Nochmal die Frage: Wie kann Geschäftsbankengeld Geld sein und gleichzeitig eine Forderung auf Geld?
Egal. Das Problem ist mal wieder eine reine Frage der Definition. Für
den
einen ist Geld = ZB-Geld = gesetzl. Zahlungsmittel, für den anderen
ist
Geld = Zahlungsmittel, und für einen Dritten noch was anderes. Und
dann
endlose Diskussionen aufgrund der unterschiedlichen Definitionen, kein
Wunder.
"Geld" ist grundsätzlich ein umlauffähiger Schuldschein, das kann man
drehen und wenden, wie man will. Bist du anderer Meinung, bitte ich hiermit
um eine Definition.
Hallo
Das hat mit Definitionen nichts zu tun. Geschäftsbankengeld ist eindeutig und per Gesetz eine Forderung auf gesetzliche Zahlungsmittel.
Wie kann also ein Forderung auf Geld selbst Geld sein? Das ist verwirrend.
Sonnige Grüße