich auf Geld. Geld ist nicht eine Schuld selbst.
Wenn ein Bankkunde eine Barkredit will, dann schreibt die Bank dem Kunden entweder einen Betrag gut, die dieser bei ihnen am Automaten auszahlen lassen kann, oder - nächste Variante: Bei einer anderem Bank auszahlen lassen kann (bar am Tresen oder an einem derer ATM), oder - dritte Variante:
zahlt es bar aus seinen Bargeldbeständen, über den Tresen.
In jedem Fall hat dann die Bank einen Rückzahlungsanspruch in bestimmter Höhe gegenüber dem Bankkunden in den Büchern. Das sind Forderungen auf Geld aka Zahl-Schulden.*
Giralgeldschöpfung, ist die Schöpfung von Giralgeld. Aber nicht die Schöpfung von Geld wie Bargeld. Das ist grundsätzlich verschiedenes.
Bargeld ist definitiv Geld.
Buchgeld ist es definitiv nicht, sondern es sind "nur" Forderungen auf Geld. Da diese aber verkehrsfähig sind; gehandelt, übertragen und aufgerechnet werden können, werden die im Alltag als Geld erlebt.
So gut wie Geld (oder Gold) sagte man, wie besonders bei geldwerten Forderungen eben.
Das ist eigentlich noch ganz einfach. Was die Banken detailliert tun, und wie sich die Effekte von Verschuldungen (wie Verschuldungen, um andere Schulden, die früher fällig sind, erfüllen zu können) usw., das wird diskutiert.
Dass nur Bargeld Geld ist, das gerät manchmal aus dem Blick.
Insofern klingt das alles so lapidar bei Dir, aber wir wissen, so einfach ist es nicht immer.
Viele freundliche Grüße
azur
* sofern aus Kredit. Wenn der Bankkunde nur Beträge überwiesen bekommen und/oder eingezahlt hat, dann ist er im Plus. Dann hat er Zahlungsansprüche nicht aus Kredit, sondern aus den Schulden der Bank ihm gegenüber (Giroguthaben: die Bank schuldet dann Rückgewähr / bei Kredit schuldete sie die Zahlungs der Kredit- oder Darlehnssumme / Mischformen sind möglich: Bsp. Kunde hat 100 gut, aber die Bank zahlt auf seine Anweisung hin 200, und der Kunde hatte auch den Verfügungsrahmen - wieder das auch für Eigentum so wichtige "Verfügen können"! Verfügungsrecht!)
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