Parole, parole, parole ....
Fuer die Tilgung von Schuldverhaeltnissen braucht es nicht zwingend Geld.
Ist das nicht die Geld-Definition der sog. Debististen?
Egal. Das Problem ist mal wieder eine reine Frage der Definition. Für den einen ist Geld = ZB-Geld = gesetzl. Zahlungsmittel, für den anderen ist Geld = Zahlungsmittel, und für einen Dritten noch was anderes. Und dann endlose Diskussionen aufgrund der unterschiedlichen Definitionen, kein Wunder.
Alles nur Worte ... wo bleiben die Inhalte?
https://www.youtube.com/watch?v=1hejSyjn760
Bernd Borchert