Ich sprach vom Risiko des Liqiuiditätsverlustes
Nein, das wäre nur bei nicht vergeldlichten Schuldtiteln der Fall
(Könnten wir beide durch Vertrag sofort schaffen).Geldpolitische Operationen setzen Schuldtitel voraus, die ausreichend
besichert sind und hohe Bonitätsanforderungen erfüllen. Die Beurteilungen
werden dabei aus Vermögenssicht (=Verschuldungsfähigkeit) vorgenommen.
Das wird oft falsch verstanden, ist Debitismus. Es geht also nicht darum,
dass über Sicherheitenvertrag (in Kreditverträge eingebaut) unbedingt
eine 100%ige Haftung mit Eigentum gewährleistet wird, sondern dass eine
Besicherung des Schuldtitels durch das gegenwärtige und zu erwartende
Vermögen des Schuldners gewährleistet wird (beim Staat z.B. das Vermögen
in Form werthaltiger Abgabenforderungen / Steueraufkommen).
Ich sprach nicht vom Risiko des Kreditausfalles sondern vom Risiko des Liquiditätsverlustes. Und dieses ist theoretisch bei der Kreditentstehung 100% für die einzelne Bank, so dass sie sich eventuell zu 100% refinanzieren muss, da eventuell nur noch abfließt. Muss das Liquiditätsmanagment nicht so planen? Denn ich nehme an, die Bank richtet ihre Kreditvergabe ja auch nach Menge der liquidierbaren Wertpapiere aus, welche sie eventuell hinterlegen muss. Die Kreditsumme kann sie also nicht bedeutend überschreiten (?), es sei denn, sie bietet Sparverträge an.
Sonnige Grüße