Parole, parole, parole ....

BerndBorchert, Freitag, 15.05.2015, 07:50 (vor 3555 Tagen) @ CalBaer5985 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 15.05.2015, 07:58

Fuer die Tilgung von Schuldverhaeltnissen braucht es nicht zwingend Geld.

Ist das nicht die Geld-Definition der sog. Debististen?

Egal. Das Problem ist mal wieder eine reine Frage der Definition. Für den einen ist Geld = ZB-Geld = gesetzl. Zahlungsmittel, für den anderen ist Geld = Zahlungsmittel, und für einen Dritten noch was anderes. Und dann endlose Diskussionen aufgrund der unterschiedlichen Definitionen, kein Wunder.

Alles nur Worte ... wo bleiben die Inhalte?
https://www.youtube.com/watch?v=1hejSyjn760

Bernd Borchert


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.