Heinsohn beschreibt meiner Ansicht nach detailiert die "Folgen", nicht die "Ursachen" des Eigentums- bzw. Geldentstehung
Hallo liebe Silke,
https://blog.malik-management.com/feudal-besitz-und-eigentum-zur-geldgenetischen-machtt...
eigentümlich
Heinsohn erklärt in seinem Antwort-Artikel bei Malik (was Dottore wohl antworten würde?), wie es auch bereits Dottore am 28.11.2005 im EWF getan hat, dass aus der mykenischen Zeit weder privates Eigentum, noch Geld bekannt sind (dafür Abgaben & Redistribution). Heinsohn erklärt weiter, dass erst das Eigentum (als Besicherungsmittel) Geld möglich macht. Er interpretiert Andrewes Text so, dass er die Abwesenheit des Geldes auch gleich aus der Macht jener Feudalherren hätte erklären können, weil die Feudal-Besitzer eben versuchten, ihren Besitz durch Gewalt/Heirat zu vergrößern und sich gegen eine Zerschlagung wehrten. Heinsohn sieht die Entstehung des privaten Eigentums als eine Folge der Zerschlagung des Feudal-Besitzes. Bis dahin gilt für Heinsohn: "Weil den Feudalherren verpfänd- und belastbares Eigentum fehlt, haben sie nur Macht über Besitz, aber kein Geld."
Nun, ich kann den Erklärungen Heinsohns nicht wiedersprechen. Dies aber nur deshalb, weil er sich eben nicht auf eine Diskussion über die Machtordnung (Ursachen, Basis) einlässt, sondern, er seine mit der Machttheorie vereinbare Eigentumstheorie aus einer unbeachteten Machtordnung heraus erklärt (als Folge), ohne auf die Machtordnung im Detail einzugehen.
Wenn Heinsohn schreibt, dass das Eigentum als Besicherungsmittel des Geldes dient, ist dies zwar richtig, erklärt aber nicht, was das Besicherungsmittel des Eigentums ist. Heinsohn steht meiner Ansicht nach mit dem Rücken zur Wand (mißachtet die Machtordnung als Notwendigkeit für Eigentum), erklärt uns deshalb "nur" (unverzichtbar und wertschätzend!) was im Raum passiert, was aus den Früchten der Institutsgarantie des Eigentums geerntet werden kann. Wie Eigentum besichert ist, welche Ordnung es dafür zwangsläufig bedarf und wie sich diese Machtordnungen über die Jahrhunderte weiter entwickelten erklärt er ungern. Die Machthalter der mykenischen Zentren (Theben, Orchomenos, Athen, Pylos etc.) verschwanden, doch behielt man ihre Institutionen bei. Statt der Könige wurden nun Beamte (Versammlungsleiter, Heerführer) vom Adel gestellt. Die Machtordnung wurde also nicht aus der Welt geschafft oder wie Martin bereits auf den Punkt brachte: " "Andere" Organisationen (Organisationsformen) desselben Tatbestandes verändern diesen wohl nicht."
Wenn er behauptet, dass Andrewes die Abwesenheit des Geldes während der mykenischen Zeit auch gleich auf die Macht der Feudalherren dieser Zeit zurückführen könne, dann mißachtet er die Voraussetzungen für den Machtkreislauf des Geldes. Die erste Voraussetzung (Abgabenforderung) ist zwar schon früh vorhanden, doch konnte ein Geldsystem (der Machtkreislauf) erst dadurch installiert werden, dass sich die jeweiligen Machthalter über ihre Gewalt hinaus Gewalten zum Zwecke des Machterhalts kaufen mussten. Martin dazu: "Der Kauf von Machterhaltern (Söldner) durch die Machthalter". Betrachten wir die griechische Geschichtsentwicklung, so darf halt die Aufrüstungen der Gewalten nicht vergessen werden (insbesondere die die Kolonisation). Siehe dazu auch die persische Geldentstehung.
Ein Geldsystem entsteht also nicht ursächlich durch Eigentum, sondern durch den Bedarf eines Machtkreislaufes zum Zwecke des Machterhalts. Die Macht setzte dafür die Abgabeneinheiten in kuranten Geldeinheiten fest, bezahlte dazu auf der einen Seite zum Zwecke des Machterhalts (Söldner, Festigung der Machtstrukturen) und forderte auf der anderen Seite die dafür notwendigen Einheiten durch die Abgabepflichtigen (Machtkreislauf). So entstanden Wirtschaftsräume, in denen jeder wusste, was gesollt ist (Abgabenforderung), was gehabt werden muss (Geldeinheiten, Folge: Bewertung der Leistungen in Geldeinheiten).
Heinsohn schreibt im eingangs erwähnten Artikel folgenden Kommentar: "Und aus Eigentumserträgen werden Steuern zum Unterhalt der eigentumsbeschützenden Staatsgewalt bezahlt."
Das ist nicht ganz richtig. Die Abgaben waren so oder so für die Eigentümer zu zahlen (Die Besicherungskosten der Zentralmacht nicht an Ertragssituation der Eigentümer geknüpft), also losgelöst davon, ob Erträge erzielt wurden (im Falle der Verweigerung drohte Sanktion, Enteignung). Und dieses "so oder so" (Machtakt) ist es, was uns verdeutlicht, dass es sich beim Eigentum nicht um eine Machtposition gegenüber den anfänglichen und heutigen Staatsstrukturen handelte bzw. handelt, sondern lediglich um eine Machtposition in der die Abgaben erhebenden Zentralmachtordnung, gegenüber anderen Eigentümern. Privateigentum ist Machtzession, die Zentralmachtordnung und ihr Zwang zum Machterhalt hingegen die Voraussetzung dafür, dass Geld (Geldeinheiten) entsteht.
Dass die Zentralmacht als Voraussetzung für ein funktionierendes Geldsystem vor jeden theoretischen Erklärungsansatz gestellt werden muss, wird neben der Institutsgarantie des Eigentums auch vor allem durch das Schuldrecht und seine den Kontrakt zwischen Privaten garantierenden Vorläufern klar. Weder Eigentum, noch Schuldverhältnisse sind ohne Machtordnung machbar.
Herzlichst,
Ashitaka
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