Es ist kein Derivat
Geschäftsbankengeld ist eindeutig und per Gesetz eine Forderung auf
gesetzliche Zahlungsmittel. Wie kann also ein Forderung auf Geld selbst
Geld sein. Das ist verwirrend.Die Entwirrung ist relativ einfach: Das GBGeld (Sichteinlagen) ist eine
Forderung auf das ZBGeld und dessen Derivat. Es handelt sich also um
zwei verschiedene Währungen bzw. Zahlungsmittel. Das eine ist
Geldemission eines privaten Akteuers/Schuldners. Das andere ist staatlich;
hier ist der Staat der Schuldner.Wir haben also nicht nur ein zweistufiges Bankensystem, sondern auch ein
2-Währungen-System. Die zweite Währung ist ein Derivat der ersten und
eine Forderung auf diese.Und Ja, GELD ist Zahlungsmittel und als solches ein umlauffähiger bzw.
formlos übertragbarer Schuldschein des Geldemittenten.Gruß, Beo2
Hallo
Geld ist aber kein Derivat. Wie Ashitaka schon sagte:
„Ein Guthaben ist kein Derivat des Geldes. Es kann technisch von einem Kreditinstitut geschaffen werden, bevor das Geld (ZBG) durch geldpolitische Operation entstanden ist. Es ist auch kein Ersatz (Surrogat) des Geldes, sondern ein technisches Surrogat der Funktion des Zentralbankgeldes. "
Und eine Allgemeindefinition hilft imho nicht weiter, sondern man muss Geld immer als Systemeigenschaft sehen. Geschäftsbankengeld ist also in unserem System KEIN Geld. Hier hat mich Ashitaka eines besseren belehrt.
Ansonsten hier der Text von dottore sehr aufschlussreich, den Silke reingesetzt hat.
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=354412
Sonnige Grüße